Flughafen: Senat lehnt Schliessung von Tegel trotz Sicherheitsargumentation ab

Wann schließen die Flughäfen Tegel und Tempelhof?

Ereignis

Der CDU-Abgeordnete Alexander Kaczmarek fragte nach der unterschiedlichen Bewertung der Sicherheitsrisiken an den Berliner Flughäfen im Zusammenhang mit der Entbindung des Flughafens Tempelhof von der Betriebspflicht. Der Senat erklärte, dass bei Tempelhof Sicherheits- und Lärmbelange zu den öffentlichen Interessen gehörten, die die sofortige Vollziehung rechtfertigten. Gleichzeitig wurde betont, dass daraus keine Verpflichtung zur Schließung der Flughäfen Tegel oder Schönefeld abgeleitet werden könne. 【1-2e0086】

Details

Quelle: Drucksache 15/11645, Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Kaczmarek (CDU). 【1-2e0086】

Wann schließen die Flughäfen Tegel und Tempelhof? 【1-2e0086】

Ich frage den Senat:

  1. Ist es richtig, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die sofortige Vollziehung des Bescheides über die Entbindung von der Betriebspflicht in Tempelhof u.a. mit Sicherheitsrisiken für die Bevölkerung begründet?

  2. Trifft es zu, dass der Antragsteller – BFG – keine Sicherheitsrisiken als Begründung für den Antrag genannt hat?

  3. Sind Tegel und Schönefeld/BBI in Zukunft nach Auffassung des Senats keine Flughäfen in städtischem Umfeld?

  4. Ist nach den vom Senat angelegten Kriterien demnach auch eine sofortige Schließung von Tegel und Schönefeld/BBI unumgänglich?

Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat die sofortige Vollziehung der Befreiung von der Betriebspflicht für die Berliner Flughafengesellschaft mbH (BFG) mit öffentlichen Interessen sowie mit überwiegenden Interessen eines Privaten begründet. Zu den öffentlichen Interessen zählen unter anderem die mit dem Flugbetrieb zusammenhängenden Belastungen wie die Lärmsituation und die Sicherheitsbelange. 【1-2e0086】

Zu 2.:

Ja. Der Antragsteller hatte Sicherheitsrisiken nicht als Begründung seines Antrags angeführt. 【1-2e0086】

Zu 3.:

Der Flughafen Berlin-Tegel ist weiterhin als innerstädtischer Flughafen zu bezeichnen. Der Flughafen Berlin-Schönefeld beziehungsweise der künftige Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI) liegt dagegen am Stadtrand in einem Gebiet mit deutlich geringerer Siedlungsdichte. 【1-2e0086】

Zu 4.:

Nein. Nach Auffassung des Senats ergibt sich aus dieser Bewertung keine Notwendigkeit zur sofortigen Schließung von Tegel oder Schönefeld/BBI. 【1-2e0086】

Berlin, den 21. Juli 2004

In Vertretung

Dr. Hans Stimmann

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【1-2e0086】

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.