Laermschutz bei Strassenbahngleissanierungen

Laermschutz bei Strassenbahngleissanierungen

Ereignis

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit der Frage, ob bei den 2001 neu zu beginnenden Sanierungsarbeiten der Gleisanlagen für die Straßenbahn die von der BVG entwickelten Lärmschutzmaßnahmen im Gleisbau zur Anwendung gebracht werden und wenn ja, auf welchen Abschnitten und wenn nein, warum nicht, der Höhe der Reduzierung der Lärmemissionen durch die Verwendung der herkömmlichen Gleisanlagen, der „Berliner Gleise“ und der als „Flüstergleise“ bekannten Bauweise und der Frage, ob vor den Gleissanierungsarbeiten und danach separate Lärmmessungen durchgeführt werden und wenn ja, durch wen und in welcher Weise und wenn nein, warum nicht. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, erklärt, dass bei der Sanierung von Straßenbahngleisen folgende Lärmschutzmaßnahmen zur Anwendung kämen: a) Rasengleis auf Asphaltstraggitt (ATD-G) statt bisher Schottergleis (Prenzlauer Allee von Erich-Weinert- bis Wysbyer Straße, Sterndamm von Groß-Berliner-Damm bis vor Haltestelle Königsbeideweg), b) Neues Berliner Straßenbahngleis (NBS) statt bisher Rahmengleis oder Großverbundplatte (GVP) (Abzweig Landsberger Allee / Langenbeckstraße, Virchowstraße, Knotenpunkt Lea-Grundig-Straße mit Raoul-Wallenberg-Straße, Dörpfeldstraße von Helbig- bis Waldstraße, Hauptstraße Hohenschönhausen), c) Offenes Schottergleis statt bisher Großverbundplatte (GVP) (Rhinstraße von Seddiner Straße bis Alt-Friedrichsfelde), dass das Rasengleis gegenüber dem Schottergleis beim primären Luftschall um 2 dB(A) leiser sei, dieser Bonus von 2 dB(A) sei in der hierfür maßgebenden Vorschrift, der 16. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (16. BImSchV), festgelegt, dass das „Neue Berliner Straßenbahngleis“ (NBS) verringerte Erschütterungsemissionen im Frequenzbereich von 63 bis 125 Hz um ca. 10 bis 15 dB verringere, bezüglich der primären Schallemissionen werde eine Reduzierung von bis zu 3 dB(A) erwartet, dies müsse aber erst noch durch entsprechende Untersuchungen nachgewiesen werden, die als „Flüsterschiene“ bekannte Konstruktion entfalte ihre Hauptwirkung ebenfalls bei der Erschütterungsemission, hier im Bereich von 50 bis 200 Hz, und zwar mit einer Minderung um bis zum 20 dB, eine positive Auswirkung der Bauart im primären Luftschallbereich werde auch hier erwartet, sei aber ebenfalls noch nachzuprüfen, eine weitere Möglichkeit zur Lärmreduzierung bestehe im Einsatz von so genannten Tieffrillenherzstücken im Bereich von Weichen und Kreuzungen an Stelle der bisherigen Flachrillenherzstücke, diese Möglichkeit werde bei den Sanierungsarbeiten ebenfalls berücksichtigt, Voraussetzung hierfür wäre allerdings eine Umrüstung der Straßenbahnfahrzeuge dahingehend, dass die vorhandenen Radsätze gegen solche mit verbreiterten Radlaufflächen ausgetauscht werden, diese Umrüstung sei inzwischen erfolgt, dass wegen der Vielzahl von Unwägbarkeiten bei Lärmmessungen im Verkehrsbereich, die reproduzier- und verwertbare Ergebnisse aus Messungen an beliebigen Strecken nahezu ausschließen, habe der Gesetzgeber in der 16. BImSchV ausdrücklich vorgeschrieben, dass der Verkehrslärm zu berechnen sei, da Verkehrslärmsmessungen mithin neben der Zweifelhaftigkeit ihrer Ergebnisse auch keine rechtliche Relevanz haben, werden sie jedenfalls bei den üblichen Gleissanierungsarbeiten nicht durchgeführt, dem stehe nicht entgegen, dass in Einzelfällen zu wissenschaftlichen Zwecken Lärmmessungen vorgenommen werden, z. B. um das Verhalten neuer Gleisbauformen grundsätzlich zu erforschen, hierzu sei jedoch die Herstellung spezieller und reproduzierbarer Prüfbedingungen erforderlich, dies erfolge z. B. in der Grünauer Straße (Probeeinbau NBS) durch die TU Berlin und parallel dazu in der Siegfriedstraße (erster regulärer Einbau NBS) durch die BVG.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1431 (Kleine Anfrage Nr. 1431)

Kleine Anfrage Nr. 14/1431 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: Lärmschutz bei Straßenbahngleissanierungen?

Ich frage den Senat:

  1. Werden bei den 2001 neu zu beginnenden Sanierungsarbeiten der Gleisanlagen für die Straßenbahn die von der BVG entwickelten Lärmschutzmaßnahmen im Gleisbau zur Anwendung gebracht, wenn ja, auf welchen Abschnitten, wenn nein, warum nicht?

  2. Wie hoch ist die Reduzierung der Lärmemissionen durch die Verwendung der herkömmlichen Gleisanlagen, der „Berliner Gleise“ und der als „Flüstergleise“ bekannten Bauweise?

  3. Werden vor den Gleissanierungsarbeiten und danach separate Lärmmessungen durchgeführt, wenn ja, durch wen und in welcher Weise, wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 17. Januar 2001

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1431

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Bei der Sanierung von Straßenbahngleisen kommen folgende Lärmschutzmaßnahmen zur Anwendung:

a) Rasengleis auf Asphaltstraggitt (ATD-G) statt bisher Schottergleis:

● Prenzlauer Allee von Erich-Weinert-/bis Wysbyer Straße,

● Sterndamm von Groß-Berliner-Damm bis vor Haltestelle Königsbeideweg.

b) Neues Berliner Straßenbahngleis (NBS) statt bisher Rahmengleis oder Großverbundplatte (GVP):

● Abzweig Landsberger Allee / Langenbeckstraße,

● Virchowstraße,

● Knotenpunkt Lea-Grundig-Straße mit Raoul-Wallenberg-Straße,

● Dörpfeldstraße von Helbig- bis Waldstraße,

● Hauptstraße Hohenschönhausen.

c) Offenes Schottergleis statt bisher Großverbundplatte (GVP):

● Rhinstraße von Seddiner Straße bis Alt-Friedrichsfelde.

Zu 2.:

Das Rasengleis ist gegenüber dem Schottergleis beim primären Luftschall um 2 dB(A) leiser. Dieser Bonus von 2 dB(A) ist in der hierfür maßgebenden Vorschrift, der 16. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (16. BImSchV), festgelegt.

Das „Neue Berliner Straßenbahngleis“ (NBS) verringert auftretende Erschütterungsemissionen im Frequenzbereich von 63 bis 125 Hz um ca. 10 bis 15 dB. Bezüglich der primären Schallemissionen wird eine Reduzierung von bis zu 3 dB(A) erwartet. Dies muss aber erst noch durch entsprechende Untersuchungen nachgewiesen werden.

Die als „Flüsterschiene“ bekannte Konstruktion entfaltet ihre Hauptwirkung ebenfalls bei der Erschütterungsemission, hier im Bereich von 50 bis 200 Hz, und zwar mit einer Minderung um bis zum 20 dB. Eine positive Auswirkung der Bauart im primären Luftschallbereich wird auch hier erwartet, ist aber ebenfalls noch nachzuprüfen.

Eine weitere Möglichkeit zur Lärmreduzierung besteht im Einsatz von so genannten Tieffrillenherzstücken im Bereich von Weichen und Kreuzungen an Stelle der bisherigen Flachrillenherzstücke. Diese Möglichkeit wird bei den Sanierungsarbeiten ebenfalls berücksichtigt. Voraussetzung hierfür war allerdings eine Umrüstung der Straßenbahnfahrzeuge dahingehend, dass die vorhandenen Radsätze gegen solche mit verbreiterten Radlaufflächen ausgetauscht werden. Diese Umrüstung ist inzwischen erfolgt.

Zu 3.:

Wegen der Vielzahl von Unwägbarkeiten bei Lärmmessungen im Verkehrsbereich, die reproduzier- und verwertbare Ergebnisse aus Messungen an beliebigen Strecken nahezu ausschließen, hat der Gesetzgeber in der 16. BImSchV ausdrücklich vorgeschrieben, dass der Verkehrslärm zu berechnen ist. Da Verkehrslärmsmessungen mithin neben der Zweifelhaftigkeit ihrer Ergebnisse auch keine rechtliche Relevanz haben, werden sie jedenfalls bei den üblichen Gleissanierungsarbeiten nicht durchgeführt. Dem steht nicht entgegen, dass in Einzelfällen zu wissenschaftlichen Zwecken Lärmmessungen vorgenommen werden, z. B. um das Verhalten neuer Gleisbauformen grundsätzlich zu erforschen. Hierzu ist jedoch die Herstellung spezieller und reproduzierbarer Prüfbedingungen erforderlich. Dies erfolgt z. B. in der Grünauer Straße (Probeeinbau NBS) durch die TU Berlin und parallel dazu in der Siegfriedstraße (erster regulärer Einbau NBS) durch die BVG.

Berlin, den 7. März 2001

In Vertretung Maria Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt