Straßenverkehr: Ist der Südosten beim Senat abgeschrieben? – Wie geht es weiter bei der Langen Brücke in Köpenick?, aus Senat

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Frage 1:
Mit welcher fachlichen Begründung verschiebt die #Verkehrsverwaltung des Berliner Senats dringend
notwendige Bauvorhaben wie jenes bei der #Langen Brücke in Köpenick, wo doch bisher immer die
Dringlichkeit der Maßnahme aufgrund des Bauzustands begründet wurde?
Antwort zu 1:
Bedingt durch die erforderliche Bearbeitung von prioritären Brückeninstandsetzungs- bzw.
Ersatzneubaumaßnahmen zur Erhaltung der #Verkehrssicherheit konnte ein
Planungsbeginn zum Ersatzneubau der Langen Brücke einschließlich Rückbau der
Behelfsbrücke noch nicht erfolgen.
Obwohl das Projekt wegen der bestehenden verkehrlichen Einschränkungen eine hohe
Priorität hat, konnte die Bearbeitung bislang nicht begonnen werden. Zum einen ist es
wegen der angespannten Situation auf dem Arbeitsmarkt für konstruktive Bauingenieure
nicht in ausreichendem Maß gelungen, Personalverstärkungen zu realisieren. Zum
anderen haben laufende, im Bau befindliche Projekte eine hohe Priorität und erforderten
zudem einen verstärkten Personaleinsatz.
Frage 2:
Warum wurde die Erneuerung dieser wichtigen Verbindung zwischen dem üdosten Berlins und
Brandenburg verschoben?
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Antwort zu 2:
Siehe Antwort zu 1.
Frage 3:
Wann ist mit einer Entscheidung dazu zu rechnen, ob die alte Lange Brücke ertüchtigt werden kann oder
einem denkmalgerechten #Ersatzneubau weichen muss? Ist die in Beantwortung meiner Anfrage 18/10081
dazu in Aussicht gestellte Machbarkeitsstudie bereits in Auftrag gegeben und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3:
Die in Beantwortung der genannten Anfrage erforderlichen Entscheidungen zum
Ersatzneubau werden erst nach Vorliegen einer Machbarkeitsstudie, deren Bearbeitung
noch nicht begonnen werden konnte, getroffen.
Frage 4:
Wie hoch werden derzeit die Baukosten für eine neue Lange Brücke eingeschätzt?
Antwort zu 4:
In Auswertung der Erfahrungen zur Kostenentwicklung vergleichbarer Baumaßnahmen
und nach Bewertung der vorliegenden derzeit erkennbaren Risikofaktoren (Leitungen,
Verkehrsführung, #Denkmalschutz, Baugrund) wurde die Bedarfsermittlung überprüft und
angepasst. Im Entwurf der Finanzplanung 2017 – 2021 ist die Maßnahme mit
Gesamtkosten in Höhe von 30 Mio. € enthalten.
Frage 5:
Mit welchem Zeitfenster für Planung und Baubeginn wird nach den jetzigen Verzögerungen bei der Langen
Brücke nunmehr gerechnet?
Antwort zu 5:
Nach Erarbeitung der #Machbarkeitsstudie sind die Planungen des Ersatzneubaus
einschließlich Baugrunduntersuchung und sonstiger Gutachten zu erstellen sowie ein
Genehmigungsverfahren durchzuführen.
Aufgrund des langen Planungsvorlaufs und wegen Prioritätensetzungen und fehlender
Personalkapazitäten sind belastbare Aussagen zum Baubeginn erst nach Abschluss der
Vorplanungen möglich.
Frage 6:
Wie schätzt die Senatsverwaltung die Bedeutung der Langen Brücke für die Verbindung mit dem stadtnahen
Umland und damit auch für den Tourismus im Bezirk Treptow-Köpenick ein?
Antwort zu 6:
Die Lange Brücke im Zuge der Müggelheimer Straße in Treptow-Köpenick ist als südliche
Tangente Bestandteil des Umfahrungssystems der Altstadt Köpenick und hat somit eine
hohe verkehrliche Bedeutung.
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Frage 7:
Warum werden wichtige Brückenbauvorhaben im Berliner Südosten (Salvador-Allende-Brücke, neue
Fahlenbergbrücke, Lange Brücke) beim Senat auf die lange Bank geschoben, obwohl die Berliner
Bevölkerung nicht nur innerhalb des S-Bahnrings anzutreffen ist und gerade in Treptow-Köpenick
funktionierende Straßenverbindungen und eine funktionierende Infrastruktur notwendig sind?
Antwort zu 7:
Da die Abteilung Tiefbau der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
infolge nicht ausreichender personeller Kapazitäten nicht in der Lage ist, sämtliche
Aufgaben umgehend umzusetzen, muss nach einem abgestimmten Abwägungsprozess
die Bearbeitungsreihenfolge festgelegt werden. Die Festlegung einer Reihung einer
prioritären Bearbeitung von Brückenkonstruktionen erfolgt grundsätzlich entsprechend den
nachfolgenden Kriterien:
1. begonnene/laufende Maßnahmen sind fortzuführen und zu beenden
2. der bauliche Zustand (Ergebnisse aus den Bauwerksprüfungen, system-/
baustoffbedingte Mängel) des Bauwerks ist im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht zu bewerten. Sanierung, Ersatzneubau, Instandsetzung
ist im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung festzulegen.
3. verkehrliche Bedeutung insbesondere deren Lage im Netz (ÖPNV,
Wirtschaftsverkehre sind Indikatoren für Bedeutung)
4. städtebauliche Entwicklung, Drittfinanzierung
Unabhängig davon wird in Kürze der Baubeginn für die Salvator-Allende-Brücke erfolgen.
Berlin, den 13.09.17
In Vertretung
Kirchner
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz