S-Bahn + Bahnindustrie: Rahmenvereinbarung über die Beschaffung bzw. Bereitstellung von elektrischen Triebzügen für den Einsatz im Netz der S-Bahn in Berlin sowie im angrenzenden Umland und ggf. dazugehörige Dienstleistungen, aus ted.europa.eu

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Deutschland-München: #Schienenfahrzeuge 2013/S 217-378233 Auftragsbekanntmachung – Versorgungssektoren Lieferauftrag … Abschnitt I: Auftraggeber I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n) -Bahn Berlin GmbH, vertreten durch die Deutsche Bahn AG, #Vorstandsressort #Technik, Beschaffung Schienenfahrzeuge – Einkauf Triebzüge Richelstraße 3 … II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: 1. Allgemeines: Die S-Bahn Berlin GmbH erbringt Verkehrsleistungen für die öffentlichen Verkehrsträger im Netz der S-Bahn in Berlin sowie im angrenzenden Umland. Für die Weiterführung der Leistungserbringung beabsichtigt die S-Bahn Berlin GmbH, eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung bzw. Bereitstellung von bis zu 690 zugelassenen elektrischen Triebzügen, bestehend aus zwei kurzgekuppelten Wagen (nachfolgend als „Viertelzug“ bezeichnet), oder eine vergleichbare Kapazität in einer Mischung aus zugelassenen Viertelzügen und zugelassenen elektrischen Triebzügen, bestehend aus vier kurzgekuppelten Wagen (nachfolgend als „Halbzug“ bezeichnet), für den Einsatz im o. g. Netz zu vergeben. 2. Technische Rahmenbedingungen des Auftrags: Die Fahrzeuge sind als #Triebzüge aus kurzgekuppelten Wagen auszuführen, die einen Durchgang für alle Fahrgäste aufweisen und im Betrieb nicht getrennt werden sollen. Der Begriff „alle Fahrgäste“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass explizit alle Fahrgäste gemeint sind, insbesondere einschließlich Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität. Es sind 2 Triebzugtypen vorzusehen, nämlich durchgehend begehbare Halbzüge mit 4 Wagen und durchgehend begehbare Viertelzüge mit 2 Wagen. Die Zugbildung von allen denkbaren Triebzuglängen und -kombinationen aus Halb- und Viertelzügen, vom einzeln fahrenden Viertelzug (2 Wagen) bis zum Vollzug (8 Wagen), muss möglich sein. Ein Viertelzug besteht aus 2 Endwagen mit jeweils einem Führerstand und ein Halbzug aus 2 Endwagen mit jeweils einem Führerstand sowie zwei Mittelwagen. Wenn in diesen Fahrzeuganforderungen von einem Viertel- oder Halbzug die Rede ist, sind damit immer diese beiden Bauformen gemeint. Die Triebzüge müssen u. a. folgende Anforderungen erfüllen: — Spurweite: 1 435 mm, — Höchstgeschwindigkeit: bis zu 100 km/h, — Energieversorgung über #Seitenstromabnehmer-DC mit 750 V, — max. Länge je Wagen: 18,50 m, — max. Länge je Viertelzug: 37,00 m. 3. Äußere Rahmenbedingungen des Auftrags: Die S-Bahn Berlin GmbH beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung bzw. Bereitstellung von Zügen zur Erbringung des fahrplanmäßigen Betriebs auf dem Netz der S-Bahn in Berlin sowie im angrenzenden Umland. Der erste Abruf erstreckt sich auf die Züge zum Einsatz beim Betrieb des Teilnetzes Ring, der in dem Vergabeverfahren (freihändige Vergabe) der Länder Berlin und Brandenburg, bekannt gemacht durch Auftragsbekanntmachung