Planungsgrundlagen fuer den Bau der U-Bahnlinie U 5
Ereignis
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit der Grundlage, auf der die prognostizierten Auslastungszahlen beruhen – mit oder ohne die ehemalige geplante Verlängerung der U 5, der statistischen Grundlage, auf der von welcher Bevölkerungsentwicklung von Berlin ausgegangen wurde und von wann diese Zahlen stammen, der Frage, ob es eine Kostenschätzung nach DIN 276 gibt und wenn nein, warum nicht und wenn ja, wann diese vorgenommen wurde, der Auslegung der Finanzierung auf 1,3 Mrd. DM und was passiert, wenn die Kosten nicht eingehalten werden und wie nachfinanziert wird, den Auslastungszahlen für neue Passagiere und welche Umsteigefahrgäste von wo verlagert werden, der alternativen Verkehrsplanung während der Bauzeit und der Gliederung der Kosten (bitte einzelne Angaben für Baukosten, Architekten, Planung, Finanzierung, Zwischenfinanzierung etc.). Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Krautzberger, erklärt, dass in den neuesten Untersuchungen zur „Entwicklung der Verkehrsnachfrage auf der U-Bahnlinie 5 zwischen Alexanderplatz und Lehrter Bahnhof“ aus diesem Jahr angenommen werde, dass die U 5 bis Lehrter Bahnhof verlängert ist, dass als Datengrundlage der o. g. Untersuchungen die Bevölkerungsprognose der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung von 1999 (Fortschreibung der Bevölkerungsprognose für Berlin von 1997) verwendet worden sei, bis 2015 nach deren Entwicklungsvariante 2 (Fortschreibung des derzeitigen Trends mit Trendwende 2005) ein leichter Rückgang der Einwohnerzahlen Berlins gegenüber 1998 auf 3,362 Millionen zu erwarten sei, dass die Abwicklung des Neubaus der U-Bahnlinie 5, wie alle übrigen vom Land Berlin finanzierten großen Bauvorhaben auch, den Regelungen der Landeshaushaltsordnung unterliege, entsprechend den Verfahrensregelungen gemäß § 24 LHO sei 1995 für die Gesamtmaßnahme (Alexanderplatz – Lehrter Bahnhof) die Kosten mit 1,3 Mrd. DM ermittelt worden, dass der aktuelle, sehr detaillierte Planungsstand die aus dem Jahr 1995 stammende Kostenermittlung bestätige, davon werde sich der Senat auf Spekulationen über Kostensteigerungen nicht beteiligen, dass nach den Ergebnissen der Modellrechnung die Belastung der U 5 zwischen Alexanderplatz und Friedrichstraße 135 000 bis 150 000 Fahrgäste betrage, davon seien 27 000 bis 30 000 Neukunden, 45 000 bis 50 000 Verlagerung von der Stadtbahn, 18 000 bis 20 000 Verlagerung von der U 2, 8 000 bis 9 000 Verlagerung von Busnetz, 15 000 bis 16 000 Verlagerung von Straßenbahnnetz und 22 000 bis 25 000 weiträumige Verlagerungen (U 1, U 15, U 7, S-Bahnring), zwischen Brandenburger Tor und Lehrter Bahnhof werde die Belastung der U 5 58 000 bis 61 000 Fahrgäste betragen, davon seien 21 000 bis 23 000 Neukunden, 23 000 bis 24 000 Verlagerung von der Stadtbahn, ca. 5 000 Verlagerung von Busnetz, ca. 6 000 Verlagerung von Straßenbahnnetz und ca. 3 000 weiträumige Verlagerungen (U 1, U 15, U 7, S-Bahnring), dass der Verkehr in der Straße Unter den Linden während der Bauzeit aufrecht erhalten werde, während der Sperrung der Friedrichstraße werde der Quell- und Zielverkehr über benachbarte Straßen sichergestellt, und dass die Kostenermittlung auf der Grundlage der Nr. 8 § 24 AV LHO erfolge, danach ergebe sich folgende Kostenaufstellung (TDM): Projektbereich Gesamtkosten DM, Baudurchführung Kgr. 2, 3, 5 DM, Planung Kgr. 7 DM; I. Lehrter Bahnhof – Pariser Platz 526 000 000, 468 565 000, 57 435 000; II. Alexanderplatz – Pariser Platz 774 000 000, 701 226 000, 72 774 000; Gesamtsumme 1 300 000 000, 1 169 791 000, 130 209 000, wobei es sich bei den Kostenangaben um die Gesamtkosten laut Rahmenantrag handele, die Abweichung gegenüber den Angaben zum I. Bauabschnitt im Haushaltsplanentwurf 2001 ergebe sich aus der Weiterentwicklung und Anpassung des Projekts, und in den Planungskosten seien anfallende Architektenhonorare mit erfasst, Finanzierungskosten fielen nicht an.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/945 (Kleine Anfrage Nr. 945)
Kleine Anfrage Nr. 14/945 des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) über: Planungsgrundlagen für den Bau der U-Bahnlinie U 5
Ich frage den Senat:
- Auf welcher Grundlage beruhen die prognostizierten Auslastungszahlen – mit oder ohne die ehemalige geplante Verlängerung der U 5?
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Auf welcher statistischen Grundlage wurde von welcher Bevölkerungsentwicklung von Berlin ausgegangen? Von wann sind diese Zahlen?
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Gibt es eine Kostenschätzung nach DIN 276? Wenn nein, warum nicht, wenn ja, wann wurde diese vorgenommen?
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Die Finanzierung sind auf 1,3 Mrd. DM ausgelegt. Was passiert, wenn die Kosten nicht eingehalten werden? Wie wird nachfinanziert?
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Welche Auslastungszahlen existieren für neue Passagiere, welche für Umsteigefahrgäste? Von wo werden die Umsteigefahrgäste verlagert?
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Wie sieht die alternative Verkehrsplanung während der Bauzeit aus?
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Wie gliedern sich die Kosten (bitte einzelne Angaben für Baukosten, Architekten, Planung, Finanzierung, Zwischenfinanzierung etc.)?
Berlin, den 19. Juli 2000
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 945
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
In den neuesten Untersuchungen zur „Entwicklung der Verkehrsnachfrage auf der U-Bahnlinie 5 zwischen Alexanderplatz und Lehrter Bahnhof“ aus diesem Jahr wurde angenommen, dass die U 5 bis Lehrter Bahnhof verlängert ist.
Zu 2.:
Als Datengrundlage der o. g. Untersuchungen wurde die Bevölkerungsprognose der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung von 1999 (Fortschreibung der Bevölkerungsprognose für Berlin von 1997) verwendet. Bis 2015 ist nach deren Entwicklungsvariante 2 (Fortschreibung des derzeitigen Trends mit Trendwende 2005) ein leichter Rückgang der Einwohnerzahlen Berlins gegenüber 1998 auf 3,362 Millionen zu erwarten.
Zu 3.:
Die Abwicklung des Neubaus der U-Bahnlinie 5 unterliegt, wie alle übrigen vom Land Berlin finanzierten großen Bauvorhaben auch, den Regelungen der Landeshaushaltsordnung. Entsprechend den Verfahrensregelungen gemäß § 24 LHO sind 1995 für die Gesamtmaßnahme (Alexanderplatz – Lehrter Bahnhof) die Kosten mit 1,3 Mrd. DM ermittelt worden.
Zu 4.:
Der aktuelle, sehr detaillierte Planungsstand bestätigt die aus dem Jahr 1995 stammende Kostenermittlung. Von daher wird sich der Senat an Spekulationen über Kostensteigerungen nicht beteiligen.
Zu 5.:
Nach den Ergebnissen der Modellrechnung wird die Belastung der U 5 zwischen Alexanderplatz und Friedrichstraße 135 000 bis 150 000 Fahrgäste betragen.
Davon sind
27 000 bis 30 000 Neukunden,
45 000 bis 50 000 Verlagerung von der Stadtbahn,
18 000 bis 20 000 Verlagerung von der U 2,
8 000 bis 9 000 Verlagerung vom Busnetz,
15 000 bis 16 000 Verlagerung vom Straßenbahnnetz und
22 000 bis 25 000 weiträumige Verlagerungen (U 1, U 15, U 7, S-Bahnring).
Zwischen Brandenburger Tor und Lehrter Bahnhof wird die Belastung der U 5 58 000 bis 61 000 Fahrgäste betragen.
Davon sind
21 000 bis 23 000 Neukunden,
23 000 bis 24 000 Verlagerung von der Stadtbahn,
ca. 5 000 Verlagerung vom Busnetz,
ca. 6 000 Verlagerung vom Straßenbahnnetz und
ca. 3 000 weiträumige Verlagerungen (U 1, U 15, U 7, S-Bahnring).
Zu 6.:
Der Verkehr in der Straße Unter den Linden wird während der Bauzeit aufrecht erhalten. Während der Sperrung der Friedrichstraße wird der Quell- und Zielverkehr über benachbarte Straßen sichergestellt.
Zu 7.:
Die Kostenermittlung ist auf der Grundlage der Nr. 8 § 24 AV LHO erfolgt. Danach ergibt sich folgende Kostenaufstellung (TDM):
Bei den Kostenangaben handelt es sich um die Gesamtkosten laut Rahmenantrag. Die Abweichung gegenüber den Angaben zum I. Bauabschnitt im Haushaltsplanentwurf 2001 ergibt sich aus der Weiterentwicklung und Anpassung des Projekts.
In den Planungskosten sind anfallende Architektenhonorare mit erfasst, Finanzierungskosten fallen nicht an.
Berlin, den 17. Oktober 2000
In Vertretung Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt