Strassenbahnfuehrung in der Wissenschaftsstadt Adlershof

Strassenbahnfuehrung in der Wissenschaftsstadt Adlershof

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Benjamin-Immanuel Hoff (PDS) befasst sich mit der Frage, ob der Senat an der Absicht festhält, die geplante Straßenbahn durch die Max-Born-Straße in der Wissenschaftsstadt Adlershof zu führen und wann mit der Realisierung zu rechnen ist, der Frage, ob geprüft wurde, ob die Straßenbahnführung im Institut für Kristallzüchtung, dem Max-Born-Institut, dem Chemie-Institut der Humboldt-Universität (HU) sowie dem künftigen Biologie-Institut der HU negative Auswirkungen auf die dort befindlichen hoch empfindlichen Messgeräte bezogen auf Erschütterungen oder elektromagnetische Felder hat und wenn ja, mit welchem Ergebnis und wenn nein, warum nicht, der Frage, wie diese gemildert würden und welche Kosten dafür entstünden und wer diese tragen müsste, der Frage, ob insbesondere sichergestellt ist, dass in den Neubau der HU-Chemie alle wissenschaftlichen Arbeitsgruppen der Chemie mit ihren Gerätschaften einziehen und ihre Messungen durchführen können oder ob es möglich ist, dass bestimmte Messtechniken wie z. B. NMR-Messungen durch die Straßenbahn erschwert werden, der Frage, ob hierfür Ersatzbaumaßnahmen geplant werden, wie hoch die hierfür entstehenden Kosten sind, wer sie trägt und zu wessen Lasten, und der Frage, ob die Humboldt-Universität an dem Planfeststellungsverfahren beteiligt war und ob sie Einwände gegen die Trassenführung erhoben hat bzw. wie die Humboldt-Universität in den weiteren Planungsprozess eingebunden ist. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Krautzberger, erklärt, dass für die unveränderte Planung der Straßenbahn zum Anschluss der Wissenschaftsstadt Adlershof einschließlich der Streckenführung durch die Max-Born-Straße zurzeit das Planfeststellungsverfahren durchgeführt werde, die Erörterung der im Rahmen des Anhörungsverfahrens gegen die Planung vorgebrachten Einwendungen am 29. März 2001 stattgefunden habe, im Rahmen der Rechnungshofprüfung der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses einen Berichtsauftrag zur Erstellung einer vergleichenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Straßenbahnverbindung erteilt habe, der bis zur Hauptausschusssitzung am 21. September 2001 erstellt werden solle, dass vor der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens Abstimmungen mit allen Standortnutzern – darunter der Humboldt-Universität (HU) – stattgefunden hätten, Ergebnis dieser Abstimmungen sei der in das Planfeststellungsverfahren eingebrachte Entwurf der Trassenführung einschließlich umfangreicher Vorsorgemaßnahmen gegen denkbare Beeinträchtigungen aus dem Straßenbahnbetrieb gewesen, diese Entwurfsplanung habe im bisherigen Verfahren keine Änderung erfahren, die Führung der Straßenbahntrasse und deren Auswirkungen auf bestimmte Messgeräte sei in die Planungen für die im Bau befindlichen Gebäude für die HU-Institute für Chemie und Physik eingeflossen, sie werde in gleicher Weise beim Bau des HU-Instituts für Biologie berücksichtigt werden, sobald die Bauplanungen aufgenommen würden, dass nach Abschluss der Bauplanungen und Beginn der Bauausführung für das Institut für Chemie die HU ihr Konzept für die künftig am Standort vorzuhaltenden NMR-Geräte der Entwicklung und den Forschungsanforderungen angepasst habe, die Planungsbeteiligten hätten dies sowie den Umstand, dass zwischenzeitlich eingeholte Gutachten über mögliche Beeinflussungen der Messergebnisse auf Grund des Straßenbahnbetriebes die bis dahin vorgesehenen Aufstellungsorte nicht als völlig unbedenklich ausgewiesen hätten, zum Anlass genommen, die Möglichkeit einer Schaffung von Ersatzräumen für einzelne Messgeräte an anderer Stelle des Baufeldes zu eruieren, inwieweit die – in Relation zur Gesamtbaumaßnahme nicht erhebliche – Änderung der Raumkonzeption im Rahmen des Gesamtkostenansatzes der Landesbaumaßnahme umsetzbar sei, werde derzeit von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung untersucht, soweit sich die angesprochenen Standortnutzer im Anhörungsverfahren beteiligt hätten, hätten sie dort ihre Bedenken für ausgeräumt erklärt, und dass die Realisierung der Planung derzeit im Rahmen der Erarbeitung des Nachtragshaushalts überprüft werde.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1823 (Kleine Anfrage Nr. 1823)

Kleine Anfrage Nr. 14/1823 des Abgeordneten Benjamin-Immanuel Hoff (PDS) über: Straßenbahnführung in der Wissenschaftsstadt Adlershof

Ich frage den Senat:

  1. Hält der Senat an der Absicht fest, die geplante Straßenbahn durch die Max-Born-Straße in der Wissenschaftsstadt Adlershof zu führen, und wenn ja, wann ist mit der Realisierung zu rechnen?

  2. Ist geprüft worden, ob die Straßenbahnführung im Institut für Kristallzüchtung, dem Max-Born-Institut, dem Chemie-Institut der Humboldt-Universität (HU) sowie dem künftigen Biologie-Institut der HU negative Auswirkungen auf die dort befindlichen hoch empfindlichen Messgeräte bezogen auf Erschütterungen oder elektromagnetische Felder hat, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

  3. Sollten entsprechende negative Auswirkungen vorhanden sein, wie werden diese gemildert, und welche Kosten entstehen dafür, und wer muss diese Kosten tragen?

  4. Ist insbesondere sichergestellt, dass in den Neubau der HU-Chemie alle wissenschaftlichen Arbeitsgruppen der Chemie mit ihren Gerätschaften einziehen und ihre Messungen durchführen können, oder ist es möglich, dass bestimmte Messtechniken wie z. B. NMR-Messungen durch die Straßenbahn erschwert werden?

  5. Wenn ja, werden hierfür Ersatzbaumaßnahmen geplant, wie hoch sind hierfür die Kosten, wer trägt sie und zu wessen Lasten?

  6. War die Humboldt-Universität an dem Planfeststellungsverfahren beteiligt, und hat sie Einwände gegen die Trassenführung erhoben, bzw. wie ist die Humboldt-Universität in den weiteren Planungsprozess eingebunden?

Berlin, den 14. Mai 2001

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1823

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. bis 6.:

Für die unveränderte Planung der Straßenbahn zum Anschluss der Wissenschaftsstadt Adlershof einschließlich der Streckenführung durch die Max-Born-Straße wird zurzeit das Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Die Erörterung der im Rahmen des Anhörungsverfahrens gegen die Planung vorgebrachten Einwendungen fand am 29. März 2001 statt. Im Rahmen der Rechnungshofprüfung hat der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses einen Berichtsauftrag zur Erstellung einer vergleichenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Straßenbahnverbindung erteilt, der bis zur Hauptausschusssitzung am 21. September 2001 erstellt werden soll.

Vor der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens haben Abstimmungen mit allen Standortnutzern – darunter der Humboldt-Universität (HU) – stattgefunden. Ergebnis dieser Abstimmungen war der in das Planfeststellungsverfahren eingebrachte Entwurf der Trassenführung einschließlich umfangreicher Vorsorgemaßnahmen gegen denkbare Beeinträchtigungen aus dem Straßenbahnbetrieb; diese Entwurfsplanung hat im bisherigen Verfahren keine Änderung erfahren. Die Führung der Straßenbahntrasse und deren Auswirkungen auf bestimmte Messgeräte ist in die Planungen für die im Bau befindlichen Gebäude für die HU-Institute für Chemie und Physik eingeflossen; sie wird in gleicher Weise beim Bau des HU-Instituts für Biologie berücksichtigt werden, sobald die Bauplanungen aufgenommen werden.

Nach Abschluss der Bauplanungen und Beginn der Bauausführung für das Institut für Chemie hat die HU ihr Konzept für die künftig am Standort vorzuhaltenden NMR-Geräte der Entwicklung und den Forschungsanforderungen angepasst. Die Planungsbeteiligten haben dies sowie den Umstand, dass zwischenzeitlich eingeholte Gutachten über mögliche Beeinflussungen der Messergebnisse auf Grund des Straßenbahnbetriebes die bis dahin vorgesehenen Aufstellungsorte nicht als völlig unbedenklich ausgewiesen haben, zum Anlass genommen, die Möglichkeit einer Schaffung von Ersatzräumen für einzelne Messgeräte an anderer Stelle des Baufeldes zu eruieren. Inwieweit die – in Relation zur Gesamtbaumaßnahme nicht erhebliche – Änderung der Raumkonzeption im Rahmen des Gesamtkostenansatzes der Landesbaumaßnahme umsetzbar ist, wird derzeit von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung untersucht.

Soweit sich die angesprochenen Standortnutzer im Anhörungsverfahren beteiligt haben, haben sie dort ihre Bedenken für ausgeräumt erklärt.

Die Realisierung der Planung wird derzeit im Rahmen der Erarbeitung des Nachtragshaushalts überprüft.

Berlin, den 19. Juni 2001

In Vertretung Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt