Umsetzung der Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt III
Ereignis
Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Sarantis-Aridas (SPD) befasst sich mit den Gründen, aus denen laut Bericht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 14. November 2000 (betr. Haushalt 2001, Kapitel 12 70, Titel 891 02) unter Punkt 3 „Behindertengerechter Ausbau der U-Bahn“ – abgesehen von den erwähnten Grundinstandsetzungen – nur Bahnhöfe im ehemaligen Westteil Berlins für eine Ausrüstung mit Aufzügen in den kommenden Jahren vorgesehen sind, den Behindertenverbänden, mit denen diese Prioritätenliste abgestimmt wurde, der Einbeziehung des Landesbehindertenbeauftragten gemäß § 5 Abs. 2 des Landesgleichstellungsgesetzes (LGBG) in die Entscheidungsfindung, dem Widerspruch zur Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage Nr. 259 vom 21. Februar 2000 (LPD 72/2000), in der zu Frage 4 und 5 die Aussage getroffen worden sei, dass es „Für die kommenden beiden Jahre … vorgesehen (ist), die U-Bahnhöfe … Frankfurter Allee, Lichtenberg und Frankfurter Tor mit Aufzugsanlagen auszurüsten“, und der Vertretbarkeit, dass bei Realisierung der Prioritätenliste im o. g. Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die U-Bahnlinie U 5 auf lange Sicht zwischen Alexanderplatz und Friedrichsfelde nicht behindertengerecht zugänglich sein wird. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Krautzberger, erklärt, dass um den behindertengerechten Ausbau des U-Bahnnetzes an wichtigen Umsteigepunkten zur S-Bahn und innerhalb des U-Bahnsystems auch im Westteil zu beschleunigen, der Senat sich entschlossen habe – neben der genannten Förderung für die östlichen Linien – die BVG zusätzlich zu unterstützen, dieser Tatbestand sei neu gewesen und deshalb im Rahmen des in der Frage 1 genannten Berichts an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr besonders hervorgehoben worden, die in der Frage 1 erwähnten Grundinstandsetzungen implizierten weiterhin den behindertengerechten Ausbau bei den vorgenannten U-Bahnhöfen, dass Teilnehmer der Abstimmung Vertreter vom/von der Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin e. V., Berliner Behinderten Verband e. V., Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e. V., Behinderten-Liga e. V., Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e. V., Spontan-Zusammenschluss und Liga für Menschenrechte sowie Vertreter der Kleinwüchsigen und der Gehörlosen gewesen seien, dass die Entscheidungsfindung, wie unter 1. dargestellt, bereits 1997 stattgefunden habe, die damalige Landesbehindertenbeauftragte sei unterrichtet gewesen, das Landesgleichberechtigungsgesetz sei erst 1999 in Kraft getreten, der derzeitige Landesbeauftragte für Behinderte sei in seiner früheren Funktion einbezogen gewesen, und dass es sich bei den Fragen 4 und 5, wie unter 1. erläutert, um keinen Widerspruch handele, die aufgeführten U-Bahnhöfe der U-Bahnlinie U 5 würden in den nächsten Jahren behindertengerecht ausgebaut, nach Auskunft der BVG habe sich im Zuge der vertieften Planungen bei den Bahnhöfen Lichtenberg und Frankfurter Allee weiterer Abstimmungsbedarf mit der Deutschen Bahn AG ergeben, hier berührten die Aufzüge vorhandene und geplante Bahnanlagen, ob die von der BVG ursprünglich in Aussicht genommenen Terminketten auf Grund der erforderlichen Planungs- und Verfahrensabläufe noch zu halten seien, werde sich erst im kommenden Jahr näher feststellen lassen, sollten sich Verzögerungen ergeben, hätten diese jedenfalls ihre Ursache nicht in den zusätzlich bestellten Aufzügen im Westteil der Stadt.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1306 (Kleine Anfrage Nr. 1306)
Kleine Anfrage Nr. 14/1306 der Abgeordneten Karin Sarantis-Aridas (SPD) über: Umsetzung der Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt (III)
Ich frage den Senat:
- Aus welchen Gründen werden laut Bericht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 14. November 2000 (betr. Haushalt 2001, Kapitel 12 70, Titel 891 02) unter Punkt 3 „Behindertengerechter Ausbau der U-Bahn“ – abgesehen von den erwähnten Grundinstandsetzungen – nur Bahnhöfe im ehemaligen Westteil Berlins für eine Ausrüstung mit Aufzügen in den kommenden Jahren vorgesehen?
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Mit welchen Behindertenverbänden wurde diese Prioritätenliste abgestimmt?
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Wurde der Landesbehindertenbeauftragte gemäß § 5, Abs. 2 des Landesgleichstellungsgesetzes (LGBG) in die Entscheidungsfindung einbezogen?
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Wie erklärt sich der Widerspruch zur Antwort des Senates auf die Kleine Anfrage Nr. 259 vom 21. Februar 2000 (LPD 72/2000), in der zu Frage 4 und 5 die Aussage getroffen wird, dass es „Für die kommenden beiden Jahre … vorgesehen (ist), die U-Bahnhöfe … Frankfurter Allee, Lichtenberg und Frankfurter Tor mit Aufzugsanlagen auszurüsten“?
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Hält es der Senat für vertretbar, dass bei Realisierung der Prioritätenliste im o. g. Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die U-Bahnlinie U 5 auf lange Sicht zwischen Alexanderplatz und Friedrichsfelde nicht behindertengerecht zugänglich sein wird?
Berlin, den 6. Dezember 2000
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1306
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Um den behindertengerechten Ausbau des U-Bahnnetzes an wichtigen Umsteigepunkten zur S-Bahn und innerhalb des U-Bahnsystems auch im Westteil zu beschleunigen, entschloss sich der Senat – neben der genannten Förderung für die östlichen Linien – die BVG zusätzlich zu unterstützen. Dieser Tatbestand war neu und wurde deshalb im Rahmen des in der Frage 1 genannten Berichts an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr besonders hervorgehoben. Die in der Frage 1 erwähnten Grundinstandsetzungen implizieren weiterhin den behindertengerechten Ausbau bei den vorgenannten U-Bahnhöfen.
Zu 2.:
Teilnehmer waren Vertreter vom/von der
– Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin e. V.
– Berliner Behinderten Verband e. V.
– Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e. V.
– Behinderten-Liga e. V.
– Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e. V.
– Spontan-Zusammenschluss
– Liga für Menschenrechte
sowie Vertreter der Kleinwüchsigen und der Gehörlosen.
Zu 3.:
Die Entscheidungsfindung hatte, wie unter 1. dargestellt, bereits 1997 stattgefunden. Die damalige Landesbehindertenbeauftragte war unterrichtet. Das Landesgleichberechtigungsgesetz ist erst 1999 in Kraft getreten. Der derzeitige Landesbeauftragte für Behinderte war in seiner früheren Funktion einbezogen.
Zu 4. und 5.:
Hierbei handelt es sich, wie unter 1. erläutert, um keinen Widerspruch.
Die aufgeführten U-Bahnhöfe der U-Bahnlinie U 5 werden in den nächsten Jahren behindertengerecht ausgebaut. Nach Auskunft der BVG hat sich im Zuge der vertieften Planungen bei den Bahnhöfen Lichtenberg und Frankfurter Allee weiterer Abstimmungsbedarf mit der Deutschen Bahn AG ergeben. Hier berühren die Aufzüge vorhandene und geplante Bahnanlagen. Ob die von der BVG ursprünglich in Aussicht genommenen Terminketten auf Grund der erforderlichen Planungs- und Verfahrensabläufe noch zu halten sind, wird sich erst im kommenden Jahr näher feststellen lassen. Sollten sich Verzögerungen ergeben, haben diese jedenfalls ihre Ursache nicht in den zusätzlich bestellten Aufzügen im Westteil der Stadt.
Berlin, den 21. Dezember 2000
In Vertretung Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt