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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wann soll nach derzeitigen Planungen mit
den #Sanierungsarbeiten in der #Malchower Dorfstraße
begonnen werden? Welche #Bauzeit ist für dieses Projekt
angesetzt?
Antwort zu 1: Nach gegenwärtigem Kenntnisstand
sollen die Arbeiten im Sommer 2017 beginnen. In den
ersten beiden Jahren werden die Berliner Wasserbetriebe
das Trinkwassernetz erneuern. Daran anschließend erfolgt
der Straßen- und Regenkanalbau, der ebenfalls ca. zwei
Jahre andauern wird.
Frage 2: In wessen Zuständigkeit fällt diese #Straßensanierung?
Wer finanziert diese Baumaßnahme? Aus
welchem Haushaltstitel erfolgt die Finanzierung? Welche
Gesamtkosten sind dafür angesetzt?
Antwort zu 2: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt ist für diese Maßnahme verantwortlich.
In der Investitionsplanung des Landes ist sie unter Kapitel
1255, Titel 72002 mit einem Betrag von 3 Mio. € enthalten.
Frage 3: Werden die notwendigen Leitungsarbeiten
der BWB und anderer Leitungsbetriebe zeitgleich mit der
Sanierung der Dorfstraße durchgeführt oder zu einem
anderen Termin? Wenn letzteres zutrifft, wann ist für die
Leitungsarbeiten Baubeginn bzw. welche Bauabschnitte
sind für jeweils welchen Zeitraum vorgesehen?
Antwort zu 3: Soweit möglich werden Leitungsarbeiten
zeitgleich mit dem Straßenbau durchgeführt. Der
Neubau der 1000 mm Trinkwasserhauptleitung der Berliner
Wasserbetriebe ist jedoch so umfänglich, dass dieser
nicht in die Straßenbaumaßnahme integriert werden kann.
Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) arbeiten dem Stra-
ßenbau vorlaufend, voraussichtlich ab Sommer 2017
(siehe Antwort zu 1). Im unmittelbaren Anschluss sind
der Straßen- und Regenkanalbau sowie der sonstige Leitungsbau
vorgesehen.
Frage 4: Ist es zutreffend, dass die Dorfstraße Malchow
und die #A114 #zeitgleich saniert werden? Wenn ja,
wäre es nicht sinnvoller, dies zeitversetzt zu realisieren?
Antwort zu 4: Ja. Der jeweilige Straßenzustand lässt
jedoch eine Verschiebung der Maßnahmen nicht zu.
Frage 5: Wie ist der aktuelle Planungs- und Verfahrensstand
zu notwendigen Umleitungen während der
Bauarbeiten in der Dorfstraße? Welche Umleitungsvarianten
wurden oder werden geprüft? Falls es schon eine
Entscheidung darüber gibt, für welchen Umleitungsverlauf
wurde sich entschieden? (Bitte genaue Trassierung
angeben, möglichst als Kartenausschnitt) Wann soll diese
Umleitung eingerichtet werden?
Frage 8: Welche anderen Möglichkeiten der für die
Bauzeit anzuordnenden weiträumigen Umfahrung (z.B.
über die sanierte A 114) der B2 Dorfstraße Malchow
wurden oder werden geprüft und mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 5 und 8: Umgeleitet werden muss der
Verkehr in Richtung Norden. Nach aktuellem Planungstand
wurde als Umleitungsroute die Rennbahnstraße,
Romain-Rolland-Straße, Blankenburger Straße, Heinersdorfer
Straße und zuletzt der Blankenburger Pflasterweg
festgelegt. Die Umleitung soll im Sommer 2017 mit dem
Beginn der BWB-Arbeiten eingerichtet werden. Andere
Strecken, z.B. über Lichtenberg, sind aus Kapazitätsgründen,
aufgrund ihres Ausbauzustandes und ihrer Länge
nicht geeignet, den zusätzlichen Verkehr zu bewältigen.
Darüber hinaus wurde als Umleitungsvariante ein
bauzeitliches Straßenprovisorium über das unmittelbar
westlich Malchows gelegene Luch untersucht.
Frage 6: Wird oder werden Varianten einer abschnittsweisen
Verschwenkung der Fahrbahn auf die
Seitenstreifen im Bereich der Ortslage Malchow während
der Bauarbeiten (Maßnahmen der Wasserbetriebe, Stra-
ßeninstandsetzung) geprüft, um so den Anwohnern, Gewerbetreibenden
und Kunden eine beidseitige Zufahrt zu
ermöglichen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 6: Die Inanspruchnahme der Seitenbereiche
in der Ortslage wurde geprüft. Aus Platzgründen kann
die Dorfstraße Malchow während der Bauarbeiten nur in
einer Richtung (Süd) befahren werden. Den betroffenen
Anwohnern, Gewerbetreibenden und deren Kunden wird
dabei die Zufahrt zu den Grundstücken beidseits der Stra-
ße ermöglicht.
Frage 7: Wird oder werden Varianten einer Schlie-
ßung der Autobahnanschlussstelle Weißensee oder verkehrslenkender
Maßnahmen zur Verhinderung der Abfahrt
von der Autobahn in Richtung Malchow, Berliner
Innenstadt für den Zeitraum der Baumaßnahmen in der
Ortslage Malchow geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 7: Nein.
Frage 9: Wurde eine mögliche Umleitung auf östlicher
Seite über die Egon-Erwin-Kisch-Straße und entlang der
Bahntrasse geprüft bzw. wird geprüft? Wenn ja, mit welchem
Ergebnis?
Antwort zu 9: Östlich Malchows wurden diverse Umleitungswege
geprüft. Darunter auch die Egon-ErwinKisch-Straße
und entlang der Bahntrasse. Alle mussten
aus Kapazitätsgründen, wegen des Ausbauzustandes und
wegen der Länge verworfen werden. Siehe auch Antwort
5.
Frage 10: Welche Umleitungen sind während der
Baumaßnahmen in der Dorfstraße für den Tangentialverkehr
von Osten kommend (Wartenberger Weg) geplant?
Antwort zu 10: Keine. Der Wartenberger Weg und der
Märchenweg bleiben angeschlossen. Allerdings ist das
Abbiegen in die Dorfstraße während der Baumaßnahme
jeweils nur in Richtung Süden möglich.
Frage 11: Ist während der Bauzeit eine Anbindung
von Malchow über den ÖPNV gewährleistet und wie soll
diese Anbindung ausgestaltet sein?
Antwort zu 11: Der Buslinienbetrieb der Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) soll während der gesamten Bauzeit
in vollem Umfang aufrechterhalten werden. Dazu
wird für die Busse der BVG das Befahren der Dorfstraße
in Richtung Norden möglich bleiben.
Frage 12: Ist es zutreffend, dass Varianten für eine
Behelfsfahrbahn (Baustraße) westlich von Malchow geprüft
wurden oder werden? Wenn ja, welche und mit
welchem Ergebnis?
Frage 13: Ist dem Senat bekannt, dass durch mindestens
eine Variante dieser Behelfsfahrbahn (Baustraße) ein
Moor- und Feuchtgebiet gefährden wird?
Frage 15: Werden diese Ausgleichsmaßnamen durch
eine oder mehrere Varianten der Behelfsfahrbahn
(Baustraße) beeinträchtigt? Wenn ja, wie?
Frage 16: Wie soll diese Beeinträchtigung der Ausgleichsmaßnahme
kompensiert werden bzw. wird es Ausgleichsmaßnahmen
bei Realisierung dieser Behelfsfahrbahn
(Baustraße) geben?
Frage 17: Wie soll das bestehende Feuchtgebiet geschützt
werden, wenn dort eine Behelfsfahrbahn
(Baustraße) durchgeführt wird? Wie tief senkt sich der
Boden, wenn Behelfsfahrbahn (Baustraße) realisiert wird?
Frage 19: Wird der grüne Hauptweg „Humboldt-Spur“
durch eine oder mehrere Varianten der Behelfsfahrbahn
(Baustraße) beeinträchtigt? Wenn ja, wie?
Frage 20: Ist es zutreffend, dass der Hauptweg „Humboldt-Spur“
mittels EU-Fördermitteln gebaut wurde?
Wenn ja, wie lange gilt die Förderung bzw. welche Summe
müsste ggf. zurückgezahlt werden, wenn ein geförderter
Wanderweg zu einer temporären Baustraße umgebaut
würde? Wer müsste das zahlen?
Frage 21: Liegen dem Senat Erkenntnisse über mögliche
Auswirkungen auf den Wasserstand durch einen Eingriff
in das Feuchtgebiet und damit einhergehend eine
Beeinträchtigung der Grundstücke und Häuser der umliegenden
Siedlungen vor? Welche Maßnahmen sind zur
Abwehr dieser Risiken geplant?
Antwort zu 12, 13, 15, 16, 17, 19,20 und 21: Siehe
Antwort zu 5.
Die im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme
„Erneuerung der Dorfstraße in Malchow von Blankenburger
Pflasterweg bis Ortnitstraße (Ortsdurchfahrt B 2)
aktuell durchgeführten Untersuchungen zur Herstellung
einer ortsnahen, temporären Umleitungsstraße haben
ergeben, dass die o.g. Baumaßnahme entsprechend der
gegenwärtigen Randbedingungen auch ohne die Herstellung
einer temporären, ortsnahen und provisorischen
Umleitungsstrecke („Baustraße“) durchgeführt werden
kann.
Frage 14: Ist es zutreffend, das im Bereich zwischen
der Stadtrandsiedlung Malchow und dem Dorf Malchow
erst 2010 Ausgleichsmaßnahmen für einen Ausbauabschnitt
der A 10 durchgeführt wurden? Wenn ja, welche
und auf welchen Flächen?
Antwort zu 14: Im Zusammenhang mit dem 6-
streifigen Ausbau der Bundesautobahn (BAB) 10 in Pankow
wurden auf den Flächen der Malchower Aue / Neue
Wiesen umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt.
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Pflanzungen
mehrstufiger Heckensysteme entlang der Gräben,
Lückenpflanzungen mit Hochstämmen sowie wegebegleitende
Gehölzpflanzungen (Hochstämme) am Dorfrand
Malchow. Weiterhin hergestellt wurde ein Kleingewässer
südlich des Märchenlandgrabens.
Frage 18: Welche Tier- und Pflanzenarten sind in diesem
Feuchtgebiet ermittelt worden? Wie sollen diese
geschützt werden?
Antwort zu 18: Für Amphibien liegen bestätigte Vorkommen
von Grasfrosch und Teichfrosch im Malchower
Dorfgraben und im Stillgewässer nördlich der Ortnitstraße
vor. Des Weiteren sind Vorkommen von Braunfröschen
und Teichmolch sowie den streng geschützten Arten
Moorfrosch, Knoblauchkröte, Wechselkröte bekannt. Im
Bereich kommen neben zahlreichen häufig anzutreffenden
Vogelarten auch ausgesprochen lärmempfindliche
Arten wie Bluthänfling, Braunkehlchen, Kuckuck,
Neuntöter, Pirol, Wachtelkönig, Waldohreule und Wiesenschafsstelze
vor. Darüber hinaus haben im Gebiet zwei
Paare des Weißstorches ihre Horste.
Siehe auch Antwort zu Frage 12.
Frage 22: Erfolgt für diese Baumaßnahme eine Öffentlichkeitsbeteiligung
unter Einbeziehung von Anwohnenden
und Naturschutzverbänden? Wenn ja, wann soll diese
durchgeführt werden? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 22: Über die Baumaßnahme "Grundhafte
Erneuerung der B2 – Dorfstraße Malchow " wurden die
Anwohner bereits mehrfach informiert. Vor Baubeginn
werden weitere Anwohnerinformationen folgen.
Frage 23: Sieht der Senat mögliche Synergieeffekte
durch den Bau einer Behelfsfahrbahn (Baustraße) für
einen späteren Bau der im Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen
Ortsumfahrung Malchow an gleicher oder
ähnlicher Stelle?
Antwort zu 23: Bei den Untersuchungen hinsichtlich
einer temporären, ortsnahen und provisorischen Umleitungsstrecke
(Behelfsfahrbahn) wurden keine dahingehenden
Betrachtungen angestellt.
Berlin, den 31. August 2016
In Vertretung
R. L ü s c h e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Sep. 2016)