Flughafen Tegel: Nachtluftpostfluege beruhen auf Bundesregelung
Ereignis
Im Frühjahr 2005 kritisierte die Opposition zusätzliche Nachtluftpostflüge über Berlin. Der Senat stellte klar, dass hierfür keine Ausnahmegenehmigung des Landes erforderlich gewesen sei, da Nachtluftpostflüge der Deutschen Post bundesweit seit den 1970er Jahren von Nachtflugbeschränkungen ausgenommen seien. Gleichzeitig verwies der Senat auf eigene Bemühungen, die zusätzlichen Flüge zu verhindern. 【2-94d342】
Details
Quelle: ka15-12390.pdf 【2-94d342】
Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (Bündnis 90/Die Grünen) vom 23. März 2005
Vom Senat verordneter nächtlicher Fluglärmterror über der Berliner Innenstadt 【2-94d342】
Frage 1
Warum hat der Senat bzw. die Landesluftfahrtbehörde für zusätzliche Postflüge von und nach München in der Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr eine Ausnahmegenehmigung für Tegel und nicht für Schönefeld erteilt? 【2-94d342】
Frage 2
Weshalb wurde dieser Umstand bei einer früheren Anfrage nicht erwähnt? 【2-94d342】
Antwort zu 1 und 2
Der Senat erklärte, dass für die Nachtflüge der Deutschen Post AG keine Ausnahmegenehmigung erteilt worden sei.
Bereits in einer früheren Antwort sei darauf hingewiesen worden, dass Luftfahrzeuge der Deutschen Post AG im Nachtluftpostdienst von den Nachtflugbeschränkungen des Flughafens Berlin-Tegel ausgenommen seien.
Diese Regelung gelte auf Anordnung des Bundesministers für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen seit 1972 für alle Verkehrsflughäfen Deutschlands, da der Nachtluftpostdienst als Teil der Daseinsvorsorge angesehen werde. Der Bundesminister habe die Gültigkeit dieser Regelung 1992 nochmals bestätigt. 【2-94d342】
Der Senat erklärte außerdem, nach Bekanntwerden der zusätzlichen Nachtflüge mehrfach an die Deutsche Post AG appelliert zu haben, die Entscheidung im Interesse der Berliner Bevölkerung zu überdenken. Diese Bemühungen seien jedoch erfolglos geblieben. 【2-94d342】
Frage 3
Weshalb erfolgte die Notlandung eines Airbus mit defektem Triebwerk am 12. März auf dem Flughafen Tegel statt in Schönefeld? 【2-94d342】
Antwort zu 3
Die Entscheidung über den anzufliegenden Flughafen obliegt grundsätzlich dem verantwortlichen Flugzeugführer.
Bei technischen Problemen werde üblicherweise ein Flughafen gewählt, auf dem die betreffende Fluggesellschaft über Wartungs- oder Instandsetzungseinrichtungen verfüge, sofern Gesichtspunkte der Flugsicherheit dem nicht entgegenstehen. 【2-94d342】
Berlin, den 15. April 2005
In Vertretung
Krautzberger
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【2-94d342】
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.