Bahnhöfe: Daseinsvorsorge, aus Senat

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Vorbemerkung: Die Fahrzeit der S 7 von Potsdam bis Ahrensfelde beträgt 74 Minuten und die U 7
braucht 56 Minuten von Endstation bis Endstation. Dies entspricht der Situation bei
Regionalzügen, die WCs aufweisen.
Frage 1:
Wie viele #Stationen der - bzw. -Bahn verfügen derzeit über ein #WC für die Fahrgäste? Wie viele sind
davon Umsteigebahnhöfe? Wie viele dieser Toiletten sind #barrierefrei erreichbar?
Antwort zu 1.:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„An 29 Bahnhöfen verkehrt die S7. Davon stehen den Fahrgästen an sieben Bahnhöfen
Toilettenanlagen zur Verfügung. Zusätzlich stehen an drei Bahnhöfen in unmittelbarer
Nähe Wall-/Citytoiletten. Alle zehn Toilettenanlagen sind stufenfrei zu erreichen bzw. sind
behindertengerecht. Von diesen Bahnhöfen haben acht Umsteigebeziehungen, sei es von
der DB zur U-Bahn oder von der S-Bahn zur Fernbahn.“
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die U-Bahn-Stationen der BVG verfügen über keine WC für Fahrgäste.“
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Frage 2:
An welchen Stationen ist die Einrichtung von derartigen WCs bis wann konkret vorgesehen? Wie viele sind
davon Umsteigestationen? Inwieweit werden alle Toiletten barrierefrei erreichbar sein?
Antwort zu 2.:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Am Bahnhof Ostkreuz soll bis Ende 2019/Anfang 2020 eine stufenfrei erreichbare bzw.
behindertengerechte Toilettenanlage entstehen. Der Bahnhof hat Umsteigebeziehungen.“
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Eine Planung über die Einrichtung von derartigen WC auf U-Bahn-Stationen liegt der
BVG nicht vor.“
Frage 3:
Hält der Senat dieses Angebot für ausreichend?
Frage 4:
Wenn ja, wie beurteilt er dabei die besondere Situation junger Familien und älterer Menschen in Sachen
Bedürfnisbefriedigung?
Frage 5:
Wenn nein, bis wann soll wie Abhilfe geschaffen werden?
Frage 6:
Inwieweit ist die Einrichtung von Toiletten Teil der Ausschreibung für neue Fahrzeuge von S-Bahn und UBahn?
Frage 7:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3. bis 7.:
Der Senat hält dieses Angebot unter den Aspekten ‘wachsende Stadt‘ und
‘demographischer Wandel‘ insbesondere mit Blick auf junge Familien und ältere
Menschen für künftig nicht ausreichend.
Der Senat hat mit der Vorlage des Toilettenkonzepts für Berlin Drs. 18/0489 (Beschluss
vom 01.08.2017) ein zukunftsfähiges Konzept zur Versorgung Berlins mit öffentlichen
Toiletten vorgelegt, das auch Aspekte der wachsenden Stadt und des demographischen
Wandels berücksichtigt. Besonders Bahnhöfe als Knotenpunkte des täglichen
Personenverkehrs in der Stadt sind als Standorte öffentlicher Toiletten von hoher
Wichtigkeit. Auch der Nahverkehrsplan (NVP) 2014 bis 2018 setzt diesbezüglich
Standards für die Ausstattung u.a. von Bahnhöfen und Haltestellen. Demnach sollte es für
den S- und R-Verkehr (es gibt keine Unterteilung) an Bahnhöfen mit hoher verkehrlicher
Bedeutung, insbesondere mit wichtigen Umsteigebeziehungen, Toiletten geben. Der
Senat hat mit der Deutschen Bahn und der BVG Gespräche zur Errichtung von Toiletten
oder zur Ausweitung des Toilettenangebots aufgenommen.
Hinsichtlich der Ausstattung von S- und U-Bahn-Fahrzeugen ist zu beachten, dass diese –
anders als Fahrzeuge im Regionalverkehr – Verkehrsmittel für kurze und mittellange
Wege genutzt werden. Die durchschnittliche Reiseweite beträgt ca. 8 km. Die relativ
geringen durchschnittlichen Haltestellenabstände in Berlin entsprechen in der Regel einer
bis drei Fahrminuten. Der Tarif lässt Fahrtunterbrechung zu.
Toiletten in S- und U-Bahn-Fahrzeugen würden nicht nur sehr viel Platz beanspruchen,
sondern müssten auch sehr häufig gewartet werden. Zudem müssten diese Fahrzeuge
häufig zur Entleerung ausgesetzt werden, die Anlagen dafür erst geschaffen werden.
Weder in den jetzigen noch – soweit absehbar – in zukünftigen Verkehrsverträgen im S3
und U-Bahnverkehr wird es Vorgaben zum Einbau von Toiletten in Fahrzeuge geben,
anders als im Regionalverkehr. Auch in anderen Ballungsräumen mit S- und U-Bahnen,
z.B. in Hamburg, Köln und Stuttgart, gibt es in den Zügen keine Toiletten.
Berlin, den 04.09.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz