Baubegleitende Leitungsarbeiten bei Strassenbahnbaumassnahmen

Baubegleitende Leitungsarbeiten bei Strassenbahnbaumassnahmen

Ereignis

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit den Regelungen zwischen dem Land Berlin und den Berliner Wasserbetrieben hinsichtlich baubegleitender Leitungsmaßnahmen bei Straßenbahnbaumaßnahmen, dem Kostenträger für diese Maßnahmen, der Sicherung, dass die notwendigen Straßenbahnbaumaßnahmen nicht durch den Leitungsbau verzögert oder behindert werden, den Möglichkeiten des Senats, den Verwaltungs- bzw. Abstimmungsaufwand bei diesen Maßnahmen zu reduzieren, und der Regelung des Controllings der entsprechenden Baumaßnahmen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Krautzberger, erklärt, dass nach der geltenden Rechtslage (§ 12 Abs. 11 Satz 4 i. V. m. § 12 Abs. 6 des Berliner Straßengesetzes) die Berliner Wasserbetriebe verpflichtet seien, notwendige Leitungsumverlegungen bei Straßenbahnbauvorhaben auf Veranlassung Berlins auf ihre Kosten vorzunehmen, dass ein termingerechter Leitungsbau zur Vermeidung von Verzögerungen oder Behinderungen der Straßenbahnbaumaßnahmen nur dann gesichert sei, wenn die Berliner Wasserbetriebe ihrer Folge- bzw. Folgekostenpflicht nach dem Berliner Straßengesetz nachkämen, kämen sie dieser gesetzlich geregelten Pflicht nicht nach, könne die Durchsetzung im äußersten Fall – dann aber unter Verzögerungen – nur auf dem Klageweg erfolgen, dass aus Sicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (SenStadt) die Arbeitsabläufe optimiert, d. h. auf die Mindestschnittstellen SenStadt, BVG und Leitungsbetriebe reduziert seien, die Koordinierung der Leitungsbetriebe (Raumverteilungsplanung) durch SenStadt, Hauptabteilung Tiefbau (HT) erbracht werde, und dass für alle Maßnahmen bzw. werden zu gegebenem Zeitpunkt externe Projektsteuerungen gebunden seien bzw. würden.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 15. Wahlperiode, Drucksache 15/197 (Kleine Anfrage Nr. 197)

Kleine Anfrage Nr. 15/197 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: Baubegleitende Leitungsarbeiten bei Straßenbahnbaumaßnahmen

Ich frage den Senat:

  1. Welche Regelungen bestehen zwischen dem Land Berlin und den Berliner Wasserbetrieben hinsichtlich baubegleitender Leitungsmaßnahmen bei Straßenbahnbaumaßnahmen?

  2. Wer trägt die Kosten für diese Maßnahmen?

  3. Wie ist gesichert, dass die notwendigen Straßenbahnbaumaßnahmen nicht durch den Leitungsbau verzögert oder behindert werden?

  4. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, den Verwaltungs- bzw. Abstimmungsaufwand bei diesen Maßnahmen zu reduzieren?

  5. Wie ist das Controlling der entsprechenden Baumaßnahmen geregelt?

Berlin, den 12. März 2002

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 197

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. und 2.:

Nach der geltenden Rechtslage (§ 12 Abs. 11 Satz 4 i. V. m. § 12 Abs. 6 des Berliner Straßengesetzes) sind die Berliner Wasserbetriebe verpflichtet, notwendige Leitungsumverlegungen bei Straßenbahnbauvorhaben auf Veranlassung Berlins auf ihre Kosten vorzunehmen.

Zu 3.:

Ein termingerechter Leitungsbau zur Vermeidung von Verzögerungen oder Behinderungen der Straßenbahnbaumaßnahmen ist nur dann gesichert, wenn die Berliner Wasserbetriebe ihrer Folge- bzw. Folgekostenpflicht nach dem Berliner Straßengesetz nachkommen (siehe Antwort zu 1. und 2.). Kommen sie dieser gesetzlich geregelten Pflicht nicht nach, kann die Durchsetzung im äußersten Fall – dann aber unter Verzögerungen – nur auf dem Klageweg erfolgen.

Zu 4.:

Aus Sicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (SenStadt) sind die Arbeitsabläufe optimiert, d. h. auf die Mindestschnittstellen SenStadt, BVG und Leitungsbetriebe reduziert. Die Koordinierung der Leitungsbetriebe (Raumverteilungsplanung) wird durch SenStadt, Hauptabteilung Tiefbau (HT) erbracht.

Zu 5.:

Für alle Maßnahmen sind bzw. werden zu gegebenem Zeitpunkt externe Projektsteuerungen gebunden.

Berlin, den 22. Mai 2002

In Vertretung Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt