Nachtlinien der BVG
Ereignis
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Marcus Weichert (CDU) befasst sich mit Presseberichten, wonach die BVG einige Bus- und U-Bahn-Linien 24 Stunden betreiben lassen will, den betroffenen Linien und dem Zeitpunkt der Umsetzung dieses Vorhabens, der Frage, ob die BVG in Abstimmung mit dem Berliner Senat repräsentative Strecken zur Erprobung dieses Vorhabens auswählen wird, der Einschätzung der Kostenentwicklung für dieses Projekt durch den Senat und der Frage, ob daran gedacht wird, für das Nachtliniengesetz eigene Tarifbereiche und -preise festzulegen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Krautzberger, erklärt, dass ja, die BVG arbeite derzeit an Planungen, verschiedene Bus-, Straßenbahn- und U-Bahnlinien 24-Stunden betreiben zu lassen, ausschlaggebend hierfür seien die bessere verkehrliche Verständlichkeit und damit eine qualitative Verbesserung der nachts verkehrenden Linien, damit werde auch erreicht, dass sowohl Tages- als auch Nachtlinien gleiche Liniennummern und Linienführungen hätten und die Übergänge vom Tages- zum Nachtverkehr bzw. umgekehrt günstiger gestaltet werden könnten, die U-Bahn solle im Vergleich zu heute langfristig in dieses Konzept verbessert eingebunden werden, die Arbeiten hierzu seien zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen, dass grundsätzlich die Planungen das gesamte von Linienverläufen am Tage abweichende Nachtangebot beträfen, wegen der noch nicht endgültig abgeschlossenen Planungen die entsprechenden Linien derzeit noch nicht abschließend benannt werden könnten, in der Diskussion stehe nach Schaffung der entsprechenden Voraussetzungen der Betrieb von drei bis vier U-Bahnlinien, die BVG habe als Ziel für die Einführung des neuen Nachtnetzes den 10. Juni 2001, dass eine Vorauswahl von Strecken mit neuer Linienführung bei Beibehaltung alter Linienführungen im übrigen Netz diese Konsistenz auflösen würde und somit nicht zu repräsentativen Erkenntnissen führen würde, dass nach den vorliegenden Untersuchungen der BVG das Gesamtpaket der geplanten Maßnahmen für die Betriebsleistungen sinkende Kosten gegenüber der Ist-Situation erziele, Voraussetzung hierfür sei eine Kompensation mit den Verkehrsleistungen samstags frühmorgens, Investitionskosten insbesondere bei der U-Bahn und Kosten für veränderte Bauabläufe durch die entfallende nächtliche Betriebspause der U-Bahn entstünden zusätzlich, jedoch in geringer Größenordnung, die Maßnahmen des neuen Nachtangebotes der BVG als Ganzes führten zu einer leichten Kosteneinsparung, es werde damit gerechnet, dass die Einnahmen entsprechend gutachterlich prognostizierter Fahrgastzuwächse leicht ansteigen würden, und dass nein, daran sei nicht gedacht, die Festlegung spezieller Tarifgebiete und Fahrpreise für die Nachtstunden würde die Verständlichkeit wieder erschweren und damit dem Ziel des 24-Stunden-Netzes zuwiderlaufen, darüber hinaus würde dies auch den Rahmen der Abstimmungen des gemeinsamen VBB-Tarifes, der auch von der S-Bahn GmbH und DB Regio angewendet werde, sprengen.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1054 (Kleine Anfrage Nr. 1054)
Kleine Anfrage Nr. 14/1054 des Abgeordneten Marcus Weichert (CDU) über: Nachtlinien der BVG
Ich frage den Senat
- Treffen Presseberichte zu, wonach die BVG einige Bus- und U-Bahn-Linien 24 Stunden betreiben lassen will?
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Wenn ja, welche sind das, und wann wird dieses Vorhaben in die Tat umgesetzt?
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Wird die BVG in Abstimmung mit dem Berliner Senat repräsentative Strecken zur Erprobung dieses Vorhabens auswählen?
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Wie schätzt der Senat die Kostenentwicklung für dieses Projekt ein?
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Wird daran gedacht, für das Nachtliniengesetz eigene Tarifbereiche und -preise festzulegen?
Berlin, den 31. August 2000
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1054
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Ja, die BVG arbeitet derzeit an Planungen verschiedene Bus-, Straßenbahn- und U-Bahnlinien 24-Stunden betreiben zu lassen. Ausschlaggebend hierfür sind die bessere verkehrliche Verständlichkeit und damit eine qualitative Verbesserung der nachts verkehrenden Linien. Damit wird auch erreicht, dass sowohl Tages- als auch Nachtlinien gleiche Liniennummern und Linienführungen haben und die Übergänge vom Tages- zum Nachtverkehr bzw. umgekehrt günstiger gestaltet werden können. Die U-Bahn soll im Vergleich zu heute langfristig in dieses Konzept verbessert eingebunden werden. Die Arbeiten hierzu sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.
Zu 2.:
Grundsätzlich betreffen die Planungen das gesamte von Linienverläufen am Tage abweichende Nachtangebot.
Wegen der noch nicht endgültig abgeschlossenen Planungen können die entsprechenden Linien derzeit noch nicht abschließend benannt werden. In der Diskussion steht nach Schaffung der entsprechenden Voraussetzungen der Betrieb von drei bis vier U-Bahnlinien. Die BVG hat als Ziel für die Einführung des neuen Nachtnetzes den 10. Juni 2001.
Eine Vorauswahl von Strecken mit neuer Linienführung, bei Beibehaltung alter Linienführungen im übrigen Netz, würde diese Konsistenz auflösen und somit nicht zu repräsentativen Erkenntnissen führen.
Zu 4.:
Nach den vorliegenden Untersuchungen der BVG erzielt das Gesamtpaket der geplanten Maßnahmen für die Betriebsleistungen sinkende Kosten gegenüber der Ist-Situation. Voraussetzung hierfür ist eine Kompensation mit den Verkehrsleistungen samstags frühmorgens.
Investitionskosten insbesondere bei der U-Bahn und Kosten für veränderte Bauabläufe durch die entfallende nächtliche Betriebspause der U-Bahn, entstehen zusätzlich, jedoch in geringer Größenordnung. Die Maßnahmen des neuen Nachtangebotes der BVG als Ganzes führen zu einer leichten Kosteneinsparung. Es wird damit gerechnet, dass die Einnahmen entsprechend gutachterlich prognostizierter Fahrgastzuwächse leicht ansteigen werden.
Zu 5.:
Nein, daran ist nicht gedacht. Die Festlegung spezieller Tarifgebiete und Fahrpreise für die Nachtstunden würde die Verständlichkeit wieder erschweren und damit dem Ziel des 24-Stunden-Netzes zuwiderlaufen. Darüber hinaus würde dies auch den Rahmen der Abstimmungen des gemeinsamen VBB-Tarifes, der auch von der S-Bahn GmbH und DB Regio angewendet wird sprengen.
Berlin, den 17. Oktober 2000
In Vertretung Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt