Privatisierung der Behala
Ereignis
Der FDP-Abgeordnete Klaus-Peter von Lüdeke fragte nach den Gründen für die Umwandlung der Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft (BEHALA) in eine GmbH. Der Senat erklärte, dass die neue Rechtsform die wirtschaftliche Position des Unternehmens stärken und die Beteiligung strategischer Partner ermöglichen soll. Steuerliche Nachteile alternativer Umwandlungsmodelle hätten ebenfalls gegen andere Lösungen gesprochen. 【1-228031】
Details
Quelle: Drucksache 15/10875, Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus-Peter von Lüdeke (FDP). 【1-228031】
Privatisierung der Behala 【1-228031】
Ich frage den Senat:
- Mit welcher Begründung soll die Behala als Ganzes in eine GmbH umgewandelt und anschließend verkauft werden?
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Was spricht dagegen, die nicht betriebsnotwendigen Grundstücke in den Liegenschaftsfonds zu überführen, um sie schnellstmöglich an private Investoren zu veräußern?
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Über welches professionelle Developing-Knowhow verfügt die Behala, um die nicht betriebsnotwendigen Grundstücke selbst zu vermarkten? 【1-228031】
Antwort
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 【1-228031】
Zu 1.:
Der Senat hat Ende März 2003 entschieden, die BEHALA im Laufe des Jahres 2003 in eine private Rechtsform zu überführen. Dies wird als geeigneter Weg angesehen, die wirtschaftliche Position des Unternehmens zu stärken und die Beteiligung eines oder mehrerer strategischer Partner zu ermöglichen. 【1-228031】
Senat und Gewährträgerversammlung beschlossen am 5. August 2003 die Umwandlung der BEHALA AöR in eine GmbH. Ausschlaggebend waren unter anderem steuerliche Aspekte. Die Gesellschaft verfügt über umfangreiches Grundvermögen mit erheblichen stillen Reserven. Andere Umwandlungsmodelle hätten zu hohen Steuerzahlungen geführt. Der Formwechsel sollte mit der Eintragung der BEHALA GmbH Anfang September 2003 wirksam werden. 【1-228031】
Zu 2. und 3.:
Die nicht betriebsnotwendigen Grundstücke befinden sich im Eigentum der BEHALA und könnten nur durch Verkauf an den Liegenschaftsfonds übertragen werden. Dabei würden Veräußerungsgewinne der BEHALA versteuert. Zusätzlich würde beim Erwerb Grunderwerbsteuer anfallen. Bei einer späteren Weiterveräußerung durch den Liegenschaftsfonds wären die Gewinne erneut steuerpflichtig. 【1-228031】
Der Senat erklärte zugleich, dass die Vermarktung dieser Grundstücke unter Einsatz professionellen immobilienwirtschaftlichen Sachverstandes erfolgen werde. 【1-228031】
Berlin, den 10. September 2003
In Vertretung
Volkmar Strauch
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen 【1-228031】
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.