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Frage 1:
Wie weit ist der Bearbeitungsstand der #Vorplanung für die #Investitionsmaßnahme „Neubau der #Chemnitzer
Straße von #Alt-Kaulsdorf bis #Lindenstraße“?
Antwort zu 1:
Hierzu antwortet das BA Marzahn-Hellersdorf:
„Die Vorplanungen wurden vom Fachbereich Straßen noch nicht beauftragt.“
Frage 2:
Welche Planungen werden vom Vorhabenträger verfolgt, um die Defizite der Straße zu beheben?
Antwort zu 2:
Hierzu antwortet das BA Marzahn-Hellersdorf:
„Die Chemnitzer Straße ist Bestandteil des #Straßenentwicklungsplan (StEP)-Hauptnetzes
(Stufe 3) und als örtliche Hauptverkehrsstraße die wichtigste Erschließungsstraße im
Siedlungsgebiet #Kaulsdorf-Süd. Sie wird abschnittsweise von 1 bis 4 Buslinien mit 3 bis 15
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Fahrten pro Stunde und Richtung befahren. Sie ist mit einer Asphaltkonstruktion befestigt,
die zwischenzeitlich mit mehreren Oberflächenbehandlungen versehen wurde und
zahlreiche Flickstellen aufweist.
Aus diesen genannten Gründen steht die Gewährleistung des Öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV), die Verbesserung des desolaten Zustandes von Fahrbahn
und Gehwegen und der Ausbau der Radwege nach den aktuellen Richtlinien bei den
Planungen im Vordergrund.“
Frage 3:
Wann werden die Bauplanungsunterlagen für die Investitionsmaßnahme vorliegen?
Frage 4:
Wann wird der Baubeginn für die Investitionsmaßnahme voraussichtlich erfolgen können?
Antwort zu 3 und 4:
Hierzu antwortet das BA Marzahn-Hellersdorf:
„Die Maßnahme muss von 2020 nach 2022 verschoben werden. Aufgrund noch nicht
erfolgter Festsetzung des Bebauungsplans (B-Plan) 10-86 besteht bisher keine
Planungssicherheit. Dazu kommt, dass im Fachbereich Straßen derzeit kein Personal für
die Umsetzung dieser Baumaßnahme zur Verfügung steht.“
Frage 5:
Welche Planungen werden zur Ordnung des ruhenden Verkehrs an der Chemnitzer Straße verfolgt?
Antwort zu 5:
Hierzu antwortet das BA Marzahn-Hellersdorf:
„Die Fahrbahn soll überwiegend mittig in den Straßenquerschnitt gelegt werden. Für den
ruhenden Verkehr sind Parkhäfen vorgesehen. Mittels straßenbegleitender
Baumpflanzungen wird die städtebauliche Qualität zusätzlich aufgewertet.“
Frage 6:
Weshalb ist der breite Randstreifen in der Chemnitzer Str. umzäunt und dient nicht als Parkplatz für die
Anlieger der Chemnitzer Str.?
Antwort zu 6:
Hierzu antwortet das BA Marzahn-Hellersdorf:
„Bei den punktuell eingezäunten Flächen handelt es sich um private Flächen.“
Frage 7:
Ist ebenso eine Umgestaltung der Bergedorfer Straße in Richtung Wuhle geplant? Wenn nein, warum nicht?
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Frage 8:
Wie wird der allgemeine Zustand der Bergedorfer Str. eingeschätzt? Wie soll der ruhende Verkehr hier
besser geordnet werden?
Antwort zu 7 und 8:
Hierzu antwortet das BA Marzahn-Hellersdorf:
„Nein, es ist keine Umgestaltung der Bergedorfer Straße geplant, da die Bergedorfer
Straße keine Priorität besitzt. Der allgemeine Zustand der Bergedorfer Straße wird als gut
eingeschätzt.“
Frage 9:
Weshalb ist kein Schall- und Sichtschutz für die Anwohnerinnen und Anwohner an der Bergedorfer Str.
neben der Filiale von Lidl vorhanden? Welche Maßnahmen werden getroffen, um Anwohnerinnen und
Anwohner vor Lärmbelastungen durch Lieferverkehr zu schützen?
Antwort zu 9:
Hierzu antwortet das BA Marzahn-Hellersdorf:
„Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zur Errichtung der Einzelhandelseinrichtung
2015 konnten keine zusätzlichen Forderungen für einen Schall- und Sichtschutz
der Nachbarschaft gefordert werden. Entsprechend vorgenommene Lärmmessungen
durch die zuständige Fachabteilung hatten ergeben, dass eine Überschreitung der
Richtwerte nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) nicht
gegeben war.“
Berlin, den 18.03.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz