Fahrgastbeschwerden im Berliner Nahverkehr
Ereignis
Die Abgeordnete Jutta Matuschek fragte nach Bearbeitung, Kulanz und Qualitätssicherung bei Fahrgastbeschwerden im Berliner Nahverkehr. Der Senat berichtete, dass BVG, S-Bahn, DB Regio und weitere Verkehrsunternehmen inzwischen verbundweit abgestimmte Standards entwickelt haben. Gleichzeitig bestehen umfangreiche Kulanzregelungen, insbesondere bei Verspätungen und Verschmutzungen. 【3-8f3ebf】
Details
Quelle: Drucksache 15/11579, Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS). 【3-8f3ebf】
Fahrgastbeschwerden im Berliner Nahverkehr 【3-8f3ebf】
Antwort
Bearbeitungszeiten
Bei der BVG sollen Kundenanliegen grundsätzlich innerhalb von vier Wochen abschließend beantwortet werden. Dauert die Bearbeitung länger als zwei Wochen, erfolgt ein Zwischenbescheid. 【3-8f3ebf】
Im Verkehrsvertrag der S-Bahn Berlin GmbH ist festgelegt, dass Beschwerden grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen beantwortet werden. Bei umfangreicheren Vorgängen erhalten Kunden ebenfalls eine Zwischennachricht. 【3-8f3ebf】
Beschwerden gegen Taxen bearbeitet das damalige Landeseinwohneramt. Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem jeweiligen Ermittlungsaufwand. 【3-8f3ebf】
Kulanzregelungen
Nach den Beförderungsbedingungen des VBB begründen Verspätungen oder Betriebsstörungen grundsätzlich keine Ersatzansprüche. Dennoch bestehen zusätzliche Kulanzregelungen. 【3-8f3ebf】
Die BVG bietet:
- Fahrzeuggarantie: Erstattung des Fahrpreises, wenn das Fahrziel wegen eines von der BVG zu vertretenden Vorfalls mehr als 20 Minuten verspätet erreicht wird.
- Taxiübernahme nachts: Erstattung von Taxikosten bis 25 Euro.
- Saubere-Sachen-Garantie: Erstattung von Reinigungskosten bei durch die BVG verursachten Verschmutzungen.
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Die S-Bahn behandelt Schadens- und Erstattungsfälle nach Prüfung des Einzelfalls kulant. Auch die DB Regio setzt bei größeren Verspätungen oder Zugausfällen Reisegutscheine ein. 【3-8f3ebf】
Verbundweite Standards
Seit März 2004 gelten verbundweit abgestimmte Standards für den Umgang mit Kundenanliegen. Dazu gehören:
- Antwort oder Zwischenbescheid innerhalb von sieben Arbeitstagen,
- einheitliche Kategorisierung von Beschwerden,
- abgestimmte Informationswege,
- Standards für Betriebsstörungen,
- Kulanzregelungen,
- Vollmachten des Servicepersonals.
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Der Senat kündigte an, diese Standards in den Nahverkehrsplan aufzunehmen. 【3-8f3ebf】
Berlin, den 23. Juni 2004
In Vertretung
Maria Krautzberger
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【3-8f3ebf】
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.