allg.: Anforderungen der wachsenden Stadt im Öffentlichen Personennahverkehr bewältigen – Nahverkehrsplan Berlin für 2014 bis 2018 beschlossen, aus Senat

www.berlin.de Aus der Sitzung des Senats am 7. Oktober 2014: Der Senat hat die Ziele für die weitere Entwicklung des Berliner Nahverkehrs in den nächsten Jahren vorgegeben. Er hat heute den von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Michael Müller vorgelegten Berliner Nahverkehrsplan für die Jahre 2014 bis 2018 beschlossen. Dieser definiert gleichzeitig die Leitlinien der Angebotsqualität bei Bussen und Bahnen.

Senator Müller: „Im Mittelpunkt des Nahverkehrsplans steht die Bewältigung der Anforderungen der wachsenden Stadt an den Öffentlichen Personennahverkehr. Längere Ladenöffnungszeiten, mehr Angebote im Fernbusverkehr, steigende abendliche und nächtliche Fahrgastzahlen, notwendige Barrierefreiheit und ein wachsender Stadt-Umland-Verkehr verlangen mehr Flexibilität des Nahverkehrs. Der Berliner Nahverkehrsplan für die Jahre 2014 bis 2018 gibt Antworten darauf, an welchen Stellen Optimierungen des Verkehrsnetzes möglich sind, zeigt aber auch Einsparpotenziale auf, die Mehrleistungen an anderen Stellen ermöglichen.“ In den verschiedenen Wachstumsszenarien wird der unterschiedliche Leistungsmehrbedarf gegenüber dem bestehenden, verkehrsvertraglich abgesicherten Angebotsvolumen dargestellt. Die Basis dafür sind Bevölkerungsprognosen sowie weitere Annahmen zur künftigen Entwicklung Berlins. Angesichts der Dynamik der derzeitigen Bevölkerungsentwicklung bilden die Inhalte des Nahverkehrsplans eher die untere Grenze der erforderlichen Entwicklung ab. Die Erkenntnisse aus dem Planungsprozess konnten bereits bei Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2014/2015 berücksichtigt werden. So hat das Abgeordnetenhaus in den Haushaltsberatungen im letzten Dezember in Anerkennung des ermittelten Mehrbedarfs zusätzliche 4 Mio. € für 2014 und 7,5 Mio. € für 2015 bewilligt, damit das Land Berlin mehr Leistungen bei der BVG bestellen und finanzieren kann. Über die weiter erforderlichen Mehrleistungen für die kommenden Jahre ist bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2016/2017 sowie der weiteren mittelfristigen Finanzplanung gemäß der bis dahin eingetretenen Entwicklung zu entscheiden. Bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans wurde ein umfassendes Beteiligungsverfahren initiiert und umgesetzt. In mehreren NVP-Foren wurden die Inhalte des Plans vorgestellt und mit weiteren Fachverwaltungen, den Bezirken, den umliegenden Landkreisen und der Fachöffentlichkeit (Fahrgastverbände, IHK, ADAC, Behindertenverbände etc.) diskutiert. In mehreren Anhörungs- und Erörterungsterminen wurden auch die Anregungen und Stellungnahmen der BVG und der S-Bahn erörtert und bei der weiteren Entwicklung der Beschlussvorlage des NVP berücksichtigt. Wesentliche Inhalte des Nahverkehrsplans im Einzelnen Zugangs- und Qualitätsstandards Die Standards des letzten beschlossenen NVP (2006-2009) wurden überprüft und, wo erforderlich, angepasst: Die berlinweit gültigen Mindesttakte für die unterschiedlichen Verkehrszeiten werden aufgrund veränderter Nachfrageentwicklung (längere Ladenöffnungszeiten, zunehmend flexiblere Arbeitszeiten, steigende abendliche und nächtliche Fahrgastzahlen) flexibler ausgestaltet. In den Übergangszeiträumen zwischen Haupt- und Nebenverkehrszeit kann das Fahrplanangebot besser an die Nachfrage angepasst werden. Dies hat das Land teilweise bereits bei den 2014 bestellten Mehrleistungen umgesetzt. Neu aufgenommen wurden Standards zur umsteigefreien Erreichbarkeit der Ortsteilzentren Berlins. In Reaktion auf den wachsenden Fernbusverkehr wurden die bisherigen Vorgaben zur Erreichbarkeit von Fernbahnhöfen neu definiert und auf alle Fernverkehrsknoten (Bahnhöfe, ZOB, Flughäfen) ausgeweitet. Für den Stadt-Umland-Verkehr wurden erstmals Standards zur Angebotsgestaltung entwickelt, deren Umsetzung in Abstimmung mit den Umlandkreisen erfolgen wird. Weiterentwickelt wurden die Standards zur Anschlussplanung und -sicherung. Arbeitsauftrag für die NVP-Laufzeit ist hier zunächst vor allem die Verbesserung der unternehmensübergreifenden Information und im Weiteren die Sicherung von Anschlüssen durch Kooperation innerhalb des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg. Aktualisiert wurden zudem Vorgaben zur umweltverträglichen Gestaltung des Berliner Nahverkehrs. Standards und Vorgaben zur Barrierefreiheit stellen einen wesentlichen Inhalt des Nahverkehrsplans dar. Entsprechend der neuen gesetzlichen Vorgaben aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wird in der Laufzeit des NVP geklärt, wie das Ziel eines „vollständig barrierefreien Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)“ bis zum Jahr 2022 möglichst weitgehend erreicht werden kann und an welchen Stellen eine Inanspruchnahme der gesetzlichen Ausnahmetatbestände unumgänglich ist. Handlungsbedarf besteht im Berliner ÖPNV vor allem bei Haltestellen im Straßenland, insbesondere bei den über 6.400 Bushaltestellen, teilweise aber auch der Straßenbahn. Ebenso muss geklärt werden, wie man den Anforderungen der Inklusion vor allem bei der Fahrgastinformation gerecht werden kann. Angebotskonzeption bis 2018 Neben Angebotsänderungen aufgrund von Neubaustrecken und Streckenausbauten ist das Kernthema des NVP die Reaktion auf die zunehmende Nachfrage, um gravierende Kapazitätsengpässe und Erschließungsdefizite zu vermeiden. Neue und nachverdichtete Wohn- und Gewerbestandorte machen auch im bestehenden Netz Angebotsverdichtungen oder sogar zusätzliche Angebote notwendig. Zusätzliche Aufgaben kommen vor allem auf den Busverkehr zu, da nur dieser die Möglichkeit bietet, kurzfristig die fahrzeugseitig notwendigen Kapazitätsanpassungen vorzunehmen. Das Regionalzugnetz wird vor allem durch die Linienänderungen zur Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg und die Bedienung des Regionalbahnhofs Ostkreuz weiter entwickelt. Im S-Bahn-Netz ist im NVP-Planungszeitraum neben der Anbindung des Flughafens Berlin Brandenburg und der voraussichtlichen Inbetriebnahme des ersten Abschnitts der S21 vom Nordring zum Hauptbahnhof vor allem das Angebotskonzept für die Neuvergabe der drei S-Bahn-Teilnetze „Ring“, „Stadtbahn“ und „Nord-Süd“ wichtig. Nach Fertigstellung des Bahnhofs Ostkreuz können auch die baubedingten Einschränkungen im S-Bahn-Angebot aufgehoben und die Linien S3 und S9 wieder auf die Stadtbahn geführt werden. Bereits dieses Jahr wurden bei der U-Bahn auf nachfragestarken Linien der dichte 4 Minuten-Takt zeitlich ausgedehnt bzw. im Abend- und Wochenendnachtverkehr zusätzliche Angebote eingeführt. Es ist absehbar, dass bis 2018 weitere Verdichtungen notwendig sein werden, die Handlungsmöglichkeiten sind jedoch durch die Anzahl verfügbarer Fahrzeuge begrenzt. Fahrzeuginvestitionen sind zwar nicht Gegenstand von Nahverkehrsplänen, wesentliche Aufgabe für den Planungszeitraum ist aber die Festlegung des erforderlichen Angebotsniveaus als Rahmen für die Ersatz- und Neubeschaffung weiterer U-Bahn-Züge. Bei der Straßenbahn steht die Inbetriebnahme der Neubaustrecke zum Hauptbahnhof mit den Linien M5, M8 und M10 an. Zudem soll die Straßenbahnanbindung des Bahnhofs Ostkreuz realisiert werden. Mit Inbetriebnahme eines Kehrgleises in Oberschöneweide ab Herbst 2014 sind auf der Linie 67 zwischen Schöneweide und Oberschöneweide die dringend benötigten Zusatzfahrten möglich. Damit wird auf die erhöhte Fahrgastnachfrage durch den Campus der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) in Oberschöneweide reagiert. Weitere, teilweise bereits im laufenden Jahr umgesetzte Maßnahmen sind der Einsatz der neuen, langen Straßenbahnen (Flexity) auf den stark nachgefragten Metrolinien, die zeitliche Ausdehnung des verdichteten Angebotes in der Hauptverkehrszeit und gezielte Angebotsverdichtungen im Abend- und Wochenendnachtverkehr. Im Bezirk Pankow mit seinem besonders großen Bevölkerungswachstum sind gezielte Angebotsverbesserungen auf den Linien M1, 12 und 50 vorgesehen. Begrenzender Faktor ist auch bei der Straßenbahn der vorhandene Fahrzeugpark. Analog zur U-Bahn ist auch hier der angebotsseitige Rahmen für künftige Ersatz- und Neubeschaffungen der BVG zu definieren. Im Busverkehr sind über die im Jahr 2014 bereits realisierten Mehrbestellungen hinaus weitere gezielte Taktverdichtungen geplant, insbesondere auf Linien mit besonders starkem Nachfrageanstieg oder bereits aufgetretenen Kapazitätsproblemen, wie beispielsweise auf der Linie M41. Weiterhin wird das Angebot zu den Flughäfen mit der Inbetriebnahme des neuen Flughafens Berlin Brandenburg und Schließung des Flughafens Tegel umfassend angepasst. Entwicklungsgebiete wie etwa im Spreeraum in Friedrichshain-Kreuzberg, in Karlshorst oder an der Heidestraße nördlich des Hauptbahnhofs stehen ebenfalls im Fokus. Innerhalb des bestehenden Angebots sind “ soweit unter Einhaltung der Zugangsstandards möglich “ weiterhin Optimierungen, bspw. durch Entfall kaum nachgefragter Fahrten, vorgesehen. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_planung/oepnv/nahverkehrsplan/ Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Telefon: (030) 90139-4043