Kosten der Planungsverfahren BBI

Kosten der Planungsverfahren BBI

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Apelt (CDU) befasst sich mit den Gesamtkosten für das Raumordnungsverfahren für den Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI), in dessen Folge der Standort Schönefeld als ungeeignet eingestuft wurde, den Kostenträgern und ihren Anteilen, den Kosten für das Planfeststellungsverfahren und den Kostenträgern und ihren Anteilen, der Frage, ob es wahr ist, dass für die beabsichtigte Umsiedlung von Diepensee bereits Land aufgekauft wurde, obgleich es einen rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss nicht gibt, und wenn ja, wer für die Kosten des Kaufes aufkommt. Der Chef der Senatskanzlei, André Schmitz, erklärt, dass das Raumordnungsverfahren BBI vom Land Brandenburg durchgeführt worden sei, von dort wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass sich die Gesamtkosten auf 36,6 Mio. DM belaufen hätten, dass aus den Unterlagen des Landes Brandenburg zu entnehmen sei, dass ca. 27,6 Mio. DM der gesamten Kosten vom Träger des Vorhabens, der Berlin Brandenburg Flughafen Holding, und ca. 9 Mio. DM von der Landesregierung Brandenburg getragen worden seien, dass die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nicht in die Zuständigkeit des Senats falle, eine Nachfrage beim zuständigen Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg (MSWV) ergeben habe, dass die Gesamtkosten für das Planfeststellungsverfahren derzeit noch nicht bezifferbar seien, Vorhabenträger für den Schönefeld-Ausbau die Flughafen Berlin Schönefeld GmbH (FBS) sei, nach Auskunft der Geschäftsführung der FBS würden der Planfeststellungsbehörde im Jahr 2001 4,0 Mio. DM für die Kosten des Anhörungsverfahrens erstattet, dass das MSWV hierzu mitteile, dass die Vorhabenträger haben neben ihren eigenen Kosten die gemäß der Kostenordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) i. V. m. dem Verwaltungsgebührengesetz mit der Beendigung der Planfeststellung sowohl die festzusetzenden Gebühren zu entrichten als auch die Auslagen der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zu erstatten hätten, dass eine der wesentlichen Voraussetzungen zur Errichtung des Flughafens BBI die Umsiedlung der Gemeinde Diepensee und von Teilen der Gemeinde Selchow sei, auf dem derzeitigen Standort der Gemeinde Diepensee werde, sobald der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig ist, der Flughafenbahnhof und das Terminal errichtet, die bisherige Terminplanung sehe vor, dass der Flughafen BBI mit Beginn des Winterflugplanes 2007 in Betrieb gehe, vor dem Hintergrund dieser Zeitschiene und der erforderlichen Bauabläufe sei es erforderlich, dass die Gemeinde Diepensee mit Beginn der Bauarbeiten für den Bahnhof und den Terminal bereits umgesiedelt ist, eine Verzögerung im Umsiedlungsprozess hätte zur Folge, dass der Flughafen BBI erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt fertiggestellt würde, dies sei jedoch insbesondere auch vor dem Hintergrund des bis zu diesem Zeitpunkt prognostizierten Passagierzuwachses nicht vertretbar, aus diesem Grund sei es erforderlich gewesen, am Neuansiedlungsstandort der Gemeinde Diepensee in Deutsch Wusterhausen Grundstücke zu erwerben, dies sei ein wesentlicher Schritt zum erforderlichen Fortgang der Umsiedlung, und dass die Kosten der Umsiedlung Teil der Verhandlungen mit den Investoren seien, über deren Ergebnis derzeit noch keine Aussagen getroffen werden könnten.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1887 (Kleine Anfrage Nr. 1887)

Kleine Anfrage Nr. 14/1887 des Abgeordneten Andreas Apelt (CDU) über: Kosten der Planungsverfahren BBI

Ich frage den Senat:

  1. Wie hoch waren die Gesamtkosten für das Raumordnungsverfahren für den Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI), in dessen Folge der Standort Schönefeld als ungeeignet eingestuft wurde?

  2. Wer hat diese Kosten zu welchen Anteilen getragen?

  3. Wie hoch sind die Kosten für das Planfeststellungsverfahren?

  4. Wer übernimmt diese zu welchen Anteilen?

  5. Ist es wahr, dass für die beabsichtigte Umsiedlung von Diepensee bereits Land aufgekauft wurde, obgleich es einen rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss nicht gibt?

  6. Wenn ja, wer kommt für die Kosten des Kaufes auf?

Berlin, den 14. Juni 2001

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1887

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Das Raumordnungsverfahren BBI wurde vom Land Brandenburg durchgeführt. Von dort wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass sich die Gesamtkosten auf 36,6 Mio. DM belaufen haben.

Zu 2.:

Aus den Unterlagen des Landes Brandenburg ist zu entnehmen, dass ca. 27,6 Mio. DM der gesamten Kosten vom Träger des Vorhabens, der Berlin Brandenburg Flughafen Holding, und ca. 9 Mio. DM von der Landesregierung Brandenburg getragen wurden.

Zu 3.:

Die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens fällt nicht in die Zuständigkeit des Senats. Eine Nachfrage beim zuständigen Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg (MSWV) ergab, dass die Gesamtkosten für das Planfeststellungsverfahren derzeit noch nicht bezifferbar seien.

Vorhabenträger für den Schönefeld-Ausbau ist die Flughafen Berlin Schönefeld GmbH (FBS). Nach Auskunft der Geschäftsführung der FBS werden der Planfeststellungsbehörde im Jahr 2001 4,0 Mio. ¼ für die Kosten des Anhörungsverfahrens erstattet.

Zu 4.:

Das MSWV teilte hierzu mit:

„Die Vorhabenträger haben neben ihren eigenen Kosten die gemäß der Kostenordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) i. V. m. dem Verwaltungsgebührengesetz mit der Beendigung der Planfeststellung sowohl die festzusetzenden Gebühren zu entrichten als auch die Auslagen der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zu erstatten.“

Zu 5.:

Eine der wesentlichen Voraussetzungen zur Errichtung des Flughafens BBI ist die Umsiedlung der Gemeinde Diepensee und von Teilen der Gemeinde Selchow. Auf dem derzeitigen Standort der Gemeinde Diepensee wird, sobald der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig ist, der Flughafenbahnhof und das Terminal errichtet.

Die bisherige Terminplanung sieht vor, dass der Flughafen BBI mit Beginn des Winterflugplanes 2007 in Betrieb geht. Vor dem Hintergrund dieser Zeitschiene und der erforderlichen Bauabläufe ist es erforderlich, dass die Gemeinde Diepensee mit Beginn der Bauarbeiten für den Bahnhof und den Terminal bereits umgesiedelt ist.

Eine Verzögerung im Umsiedlungsprozess hätte zur Folge, dass der Flughafen BBI erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt fertiggestellt würde. Dies ist jedoch insbesondere auch vor dem Hintergrund des bis zu diesem Zeitpunkt prognostizierten Passagierzuwachses nicht vertretbar.

Aus diesem Grund war es erforderlich, am Neuansiedlungsstandort der Gemeinde Diepensee in Deutsch Wusterhausen Grundstücke zu erwerben. Dies ist ein wesentlicher Schritt zum erforderlichen Fortgang der Umsiedlung.

Zu 6.:

Die Kosten der Umsiedlung sind Teil der Verhandlungen mit den Investoren, über deren Ergebnis derzeit noch keine Aussagen getroffen werden können.

Berlin, den 12. Juli 2001

In Vertretung André Schmitz Chef der Senatskanzlei

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt