Radverkehr: Winterdienst auf Radverkehrsanlagen, aus Senat

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Frage 1:
Welche Abstimmungen und Vereinbarungen mit den #BSR enthält der #Streuplan zur Reinigung der
#Fahrradstreifen, #Fahrradwege und im speziellen der nach StVO benutzungspflichtigen #Radverkehrsanlagen?
Antwort zu 1:
Der Streuplan, der vor jedem Winter neu erstellt wird, enthält eine Aufzählung von
öffentlichen Straßen einschließlich Radfahrstreifen die aufgrund ihrer besonderen
Verkehrsbedeutung der Einsatzstufe 1 zugeordnet sind. Zudem sind besondere
Gefahrenstellen des öffentlichen Straßenlandes aufgeführt. Die Durchführung des
Winterdienstes auf den öffentlichen Straßen wird durch das Straßenreinigungsgesetz
geregelt.
Frage 2:
Welche Vorschriften und Regelungen gibt es über das #Straßenreinigungsgesetz hinaus zum Einsatz von
Streu- und Enteisungsmitteln auf Radverkehrsanlagen?
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Antwort zu 2:
Über das Straßenreinigungsgesetz hinaus, zum Beispiel im #Mobilitätsgesetz, gibt es für
den Bereich der öffentlichen Straßen einschließlich der Radverkehrsanlagen keine
weiteren Vorschriften und Regelungen über den Einsatz von Streu- und Auftaumitteln. In
den Vorgaben für die Radverkehrsplanung ist geregelt, dass in Zusammenarbeit mit den
BSR die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur Beseitigung von Laub, Schnee
und Eis verbessert werden soll.
Frage 3:
Wie viele #Räumfahrzeuge stehen der BSR zur Verfügung, um Fahrradwege und Radverkehrsanlagen zu
räumen?
Frage 4:
Ist die eingesetzten Räumtechnik geeignet und ausreichend verfügbar, um eine zeitnahe Räumung von
Radverkehrsanlagen zu gewährleisten?
Antwort zu 3 und 4:
Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) teilen hierzu mit:
„Radwege werden über Unterauftragnehmer im Auftrag der BSR bearbeitet. Für die
Unterauftragnehmer ist vertraglich geregelt, dass sie im ausreichendem Maß Kapazitäten
zur Verfügung haben, um die gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen.“
Frage 5:
Warum werden Radwege nicht bevorzugt geräumt, obwohl die Verletzungsgefahr der Verkehrsteilnehmer
größer ist?
Antwort zu 5:
Die gesetzliche Grundlage für den Winterdienst auf Radwegen ist das
Straßenreinigungsgesetz (§ 3 Abs. 9). Danach findet die Schneeräumung zeitnah zu den
Maßnahmen auf den Fahrbahnen der Einsatzstufe 1 statt. Ein Bevorzugung von
Radwegen sieht das Straßenreinigungsgesetz nicht vor. Eine zeitnahe Räumung der
Radwege ist sinnvoll und praktikabel, weil dadurch von Schneepflügen verursachte
Schneeanhäufungen auf den Radwegen gleich im Anschluss wieder beseitigt werden
können.
Frage 6:
Aus welchem Grund werden beim Räumen und Streuen von Fahrbahnen Fahrradstreifen, anders als mit der
BSR vereinbart, regelmäßig nicht mit geräumt und gestreut?
Antwort zu 6:
Die BSR teilen hierzu mit:
„Die Bearbeitung von Radfahrstreifen erfolgt entsprechend dem Straßenreinigungsgesetz.
Weil Radfahrstreifen aber wesentlich weniger befahren werden, verteilt sich das
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Auftaumittel hier wesentlich langsamer und es entsteht teilweise der Eindruck, dass eine
gleichwertige Bearbeitung nicht stattgefunden hat.“
Frage 7:
Was tut der Senat, damit die Vereinbarung mit der BSR zum Räumen und Streuen der Radstreifen auf
Fahrbahnen eingehalten werden?
Antwort zu 7:
Die BSR sind eine Anstalt des öffentlichen Rechts und führen daher ihre Aufgaben in
eigener Verantwortung durch. Die Aufgaben hierzu sind den BSR vom Gesetzgeber
übertragen worden. Eine Fachaufsicht ist hierbei nicht gegeben. Gleichwohl finden
Abstimmungen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit den BSR
statt, um eine verbesserte Räumung der Radverkehrsanlagen zu erreichen.
Frage 8:
Welche Vorkehrungen werden getroffen, um Radfahrenden eine möglichst gefahrlose Nutzung der Fahrbahn
zu ermöglichen, falls Radwege und -streifen nicht befahrbar sind?
Antwort zu 8:
Alle Verkehrsteilnehmenden sind insbesondere bei schwierigen Witterungsbedingungen
zu besonderer Rücksicht angehalten. Es wird zudem angestrebt, dass die wichtigsten
Radverkehrsverbindungen gefahrlos befahrbar sind.
Frage 9:
Welche Erkenntnisse hat der Senat zur Bedeutung des Radverkehrs in den Wintermonaten – nicht zuletzt im
Zusammenhang mit der Corona-Krise?
Antwort zu 9:
Die im Stadtgebiet installierten automatischen Raddauerzählstellen ermöglichen einen
detaillierten Überblick über die Entwicklung des Radverkehrs in Berlin. Auf der Homepage
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz können unter dem folgenden
Link
https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/radverkehr/weitereradinfrastruktur/zaehlstellen-und-fahrradbarometer/karte/
Daten der automatischen Raddauerzählstellen eingesehen und die Entwicklung des
Radverkehrs monatsbezogen dargestellt werden.
Frage 10:
Über welche technischen und personellen Ressourcen verfügt die BSR um durch Poller gesicherte Radwege
zu räumen und werden diese als ausreichend eingeschätzt?
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Antwort zu 10:
Die BSR haben hierzu mitgeteilt, dass die geschützten Radfahrstreifen gemäß den
Regelungen des Straßenreinigungsgesetzes im Rahmen des Winterdienstes bearbeitet
werden. Es findet eine Schneeräumung und Glättebeseitigung mit Auftaumitteln statt. Die
Bearbeitung der geschützen Radfahrstreifen ist im Gegensatz zu ungeschützten
Radfahrstreifen aufgrund der baulichen Abgrenzung nicht zeitgleich mit der Fahrbahn
möglich. Für die mit Pollern oder ähnlichen Vorrichtungen abgetrennten Radfahrstreifen
müssen Spezialfahrzeuge eingesetzt werden, die diese im Rahmen gesonderter
Winterdiensttouren bearbeiten. Die Touren für den Winterdienst auf Fahrbahnen und die
gesonderten Touren für die Bearbeitung geschützter Radfahrstreifen starten jedoch
grundsätzlich zur selben Zeit von unseren Betriebshöfen, so dass eine zeitnahe
Bearbeitung der geschützten Radfahrstreifen sichergestellt wird.
Die Bearbeitung von geschützten Radfahrstreifen ist mit personellem und technischen
Zusatzaufwand im Vergleich zu ungeschützten Radfahrstreifen verbunden. Mit steigender
Zahl der geschützten Radfahrstreifen steigt auch der personelle und technische Aufwand.
Berlin, den 02.03.2021
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz