Regionalverkehr: Neue Regionalzugverbindung von Frankfurt (Oder) nach Posen ab 8. August Zweimal täglich pro Richtung mit Anschluss an den RE 1 nach/aus Berlin

http://www.deutschebahn.com/de/presse/pi_regional/7608166/bbmv20140801.html?start=0&itemsPerPage=20 (Berlin, 1. August 2014) DB #Regio Nordost bietet ab Freitag, 8. August, eine neue Zugverbindung zwischen #Frankfurt (Oder) und #Posen an.

Die ersten planmäßigen Züge werden an diesem Tag um 15.06 Uhr ab Posen und 20.17 Uhr ab Frankfurt (Oder) fahren. Die Verbindungen um 6.40 Uhr aus Poznan Glowny und 12.13 Uhr aus Frankfurt (Oder) fahren ab Samstag, 9. August. Zweimal täglich pro Richtung fahren dann Züge mit Zwischenhalten in #Slubice, #Kunowice, #Rzepin, #Torzyn, #Swiebodzin, #Zbaszynek, #Zbaszyn, #Nowy Tomysl, #Opalenica, #Buk und #Poznan Gorzyn. In Frankfurt (Oder) besteht Anschluss an den RE 1 nach/aus Berlin. In den Zügen gilt der #internationale #Tarif. Weitere Informationen unter www.bahn.de. Fahrplan der neuen Zugverbindung: 06:40 Uhr 15:06 Uhr ab Poznan Glowny an 14:54 Uhr 22:37 Uhr 08:50 Uhr 17:27 Uhr an Frankfurt (O.) ab 12:13 Uhr 20:17 Uhr Anschluss an den RE 1 aus/nach Berlin: 09:00 Uhr 17:33 Uhr ab Frankfurt (O.) an 12:01 Uhr 20:01 Uhr 10:09 Uhr 18:39 Uhr an Berlin Hbf ab 10:51 Uhr 18:51 Uhr Sonderzug mit Zugtaufen in Posen und Frankfurt (Oder) Anlässlich dieser neuen Verbindung schickt DB Regio Nordost am 8. August einen Sonderzug auf die Strecke und verlost dazu 40 Hin- und Rückfahrten. Der Zug startet gegen 6.30 Uhr in Berlin Gesundbrunnen über Frankfurt (Oder), Rzepin und wird gegen 10 Uhr in Posen sein, wo ein Festakt mit Zugtaufe stattfinden wird. Die Rückfahrt ist gegen 12 Uhr vorgesehen mit Halt in Rzepin um ca. 13.50 Uhr und Frankfurt (Oder) gegen 14.20 Uhr, wo es ebenfalls Feierlichkeiten mit einer Zugtaufe geben wird. Die Abfahrt in Frankfurt (Oder) ist um ca. 16 Uhr geplant. Die Rückankunft in Berlin Gesundbrunnen ist gegen 17.20 Uhr vorgesehen. Wer die neue Verbindung testen und an der Sonderzugfahrt teilnehmen möchte, ruft am 4. August zwischen 10 Uhr und 11 Uhr die Hotline mit der Telefonnummer (030) 577 95 819 an. Die schnellsten Anrufer sichern sich die Mitfahrt. Pro Anrufer werden maximal fünf Plätze verlost. Herausgeber: DB Mobility Logistics AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

U55 – die U-Bahn der Touristen Berlin ist sauber, drei Minuten lang, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/u55-die-u-bahn-der-touristen-berlin-ist-sauber-drei-minuten-lang/10283032.html Seit fünf Jahren fährt die #U55 vom #Hauptbahnhof zum #Brandenburger Tor – die Touristen sind begeistert. Für drei Minuten ist Berlin sauber. Einheimische sieht man dort selten.

Puh – kalt. Das ist das erste Gefühl beim Weg hinunter zur tiefsten #U-Bahn-Station Berlins, der Haltestelle „Brandenburger Tor“ der U55. Auf dem Bahnsteig 15 Meter unter der Erde fällt noch etwas auf: Fast alle hier tragen kurze Hosen und bunte Hemden, viele davon eine Tasche um den Bauch und einen Stadtplan in der Hand. Und kaum jemand stiert teilnahmslos in sein Smartphone, stattdessen bildet ein beständiges Geschnatter auf Russisch, Englisch und Spanisch die Geräuschkulisse. Alles ist friedlich hier unten. Es sind ja auch keine Berliner da. „98 Prozent der Fahrgäste sind Touristen“, vermutet Andreas Reichert, „die anderen zwei Prozent arbeiten für den …

S-Bahn: Klarheit zur S-Bahnverlängerung in Spandau (III) – Welche Kosten entstehen für das Land Berlin?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wie gestaltet sich die #Kostenschätzung für die von der Senatsverwaltung ins Feld geführte #S-Bahn- Verlängerung vom Bahnhof #Spandau ins #Falkenhagener Feld? Antwort zu 1: Die Untersuchung für eine SBahnverlängerung über Spandau hinaus ist abgeschlossen. Derzeit werden die Ergebnisse ausgewertet und eine Senatsvorlage vorbereitet. Eine Kostenschätzung kann daher derzeit noch nicht abgegeben werden. Frage 2: Mit welchen Kosten wird für die Verlängerung der Gleisanlagen gerechnet? Frage 3: In welcher Länge müssten Gleisanlagen errichtet werden (Ein- bzw. Zweigleisigkeit bitte gesondert ausweisen)? Antwort zu 2 und 3: Die konkrete Länge der notwendigen Gleisanlagen sowie eine Entscheidung über eingleisige und zweigleisige Abschnitte wird erst im Rahmen der weiteren Planungsvertiefung festgelegt. Erst danach ist es möglich, Kosten anzugeben. Frage 4: Wie teuer ist der Bau/ die Errichtung eines Kilometers S-Bahn-Gleisanlage in der Vergangenheit im Durchschnitt? Frage 6: Wie teuer ist der Bau/ die Errichtung eines neuen S-Bahnhofes in vergleichbarer Größe und potentieller Beschaffenheit im Durchschnitt (bitte neue SBahnhöfe der letzten 12 Jahre im Land Berlin zugrunde legen)? Antwort zu 4 und 6: Dem Senat liegen derartige Durchschnittswerte nicht vor. Der Bau bzw. die Errichtung von infrastrukturellen Anlagen für den Eisenbahnverkehr wie beispielsweise Gleisanlagen oder Bahnhöfe sind in ihrer Beschaffenheit stark abhängig von örtlichen Gegebenheiten und planerischen Anforderungen. Eine durchschnittliche Kostenangabe ist demzufolge auch nicht aussagekräftig. Frage 5: Mit welchen Kosten wird für die Errichtung eines neuen Bahnhofes gerechnet, wie viele und welche neuen Bahnhöfe stehen bei einer etwaigen Verlängerung in der Überlegung? Antwort zu 5: Welche und wie viele neue Bahnhöfe für eine S-Bahnverlängerung über Spandau hinaus realisiert werden sollen, ist abhängig von der aus der Untersuchung resultierenden wirtschaftlichsten Streckenführungsvariante. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 7: Wer wäre auf welcher Basis Besteller dieser Erweiterung? Antwort zu 7: Besteller für die Realisierung einer SBahnstrecke ist das Land Berlin. Frage 8: Wer wird die Kosten des Gleisanlagenbaus/ Gleisoberbaus, der Signale und der Gleichstromversorgung tragen? Frage 9: Welche Kosten kämen auf das Land Berlin für den Bau der Gleisanlagen sowie der Bahnhöfe zu? Frage 10: In welcher Höhe müsste sich das Land Berlin direkt oder indirekt an den Kosten beteiligen? Frage 11: Ist es zutreffend, dass das Land Berlin gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz 40 Prozent der Kosten übernehmen müsste? Antwort zu 8 bis 11: Der Bund hat zugesagt, das Vorhaben nach Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen (u.a. Nachweis der Wirtschaftlichkeit, zeitnahe Realisierung) aus dem Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes zu finanzieren. Der Bund würde Mittel in Höhe von bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten bewilligen. 40% der zuwendungsfähigen Kosten und die nicht zuwendungsfähigen Kosten müssten vom Land Berlin als Komplementärfinanzierung bereitgestellt werden. Berlin, den 04. August 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. August 2014)

