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	Wie bewertet der Senat die Anbindung des Ortsteils Hohenschönhausens, insbesondere NeuHohenschönhausens
	an das Netz des ÖPNV´s derzeit?
	Antwort zu 1.:
	Der Ortsteil Neu-Hohenschönhausen wird über Angebote des S-Bahn- und
	Regionalverkehrs sowie über mehrere Metrostraßenbahnlinien sowie Buslinien
	entsprechend der Zugangsstandards des #Nahverkehrsplanes (NVP) des Landes Berlin
	erschlossen und angebunden. Die #ÖPNV-Anbindung wird dementsprechend als gut
	bewertet.
	Frage 2:
	Welche individuellen Verschlechterungen ergeben sich für die Nutzer nach Ansicht des Senats durch die
	#Verkürzung der #S-Bahn-Linie #S75 bis zum #Ostbahnhof, wenn diese in die Innenstadt mit dem ÖPNV
	möchten?
	Frage 6:
	Wie empfindet der Senat die Kürzung der S75 vor dem Hintergrund, dass mehr Menschen damit auf die
	Nutzung eines PKW angewiesen sind bzw. aus Nutzerbequemlichkeit den ÖPNV meiden?
	Frage 8:
	Wie erklärt der Senat den Nutzern des ÖPNV die Verkürzung vor dem Hintergrund, dass die Rot-Rot-Grüne
	Koalition den ÖPNV in Berlin stärken will? Gehört der Außenbezirk Lichtenberg mit der Region
	Hohenschönhausen nicht dazu?
	Frage 10:
	Wie bewertet der Senat die Kürzung der S75 vor dem Hintergrund, dass potenzielle Touristen damit nur
	einen komplizierteren und/oder zeitlich verlängerten Weg nach Hohenschönhausen in Kauf nehmen
	müssen? Glaubt der Senat, dass dies die Region touristisch stärkt?
	Frage 11:
	Wie bewertet der Senat die Sammlung von fast 2.000 Unterschriften gegen die Verkürzung der S-Bahn Linie
	S75?
	2
	Antwort zu 2., 6., 8., 10. und 11.:
	Aufgrund des veränderten Laufwegs der Linie S75 sind die Stationen #Wartenberg,
	#Hohenschönhausen und #Gehrenseestraße nicht mehr direkt, aber mit einmaligem Umstieg
	an die #Stadtbahn westlich des Ostbahnhofes angebunden. Es wird hierbei im Zielkonzept
	ein bahnsteig- oder kantengleichen Umstieg zu den Stadtbahnlinien #S3, #S5, #S7 und #S9
	möglich sein, sodass die Einschränkungen als akzeptabel beurteilt werden.
	Zudem steht am S-Bahnhof Hohenschönhausen und für die Wohngebiete entlang der
	Zingster Straße und Falkenberger Chaussee als verkehrliche Alternative auch die
	#Metrostraßenbahnlinie #M4 zur Verfügung, mit der eine umsteigefreie Anbindung in die
	Innenstadt im Bereich Alexanderplatz ohne Fahrzeitnachteile gegenüber der S-BahnVerbindung
	gewährleistet wird.
	Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass auch an zahlreichen anderen Stellen im
	Stadtgebiet Umsteigevorgänge erforderlich sind, um per #ÖPNV beispielsweise zu den
	Zentrumsbereichen am Bahnhof Alexanderplatz oder am Bahnhof Zoologischer Garten zu
	gelangen. Es ist nicht möglich aus allen Teilen der Stadt ÖPNV-Direktverbindungen
	dorthin anzubieten, dies ist systemimmanent. Es erfolgt somit keine Benachteiligung
	Hohenschönhausens gegenüber dem übrigen Stadtgebiet. Die Verbindungsstandards
	gemäß NVP werden erfüllt.
	Der Aufgabenträger hat die Neuordnung des Liniengefüges auf der Stadtbahn vorab
	intensiv geprüft, da ihm bereits bei der Planung bewusst war, dass die Maßnahme für
	einen Teil der Fahrgäste der Linie S75 zusätzliche Umsteigevorgänge bedeutet. Nach
	eingehender Prüfung und sorgfältiger Abwägung mit den Vorteilen des Gesamtkonzepts
	hat sich der Aufgabenträger dennoch für die Änderungen entschieden. Denn durch
	Neuordnung des Liniengefüges auf der Stadtbahn – also der Führung der Linien S3 und
	S9 anstelle der Linie S75 auf die Stadtbahn – werden in Summe mehr Fahrgäste eine
	umsteigefreie Direktverbindung auf die Stadtbahn erhalten, da die Linien S3 und S9
	merkbar höhere Fahrgastzahlen als die Linie S75 aufweisen. Es sind somit mehr
	Fahrgäste, die von den Anpassungen profitieren, als Fahrgäste denen Nachteile
	entstehen.
	Frage 3:
	Wie bewertet der Senat die Möglichkeit die Verkürzung der Linie S75 zum Ostbahnhof dadurch zu
	entschärfen, dass eine stadtweite Durchfahrt zumindest im 20 Minuten Takt durch die Bereitstellung weiterer
	Züge ermöglicht wird?
	Frage 4:
	Warum bestellt der Senat die vorbenannte Option nicht bei der S-Bahn Berlin GmbH?
	Frage 12:
	Warum behauptet der Senat, dass die S-Bahn aus Wartenberg kommend nicht über die Stadtbahn geführt
	werden kann, obwohl es gegenteilige Aussagen der S-Bahn Berlin gibt und es offensichtlich möglich wäre?
	Antwort zu 3., 4. und 12.:
	Alle für den Linienbetrieb verfügbaren Fahrzeuge der S-Bahn werden im bestehenden
	Angebotskonzept eingesetzt.
	Eine zusätzliche Durchbindung einer siebten Zuggruppe der Linie S75 auf die Stadtbahn
	ist im Rahmen der begrenzten Fahrzeugverfügbarkeit bei der S-Bahn kurz- und mittelfristig
	nur zu Lasten anderer bestehender Verkehrsangebote möglich, was somit an anderer
	Stelle zu verkehrlichen bzw. kapazitativen Nachteilen führen würde und daher nicht
	vorgesehen ist.
	3
	Frage 5:
	Welche Ersparnis hat der Senat durch die Verkürzung der Linie bzw. was kostet die Bestellung eines 10
	minütigen Takts wieder von Wartenberg zum Westkreuz?
	Antwort zu 5.:
	Wie bereits in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/18849 erläutert, ist die
	Verkürzung des Laufweges der Linie S75 ein Bestandteil der Neuordnung des
	Liniengefüges auf der Stadtbahn nach Herstellung der infrastrukturellen Voraussetzungen
	im Bereich Ostkreuz. Mit der nachfrageseitig gerechtfertigten Durchbindung der Linie S3
	(von/nach Erkner) auf die Stadtbahn und der Wiederherstellung der ursprünglichen
	Führung – wie vor Beginn der Baumaßnahmen am Ostkreuz – der Linie S9 (von/nach
	Flughafen Berlin-Schönefeld bzw. BER) auf die Stadtbahn ab Dezember 2017 ist der
	verkürzte Laufweg der Linie S75 verbunden. Es befinden sich im Zielzustand im
	Tagesverkehr weiterhin sechs Zuggruppen (verkehren jeweils im 20-Minuten-Takt) auf der
	Stadtbahn, das dortige Angebot wird nicht reduziert. Somit resultiert keine Ersparnis aus
	dem geänderten Laufweg der Linie S75. Eine zusätzliche Bestellung der Linie S75 bis zum
	Westkreuz im 10-Minuten-Takt ist aufgrund der benannten fahrzeugseitigen Restriktionen
	nicht vorgesehen.
	Frage 7:
	Warum glaubt der Senat, dass die Linie M4 (BVG) die Nutzer qualitativ und zeitlich als vermeintlichen Ersatz
	zur S75 zufrieden stellen könnte? Woraus zieht der Senat diese Wahrnehmung?
	Antwort zu 7.:
	Die Linie M4 bietet eine umsteigefreie Anbindung im dichten Takt in die Innenstadt im
	Bereich Alexanderplatz ohne Fahrzeitnachteile gegenüber der S-Bahn-Verbindung und
	wurde bereits vor der Verkürzung des Laufweges der Linie S75 auch aus dem Bereich
	Neu-Hohenschönhausen stark nachgefragt.
