https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-26584.pdf
www.berlin.de
Frage 1:
Wie oft findet die #Wartung, #Reinigung und #Funktionsprüfung der Berliner #Straßenbeleuchtung statt und durch
wen wird sie ausgeführt?
a. Gibt es dabei unterschiedliche Prioritäten, z.B. nach Straßenklassen?
Antwort zu 1:
Folgende Wartungszyklen sind für die Anlagen der öffentlichen Beleuchtung vertraglich
vorgegeben:
Elektrische Leuchten (einschl. Reinigung): alle 4 Jahre
#Gasleuchten (einschl. Reinigung) : jährlich
#Lichtmaste / #Spannseile: alle 4 Jahre
#Leuchtenwartung in Kfz-Tunneln: jährlich
#Leuchtenreinigung in Kfz-Tunneln: halbjährlich
Im Tunnel Tiergarten Spreebogen erfolgt die Reinigung der Leuchten alle 4 Monate.
Tunnelschaltanlagen und USV (unterbrechungsfreie Stromversorgung): jährlich
Tunnel-Lichtmess- und Lichtregelungsanlagen: halbjährlich
Das Funktionieren der Leuchten sowie der korrekte Schaltzustand werden über einen
Abfahrdienst in nachfolgenden Turnussen regelmäßig kontrolliert.
· Quartalsweise nächtliche Kontrolle der elektrischen Beleuchtungsanlagen
außerhalb des zentralen Bereichs gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 1 BerlStrG.
· Achteljährliche nächtliche Kontrolle der elektrischen Beleuchtungsanlagen innerhalb
des zentralen Bereichs gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 1 BerlStrG
· Wöchentliche nächtliche Kontrolle der gasbetriebenen Beleuchtung
· Kontrolle der gasbetriebenen Beleuchtung am Tage auf Dauerbrenner
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Das Land Berlin hat die #Stromnetz Berlin GmbH mit dem Betrieb der öffentlichen
Beleuchtung beauftragt.
Frage 2:
Wurde die Lichtintensität der Straßenbeleuchtung seit Beginn der 18. Wahlperiode in Gänze oder in Teilen
bewusst verändert? Wenn ja, in welcher Form und aus welchem Grund und in welchen Straßen?
Antwort zu 2:
Sofern Beleuchtungsanlagen errichtet oder modernisiert werden, gelten seit 2011 die
Vorgaben des Lichtkonzeptes, siehe:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/baukultur/lichtkonzept/index.shtml
Seit Beginn der 18. Wahlperiode wurden gemäß dieser Vorgaben insgesamt ca. 43.000
Lichtpunkte komplett erneuert oder Teile davon modernisiert.
Frage 3:
Gibt es eine Mindestanzahl von – in Betrieb befindlichen – Straßenbeleuchtungen?
a. Gibt es Vorgaben zu #Maximalabständen und #Mindestlichtstärken? Welche sind das?
b. Gibt es hier unterschiedliche Vorgaben, z.B. nach Straßenklassen?
Antwort zu 3:
Es gibt keine Mindestzahl. Es gibt eine vertragliche vorgegebene Frist zur Beseitigung von
Störungen oder zur Errichtung von Beleuchtungsprovisorien.
Im öffentlichen Straßenland gelten bei der Errichtung oder dem Umbau von
Beleuchtungsanlagen die Vorgaben des Lichtkonzeptes. Die Vorgaben unterscheiden sich
je nach Straßenkategorie. Die Einhaltung der lichttechnischen Parameter sind planerisch
nachzuweisen.
Frage 4:
Wie viele in Betrieb befindliche Gaslaternen existieren noch in Berlins Straßen?
Antwort zu 4:
Aktuell betreibt das Land Berlin rund 25.000 Gasleuchten.
Frage 5:
Gibt es öffentliche Straßen in Berlin, die gänzlich ohne Straßenbeleuchtung sind?
a. Wenn ja, wie viele und welche sind dies?
Antwort zu 5:
Gemäß Berliner Straßengesetz sind öffentliche Straßen in ihrer Gesamtheit zu beleuchten,
soweit es im Interesse des Verkehrs und der Sicherheit erforderlich ist. Außerhalb der
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geschlossenen Ortslage ist eine Beleuchtung der öffentlichen Straßen in der Regel nicht
erforderlich. Geschlossene Ortslage ist das Gebiet, das in geschlossener oder offener
Bauweise zusammenhängend bebaut ist.
Auch nach dem Lichtkonzept ist auf eine Beleuchtung im naturnahen Raum zu verzichten.
Hiernach kann Beleuchtung in der Stadt Sicherheit und Atmosphäre schaffen, aber
zugleich sowohl die Existenzbedingungen einzelner Tiergruppen wie Insekten, Vögel und
Gewässerorganismen sowie die Gesundheit der Menschen beeinträchtigen. Daher sind
die Sicherheits- und Gestaltungsanforderungen an die Beleuchtung im Stadtraum mit den
ökologischen Schutzgütern in Einklang zu bringen. In naturnahen Räumen gelten dabei
andere Kriterien als in Siedlungsbereichen.
Frage 6:
Gibt es Überlegungen oder auch konkrete Planungen in Berlin künftig „smarte Straßenlaternen“ an den
Straßen zu installieren, z.B. wie es die Brandenburger Gemeinde Glienicke im Zuge des Pilotprojektes
„Dynamic Light“ erprobt hat?
Antwort zu 6:
Ein Pilotprojekt Smart City (intelligente Straßenbeleuchtung) wurde 2016 im Umfeld des
P+R-Parkplatzes Bundesplatz umgesetzt.
Frage 7:
Wie ist der aktuelle Stand und die zukünftige Planung des Projektes „ElMobileBerlin-AMLab“?
a. Wird dieses weiter umgesetzt?
b. Welche Lösung zur Umsetzung der offenbar existierenden technischen Probleme (
https://leute.tagesspiegel.de/marzahn-hellersdorf/macher/2020/07/21/131891/neue-berliner-luft-projekt-mitladelaternen-droht-zu-platzen/ ) wird es geben?
Antwort zu 7:
Das Projekt wird fortgeführt. Angestrebt wird nunmehr der Aufbau von normgerechten
Ladepunkten außerhalb der öffentlichen Beleuchtungsmaste. Damit könnten sowohl das
Platzproblem als auch die betriebs- und messtechnischen Unsicherheiten gelöst werden.
Die entsprechende Ladetechnik wird über eine derzeit laufende öffentliche Ausschreibung
für die Lieferung und den Betrieb der Laternenladepunkte gesucht.
Berlin, den 25.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz