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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe – Anstalt des öffent-lichen Rechts (BVG AöR) um eine Stellungnahme gebe-ten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 8. wiedergegeben.
Frage 1: Trifft es zu, dass auf der U-Bahnlinie #U7 der Linienabschnitt #Zwickauer Damm bis #Rudow (zumindest vorläufig) gesperrt werden soll?
Antwort zu 1.: Es trifft zu, dass 2016 Einschränkun-gen auf der U7 zwischen den U-Bahnhöfen Zwickauer Damm und Rudow geplant sind.
Frage 2: Aus welchen Gründen soll dies geschehen?
Antwort zu 2.: Im Rahmen der #Grundinstandsetzung des Bahnhofs #Rudow erfolgt auch die Sanierung, Anpas-sung und Regulierung der Bahnsteigkanten für den barrie-refreien Ausbau. In dieser Zeit wird auch die komplette südliche Treppenanlage erneuert. Außerdem werden wäh-rend dieser Zeit auch asbesthaltige Bauwerksteile besei-tigt. Diese Maßnahmen sind unter Fahrgastbetrieb nicht möglich, so dass der Streckenabschnitt gesperrt werden muss.
Frage 3: Ab wann wird die Sperrung erfolgen und bis wann ist mit einer Sperrung zu rechnen?
Antwort zu 3.: Die Betriebseinschränkungen sind ab Ende August 2016 geplant und sollen voraussichtlich Anfang November 2016 beendet sein.
Frage 4: Wo und wie genau wird die Sperrung erfol-gen und mit welchen Konsequenzen auf den Betriebsab-lauf, die Fahrgäste, die Zielereichbarkeit und den barriere-freien Zugang zur U-Bahn?
Antwort zu 4.: Während der Baumaßnahmen wird es zu Einschränkungen für die Fahrgäste auf dem Abschnitt der U7 zwischen U-Bahnhof Britz-Süd und U-Bahnhof Rudow kommen. Zeitweilig werden die Züge aus Rich-tung Rathaus Spandau in Britz-Süd beziehungsweise Zwickauer Damm enden. Die jeweils unterbrochenen Streckenabschnitte sollen durch einen Ersatzverkehr mit barrierefreien Bussen bedient werden.
Der U-Bhf Britz-Süd verfügt über einen Personenauf-zug. Da der U-Bahnhof Zwickauer Damm noch nicht über einen Aufzug verfügt, soll für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste am barrierefrei ausgestatteten U-Bahnhof Lip-schitzallee ein Umsteigen in die Buslinie 373 ermöglicht werden. Die Betriebszeit dieser Buslinie soll entsprechend angepasst und eine speziell dafür passende Fahrgastin-formation vorbereitet werden.
Frage 5: Bedeutet dies, dass der Bahnhof Zwickauer Damm dann für diesen Zeitraum endgültige Haltestelle der U7 wird und die Fahrgäste am Bahnhof Zwickauer Damm aussteigen müssen?
Antwort zu 5.: Der Sachverhalt trifft zu.
Frage 6: Wie wird gewährleistet, dass die Fahrgäste mit der U-Bahn nach Rudow bzw. weitergehend zum Flughafen Schönefeld kommen bzw. von dort aus stadt-einwärts gelangen?
Antwort zu 6.: Die BVG plant von Ende August bis Anfang November einen Ersatzverkehr mit Bussen vom U-Bahnhof Zwickauer Damm zum U-Bahnhof Rudow. Von hier kann der Flughafen Schönefeld mit den Bussen der Linie 171 erreicht werden. Die konkreten Planungen für den Ersatzverkehr laufen.
Frage 7: Ist ein Ersatzlinienverkehr geplant und falls ja, in welchem zeitlichen Abstand fahren die Busse von welcher konkreten Haltestelle aus, falls nein, warum nicht?
Antwort zu 7.: Siehe Antwort auf Frage 6. Die Tak-tung wird derzeit mit 5- bzw. 10-Min.-Abstand, entspre-chend dem Takt der U7, geplant.
Frage 8: Falls der Streckenbetrieb zum U-Bahnhof Rudow (teilweise) aufrecht erhalten bleibt, wie wirkt sich das auf den Betriebsablauf der U-Bahn aus?
Antwort zu 8.: Während der Baumaßnahmen werden die U-Bahnzüge am U-Bahnhof Zwickauer Damm bezie-hungsweise teilweise auch am U-Bahnhof Britz-Süd en-den. Der U-Bahnhof Rudow wird in dieser Zeit nicht angefahren.
Berlin, den 23. Februar 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Feb. 2016)