S-Bahn: Klarheit zur S-Bahnverlängerung in Spandau (I) – Verlängerung über die Landesgrenze hinaus „bis nach Falkensee“ vom Tisch?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wie ist der Stand der senatsverwaltungsinternen Überlegungen über den Bahnhof Spandau hinaus in Richtung Westen? Antwort zu 1: Das Land Brandenburg hat die Planung einer #S-Bahn nach #Falkensee aufgegeben. Sie ist im Landesnahverkehrsplan Brandenburg 2013–2017 nicht enthalten. Das Land Berlin hat daraufhin die Planung entsprechend auf das Stadtgebiet begrenzt und hat eine Aktualisierung der #Nutzen-Kosten-Untersuchung von 2008 durchführen lassen. Die Nutzen-Kosten-Untersuchung ist abgeschlossen. Derzeit werden die Ergebnisse ausgewertet und eine Senatsvorlage vorbereitet. Frage 2: Wie werden dabei die Vorgaben des Koalitionsvertrages nach einer Verlängerung „bis nach Falkensee“ sichergestellt? Frage 3: Besteht hierfür noch eine Umsetzungsmöglichkeit, nachdem das Land Brandenburg die Verlängerung der S-Bahn über den Bahnhof Spandau nach Falkensee nicht in den Landesverkehrswegeplan 2013-2017 aufgenommen hat? Antwort zu 2 und 3: Im Rahmen der Aktualisierung der Nutzen-Kosten-Untersuchung aus dem Jahr 2008 wurden mehrere Varianten für eine Streckenführung zur Verlängerung der S-Bahn über den Bahnhof Spandau hinaus in Richtung Westen näher untersucht und bewertet. Bei einer möglichen Entscheidung für eine Streckenführung ins Falkenhagener Feld würde eine spätere Weiterführung auch in Richtung Falkensee weiterhin möglich bleiben. Allerdings enden die Planungen und Zuständigkeiten des Landes Berlin an der Landesgrenze Berlin/ Brandenburg am Bahnhof Albrechtshof. Über eine Weiterführung über Albrechtshof hinaus kann nur das Land Brandenburg entscheiden. Frage 4: Welche Maßnahmen gedenkt der Senat zu ergreifen, um „die Verlängerung der S-Bahn ab Bahnhof Spandau nach Westen bis nach Falkensee“ umzusetzen? Antwort zu 4: Der Senat ist verpflichtet, eine Maßnahme auf seine Wirtschaftlichkeit hin zu untersuchen. Grundsätzlich wird mit einer vertiefenden Planung anschließend die wirtschaftlichste Variante einer Maßnahme weiter untersetzt. Die Ermittlung solch einer volkswirtschaftlich sinnvollen Maßnahme sollte mit der aktualisierten Nutzen-Kosten-Untersuchung erreicht werden. Derzeit wird eine Senatsvorlage vorbereitet, womit der Senat eine Entscheidung über das weitere Vorgehen zur Verlängerung der S-Bahn über Spandau hinaus treffen wird. Frage 5: Ist zunächst im Gespräch mit dem Land Brandenburg der fortgeschriebene Landesverkehrswegeplan abzuwarten? Antwort zu 5: Nein. Berlin, den 04. August 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. August 2014)