Straßenverkehr + Bus + Straßenbahn: Unfälle zwischen Fahrzeugen des ÖPNV und anderen Verkehrsteilnehmern, aus Senat

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Vorbemerkung:

Vor dem Hintergrund, dass die polizeiliche Datenbank „Datawarehouse Verkehrslagebild“ einer laufenden Datenbereinigung unterliegt, weichen die für das Jahr 2016 genannten Zahlen von denen in der Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/ 11602 vom 21. Juni 2017 ab.

 

  1. viele #Unfälle gab es in den Jahren 2015, 2016 und 2017 zwischen Bussen sowie Straßenbahnen der #BVG und anderen Verkehrsteilnehmern (bitte aufgeschlüsselt nach #Kraftfahrzeugen, #Fahrradfahrern und #Fußgängern)?

 

Zu 1.:

Die polizeilich registrierten #Verkehrsunfälle (VU) der Jahre 2015 bis 2017 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

 

VU mit Beteiligung von Bussen / Straßenbahnen

2015

2016

2017

unter Beteiligung von

 

 

 

Kraftfahrzeugführenden

3.031

3.358

3.764

Radfahrenden

70

91

101

zu Fuß Gehenden

71

82

75

Gesamt

3172

3531

3940

(Quelle: Datawarehouse Verkehrslagebild, Stand: 27.06.2018)

 

 

 

  1. viele dieser Unfälle waren in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils auf Fehlverhalten eines Beschäftigten der BVG und wie viele auf das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer zurückzuführen?

 

Zu 2.:

Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

 

Jahr

2015

2016

2017

Verursachung durch

 

 

 

BVG

1.536

1.820

2.083

andere Verkehrsteilnehmende

1.636

1.711

1.857

(Quelle: Datawarehouse Verkehrslagebild, Stand: 27.06.2018)

 

 

 

  1. viele Verletzte, Schwerverletzte und Tote waren dadurch in den Jahren 2015, 2016 und 2017 zu beklagen?

 

Zu 3.:

Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

 

Jahr / Verunglückte

2015

2016

2017

Getötete

1

2

1

Schwerverletzte

81

87

100

Leichtverletzte

612

666

713

(Quelle: Datawarehouse Verkehrslagebild, Stand: 27.06.2018)

 

 

 

  1. hoch war in den jeweiligen Jahren der durch diese Unfälle entstandene Sachschaden?

 

Zu 4.:

Hierzu kann keine Aussage getroffen werden. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 4 der Schriftlichen Anfrage 18/11602 hingewiesen.

 

 

Berlin, den 06. Juli 2018 In Vertretung

 

 

Torsten Akmann

Senatsverwaltung für Inneres und Sport