www.berlin.de
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Treffen Informationen zu, dass die von den angrenzenden Bezirken und dem Senat für notwendig erachtete #Brücke über den Britzer #Zweigkanal – trotz vorhandener Mittel aus dem Programm Stadtumbau West – nicht gebaut werden kann?
Frage 2: Ist die für #Brückenbauten zuständige Abtei-lung der Senatsverwaltung auf Jahre hinaus in ihrer Kapa-zität ausgebucht? Ist dies der Grund, warum die notwen-dige Brücke über den Britzer Zweigkanal nicht gebaut werden kann?
Antwort zu 1 und 2: Bedingt durch die erforderliche Bearbeitung von prioritären #Brückeninstandsetzungs- bzw. Ersatzneubaumaßnahmen kann derzeit kein Zeit-punkt für den Beginn der Planungsarbeiten für den Neu-bau der Fußgänger- und Fahrradbrücke über den Britzer Zweigkanal festgelegt werden.
Frage 3: Aufgrund welcher Brückenplanungen ist die zuständige Abteilung der Senatsverwaltung auf Jahre hinaus in ihrer Kapazität ausgebucht? Bitte um Auflistung aller Projekte mit geplanter Zeitschiene.
Antwort zu 3: Nachfolgend aufgeführte Brückenbau-maßnahmen befinden sich derzeit in der Planung und sollen kurz- bzw. mittelfristig realisiert werden. Eine konkrete Zeitangabe ist wegen ständig erforderlicher kapazitätsbedingter Priorisierungen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit nicht möglich.
Ersatzneubaumaßnahmen
Fußgängerbrücke Waldbacher Weg
Neue Fahlenbergbrücke
Laakebrücke
Malchower-Weg-Brücke
Bahnhofstraßenbrücke
Pankebrücke
Pyramidenbrücke
Salvador-Allende-Brücke
Fußgängerbrücke Hebammensteigbrücke
Fußgängerbrücke Koenigsteinbrücke
Fußgängerbrücke Schmöckwitzwerder Brücke
Südliche Rhinstraßenbrücke
Zehlendorfer Kleeblatt
Löffelbrücke
Lindenhofbrücke
Nauener Trog
A 103 – Brücke über Albrechtstraße
Marzahner Brücken
Instandsetzungsmaßnahmen
Rossstraßenbrücke
Nordhafenbrücke
Schlossbrücke Charlottenburg
Tunnel Schlangenbader Straße
Spreetunnel
A 115 – Anschlussstelle Spanische Allee – Landes-grenze
Borussenbrücke
Alemannenbrücke
Rosemeyer Steg
Fußgängerbrücke Klappbrücke Maselakebucht
Bösebrücke
Tunnel Adenauer Platz
Brücke Am Falkenberg
Schlossalleebrücke
Potsdamer Brücke
Viktoriabrücke
Fußgängerbrücke Tegeler Hafenbrücke
Neubaumaßnahmen
Fußgängerbrücke Kietzgraben
Unterführung Fennstraße (Radweg)
Ost-West-Trasse
Steganlagen Stadtumbau West
Dresdner Bahn
Fußgängerbrücke Europacity Heidestraße
Fußgängerbrücke Warschauer Straße
Fußgängerbrücke Pölnitzwiesen
TVO – Brückenbaumaßnahmen
Frage 4: Welchen Anteil an den Planungskapazitäten der Senatsverwaltung beansprucht die Planung der Brü-cken für den 16. Bauabschnitt der A 100?
Antwort zu 4: Da der 16. Bauabschnitt der A 100 sich bereits in der Ausführungsphase befindet, sind die gebun-denen personellen Ressourcen aus dem Planungsbereich Ingenieurbauwerke eher gering (0,5 – 0,75 Mitarbeiten-de).
Frage 5: Gibt es weitere geplante Fußgänger- und Fahrradbrücken, die wegen der ausgebuchten Planungs-kapazitäten momentan nicht realisiert werden können? Bitte um Auflistung der zurückgestellten bzw. nicht wei-ter bearbeiteten sowie der in Planung und Realisierung befindlichen Projekte.
Antwort zu 5: Bei nachfolgenden Neubaumaßnahmen bzw. Ersatzneubaumaßnahmen von Fußgänger- und Rad-fahrerbrücken haben die Planungen nicht begonnen.
Promenadenwegbrücke über die Erpe
Löwenbrücke
Schlossparkbrücke III
Fuß- und Radwegbrücken über die Wuhle
Fuß- und Radwegbrücke über das Adlergestell
Weitere Zurückstellungen sind nicht bekannt, jedoch zukünftig nicht auszuschließen.
In Planung und Realisierung befindliche Projekte sind in den Maßnahmen (Antwort zu Frage 3) enthalten.
Grundsätzlich ist die Priorisierung von Baumaßnah-men das Ergebnis eines Abwägungsprozesses. Begonnene und laufende Maßnahmen sind fortzusetzen. Der bauliche Zustand ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sowie einer wirtschaftlichen Erhaltungsstrategie Maßstab für durchzuführende Ersatzneubau-, Instandsetzungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen. Ein weiterer Indikator ist die verkehrliche Bedeutung des Verkehrsweges, zu dem das Bauwerk gehört, dessen Lage im Netz, die Bedeutung für den Öffentlichen Personennahverkehr und den Wirt-schaftsverkehr. Auch Maßnahmen Dritter (Bahn, städte-bauliche Entwicklung) bedingen oft die Herstellung oder den Umbau von Verkehrsanlagen/Brückenbauwerken.
Berlin, den 06. Mai 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mai 2015)