Straßenbahn: Niederflur-Straßenbahnfahrzeuge aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte,
die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen
und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR
um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung
erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie
wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben.

Frage 1: Wie viele #Tatra-Kurzgelenktriebwagen sind
im Netz der BVG insgesamt noch im Betrieb?
Antwort zu 1.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Mit
Stand März 2017 sind 43 Tatra Kurzgelenktriebwagen im
Bestand der BVG.“

Frage 2: Auf welchen Linien werden die TatraKurzgelenktriebwagen
noch eingesetzt (bitte nach Bezirken
aufschlüsseln)?
Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die
Tatra-Bahnen werden auf den Linien M17, 37, 67 sowie
68 (Schülerfahrten) und M5 (Verstärker) eingesetzt. Diese
führen durch die Bezirke HohenschönhausenLichtenberg,
Friedrichshain-Kreuzberg, TreptowKöpenick
und Mitte.“
Ergänzend ist anzumerken, dass es sich dabei um die
planmäßig vorgesehenen Einsätze handelt. Außerplanmä-
ßig, beispielsweise bei Fahrzeugausfällen oder sonstigen
Störungen, können Tatra-Bahnen auch auf weiteren Linien
bei einzelnen Fahrten zum Einsatz kommen, soweit
dies infrastrukturseitig möglich ist.

Frage 3: Durch welche Hilfsmittel stellt die BVG sicher,
dass Personen mit #Mobilitätseinschränkungen auf
diesen Linien nicht von der Benutzung des ÖPNV ausgeschlossen
werden?
Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Alle in
Frage zwei aufgeführten Linien haben Deckungslinien,
auf denen Niederflurfahrzeuge eingesetzt werden. Es gibt
somit für alle Strecken der Tatra Linien immer Abschnitte
mit mindestens einer Niederflurlinie.“

Frage 4: Bis wann wird die endgültige Umstellung auf
#Niederflurtriebwagen angestrebt?
Antwort zu 4.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Wir
haben in den vergangenen Jahren die meisten unserer
hochflurigen Tatra-Bahnen ausmustern und durch barrierefreie
Niederflur-Fahrzeuge ersetzen können. Mit dem
Fahrplanwechsel im Dezember 2017 werden alle Linien
barrierefrei befahren werden. Da wir seit einiger Zeit
stark steigende Fahrgast-Zahlen beobachten, werden wir
zunächst noch 40 Tatra-Bahnen als Reserve (z. B. für
Verstärker-Fahrten und besondere Situationen, z. B.
Groß-Veranstaltungen und im Rahmen von Baumaßnahmen)
in unserem Fuhrpark behalten. Eine dieser Baumaß-
nahmen ist der vom Land Berlin geplante Neubau der
Brücke Friedrichsfelde/Ost, der voraussichtlich im Frühjahr
2018 beginnt. Für die Dauer der Baumaßnahme wird
die Linie M17 montags bis freitags im Tagesverkehr aus
Kapazitätsgründen ausschließlich mit Tatra-Bahnen befahren.
Auf den parallel verkehrenden Linien 27 und 37
werden jedoch Niederflurwagen eingesetzt, so dass auf
allen Abschnitten der M17 parallel ein Niederflurangebot
besteht. Im Nachtverkehr und samstags, sonntags, feiertags
werden auch auf der Linie M17 GT6-
Niederflurfahrzeuge fahren.“

Frage 5: Wie hoch sind die geplanten Investitionskosten
(heutiger Stand), um die vollständige Umstellung auf
den uneingeschränkt #barrierefreien Betrieb des TramNetzes
zu erreichen?
Antwort zu 5.: Eine vollständige Barrierefreiheit im
Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf Basis der
Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, wie sie
u. a. im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) als Ziel für
das Jahr 2022 formuliert wird, umfasst nicht nur den
Einsatz entsprechender Fahrzeuge, sie entsteht erst aus
dem Zusammenspiel der entsprechenden Fahrzeuge mit
passender Infrastruktur. Der Nahverkehrsplan (NVP)
2014-2018 benennt daher entsprechende Standards für
barrierefreie Haltestellen. Bislang sind noch nicht alle
Straßenbahnhaltestellen gemäß dieser Standards ausgebaut,
so dass zwar bereits alle Strecken für Niederflurbahnen
nutzbar sind, aber noch nicht an allen Haltestellen
eine uneingeschränkte Barrierefreiheit für die betroffenen
Fahrgäste gewährleistet werden kann.
Die BVG teilt hierzu mit: „Angenommen sind aktuell
ca. 100 Mio. € Investitionskosten für die Umstellung auf
einen barrierefreien Tram-Betrieb. Diese beinhalten ebenfalls
die Umbauten an den Haltestellen.“

Berlin, den 24. März 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r ch n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. April 2017)