	Frage 9:
	Wie haben sich die Nutzerzahlen der S75 in den letzten zwölf Monaten entwickelt?
	Antwort zu 9.:
	Für diesen Zeitraum liegen dem Senat keine Nachfragedaten vor.
	Frage 13:
	Wie bewertet der Senat die Möglichkeit einer Verlängerung der S-Bahn-Linie 75 bis in den Bezirk Pankow?
	Frage 14:
	Was hat der Senat bisher unternommen, um die S75 Verkürzung zurückzunehmen bzw. zukünftig die S75
	bis in den Bezirk Pankow fahren zu lassen?
	Frage 15:
	Was müsste bis wann geschehen, um die S75 wieder mindestens bis Westkreuz fahren zu lassen bzw. die
	Linie bis nach Pankow zu verlängern? Wie hoch sind die geschätzten Kosten?
	Antwort zu 13., 14. und 15.:
	Hinsichtlich der erfolgten Veränderung des Laufwegs der Linie S75 wird auf die oben
	stehenden Antworten verwiesen. Eine Rücknahme der Maßnahme wird nicht verfolgt.
	Hinsichtlich der in den Fragen 13 bis 15 thematisierten Weiterentwicklung der
	Schieneninfrastruktur wird Folgendes mitgeteilt:
	4
	Der derzeit (noch) aktuelle Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) 2025 als
	verkehrspolitisches Kursbuch für Berlin beinhaltet als eine langfristige Maßnahme die
	Prüfung einer SPNV-Nahverkehrstangente auf dem Berliner Außenring im
	Zusammenhang mit einer S-Bahnverlängerung von Wartenberg über das Karower Kreuz
	nach Mühlenbeck-Mönchmühle.
	Für die sogenannte „Nahverkehrstangente“ ist noch ein Systementscheid für eine S-Bahn
	oder eine Regionalbahn herbeizuführen, die Taktfolge des Angebotes festzulegen, die
	konkreten Kosten zu ermitteln und der volkswirtschaftliche Nutzen nachzuweisen.
	Aufgrund der Prioritätensetzungen im StEP Verkehr 2025 sind hier noch keine
	Bearbeitungen erfolgt.
	Derzeit wird der StEP Verkehr vor dem Hintergrund einer Wachsenden Stadt Berlin und
	neuer Rahmenbedingungen für die verkehrliche Entwicklung fortgeschrieben. Dabei
	stehen viele Vorhaben (u.a. auch die langfristigen Maßnahmen aus dem aktuellen StEP
	Verkehr) auf dem Prüfstand. Die Weiterentwicklung der Schieneninfrastruktur für den
	Regionalverkehr und S-Bahnverkehr spielt dabei eine wichtige Rolle. Ein Entwurf für einen
	fortgeschriebenen StEP Verkehr soll in 2018 vorliegen.
	Frage 16:
	Glaubt der Senat, dass es klug und richtig ist, das Abgeordnetenhaus von Berlin bei der Aufstellung des
	Nahverkehrsplanes nicht aktiv zu beteiligen bzw. darüber abstimmen zu lassen?
	Antwort zu 16.:
	Der Nahversplan wird vom Senat beschlossen und dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis
	gegeben.
	Bei der regelmäßigen Fortschreibung des Nahverkehrsplanes erfolgt ein umfassendes
	Beteiligungsverfahren. Den zentralen Baustein der öffentlichen Beteiligung bilden die
	Veranstaltungen der Reihe "Forum Nahverkehr". Dazu werden unter anderem auch die für
	Verkehr zuständigen VertreterInnen der Fraktionen im Abgeordnetenhaus von Berlin
	eingeladen. Durch diese Beteiligung wird ermöglicht, dass die einzelnen Phasen der
	Fortschreibung kritisch kommentiert bzw. Hinweise sowie neue Ideen eingebracht werden
	können.
	Berlin, den 30.10.2017
	In Vertretung
	Kirchner
	…………………………..
	Senatsverwaltung für
	Umwelt, Verkehr und Klimaschutz