Parkraumbewirtschaftung – ein Segen für die BVG?
Ereignis
Die Abgeordnete Claudia Hämmerling fragte nach den Auswirkungen der Parkraumbewirtschaftung auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs. Der Senat verwies auf internationale Erfahrungen, wonach bewirtschaftete Parkzonen die Nutzung von Bus und Bahn fördern. Als Beispiel wurde Wien genannt, wo die Autonutzung in bewirtschafteten Gebieten nach Einführung entsprechender Maßnahmen um 15 bis 20 Prozent zurückging und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im ähnlichen Umfang zunahm. 【2-cc13ef】
Details
Quelle: Drucksache 15/11651, Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (Bündnis 90/Die Grünen). 【2-cc13ef】
Parkraumbewirtschaftung – ein Segen für die BVG? 【2-cc13ef】
Antwort
Zu 1.:
Empirische Untersuchungen zeigen nach Angaben des Senats, dass Parkraumbewirtschaftung die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs fördert. Besonders Berufspendler weichen bei steigenden Parkkosten vermehrt auf Bus und Bahn aus. Als Beispiel wurde die Stadt Wien genannt, wo nach Einführung einer großflächigen Parkraumbewirtschaftung die Zahl der Autofahrten in bewirtschaftete Gebiete um 15 bis 20 Prozent sank und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel entsprechend zunahm. 【2-cc13ef】
Zu 2a):
Eine Verdoppelung der Parkgebühren würde theoretisch einen stärkeren Anreiz zur Nutzung des ÖPNV schaffen. Gleichzeitig seien jedoch unerwünschte Nebenwirkungen möglich. Der Senat bevorzugte daher eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung gegenüber starken Gebührenerhöhungen. Zudem seien die Berliner Parkgebühren bereits im oberen Bereich deutscher und europäischer Großstädte angesiedelt. 【2-cc13ef】
Zu 2b):
Die schrittweise Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung auf weitere Bereiche der verdichteten Innenstadt entspricht den Zielsetzungen des Stadtentwicklungsplans Verkehr. Eine Ausweitung über Gebiete mit hohem Parkdruck hinaus wird jedoch als wirtschaftlich nicht sinnvoll angesehen, da dort die Kosten für Überwachung und Betrieb die Einnahmen übersteigen könnten. 【2-cc13ef】
Zu 3. und 4.:
Für die Anerkennung einer ÖPNV-Umweltkarte als Parkausweis wäre eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes notwendig. Eine entsprechende Berliner Bundesratsinitiative aus dem Jahr 1993 wurde von der Mehrheit der Bundesländer abgelehnt. Der Senat hält eine solche Lösung inzwischen auch verkehrspolitisch nicht mehr für sinnvoll. Aufgrund der Unterschiede zwischen Umweltkartenpreis und heutigen Parkgebühren würde ein solcher Parkausweis die Nutzung des Pkw sogar wieder attraktiver machen und gleichzeitig die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung erheblich reduzieren. 【2-cc13ef】
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.