Bahnhöfe: Umbau des Bahnhofs Karlshorst aus Senat

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Zu welchem Ergebnis kamen die Untersuchungen der Deutschen Bahn AG, den #Regionalbahnhof in
#Karlshorst bis zur Eröffnung des künftigen Regionalbahnhofs #Köpenick geöffnet zu halten? Wie wird die
Entscheidung begründet?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt mit:
„Die DB AG kam zu dem Ergebnis, dass ein Erhalt des Regionalbahnhaltes am Bf.
Karlshorst nur bis zur Inbetriebnahme des Ostkreuzes sinnvoll ist.
Für einen Regionalbahnhalt in Karlshorst nach Inbetriebnahme des Regionalbahnhaltes
#Ostkreuz wäre eine Änderung des Planrechtes notwendig.
Der technische Vorrat der Regionalbahnsteige und der Personenüberführung ist durch die
Planrechtsvorgabe „Außerbetriebnahme Regionalhalt Karlshorst mit IBN des
Regionalhaltes Ostkreuz“ für die Anlagen komplett aufgebraucht. Ein sicherer baulicher
Zustand für einen Weiterbetrieb des RB-Halt in Karlshorst nach 2018 bis mindestens 2027
wäre nur mit dem #Ersatzneubau der Anlagen möglich, mögliche
Instandhaltungsmaßnahmen sind ausgereizt.
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Mit einem Ersatzneubau würden die vorhandenen Anlagen ihren #Bestandsschutz
verlieren. Daraus resultiert die nachfolgende Zeitschiene von mindestens 6,5 Jahren
(78 Monate), für die ein Regionalhaltangebot in Karlshorst ausgeschlossen ist. Demnach
würde frühestens beginnend zum Fahrplanwechsel 12/2023 bis zur geplanten IBN
Köpenick 12/2027 ein Regionalhalt für einen Zeitraum von 4 Jahre möglich sein.
Durch den Verlust des Bestandsschutzes wäre mit dem notwendigen Ersatzneubau ein
barrierefreier Ausbau erforderlich, daraus resultiert u. a. auch die Notwendigkeit eines
Aufzuges.
Die mit Baubeginn 02/2018 geplante Grunderneuerung der Personenunterführung (PU)
(Verbindung Am Carlsgarten – Stolzenfelsstraße) und des S-Bahnsteiges würde sich in
den Zeitraum nach der Außerbetriebnahme des Regionalbahnhaltes Karlhorst ab 2028
verschieben.
Die Einrichtung eines zusätzlichen Verkehrshaltes in Karlshorst nach der Inbetriebnahme
des Regionalbahnsteigs am Bhf. Ostkreuz auf der Stadtbahnebene führt zu
Trassenkonflikten und zur Unterschreitung der notwendigen Pufferzeiten. Diese wären nur
durch Reduktion der Haltezeit auf anderen Bahnhöfen generierbar bzw. es müsste ein
anderer Halt auf der Stadtbahn entfallen. Insgesamt würde ein nicht kalkulierbares Qualitätsrisiko
entstehen.“
Frage 2:
Welchen Planungsstand haben die mit Beginn im Februar 2018 vorgesehenen Umbaumaßnahmen beim SBahnhof
Karlshorst? Welche Maßnahmen sind hier im Detail geplant?
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt mit:
„Die Maßnahmen befinden sich derzeit in der Finalisierung der Ausführungsplanung und
der Ausschreibung der Baumaßnahmen.
Die nachfolgenden Anlagen werden erneuert bzw. saniert:
 S-Bahnsteig,
 Bahnsteigdach/Wetterschutz,
 Aufsichtsgebäude,
 Beleuchtungs-/Beschallungsanlagen,
 Beschilderung/Wegeleitsystem,
 Fahrgastinformationsanlagen, Uhren,
 Personenunterführung zum Carlsgarten,
 Treppenaufgang zum S-Bahnsteig erhält eine Einhausung,
 alle nicht mehr in Betrieb befindlichen Anlagen werden zurückgebaut.“
Frage 3:
Wann soll der dafür notwendige Rückbau der Regionalbahnsteige erfolgen?
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt mit:
„Der Rückbau erfolgt mit Beginn der Bauarbeiten im Frühjahr 2018.“
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Frage 4:
Wie lange wird der Umbau des S-Bahnhofs Karlshorst dauern und welche Verbesserungen ergeben sich
dadurch für die Benutzer des Bahnhofs?
Antwort zu 4:
Die DB AG teilt mit:
 „Juli 2018 Umbau S-Bahnsteig
 August 2018 Aufnahme Betrieb am erneuerten S-Bahnsteig
 März bis November 2018
o Neubau der Personenunterführung,
o Kompletterneuerung aller Ausstattungselemente (Sitzbänke,
Fahrgastinformationsanlagen, Informationsvitrinen, Mülleimer etc.),
o Herstellung des S-Bahnhofes entsprechend der denkmalpflegerischen Auflagen,
o Treppe am Bahnsteigende Richtung Erkner erhält eine Einhausung.“
Frage 5:
Welche Kosten entstehen für den Umbau und von wem werden diese getragen?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt mit:
„Die Gesamtkosten belaufen sich aktuell auf ca. 7 Mio. €.
Davon sind 3,1 Mio. € Zuwendungen des Landes Berlin, 2,7 Mio. € Zuwendungen aus
Bundesmitteln sowie 1,2 Mio. € Eigenmittel der DB AG.“
Die Zuwendungen des Landes Berlin in Höhe von 3,1 Mio. € sind für den Neubau der
Personenunterführung vorgesehen.
Berlin, den 16.10.17
In Vertretung
Kirchner
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz