Finanzmittel fuer den OEPNV 2000 bis 2007
Ereignis
Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit den Finanzmitteln, die dem Senat pro Jahr für die Zeit von 2000 bis 2007 für den öffentlichen Nahverkehr insgesamt zur Verfügung stehen, den Finanztöpfen, aus denen welche Mittel kommen, und der Höhe des Komplementärmittel-Anteils des Berliner Landeshaushalts, den Kosten für Sanierung, Neubau und sonstige Maßnahmen im Bereich der U-Bahn, Straßenbahn und S-Bahn und den Maßnahmen, die bei gleichzeitigem Bau der U 5 finanziert werden sollen bzw. zusätzlich realisiert werden könnten, wenn die U 5 nicht gebaut würde. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Krautzberger, erklärt, dass die vorliegende mittelfristige Finanzplanung von 1999 bis 2003 des Senats den Zeitraum bis 2003 umfasse, so dass der Senat auch nur bis zu diesem Zeitrahmen Stellung nehmen könne, dass die Finanzierung der Infrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin aus folgenden Finanzierungsquellen des Bundes gespeist werde: Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) – Länderprogramm, Regionalisierungsgesetz (RegG), Hauptstadtfinanzierungsvertrag – u. a. zweckgebunden für den Neubau der U-Bahnlinie 5, Investitionsgesetz Aufbau Ost (IFG), dass darüber hinaus Komplementärmittel aus dem Berliner Haushalt als notwendige Gegenfinanzierung zu den Mitteln des GVFG und IFG benötigt würden, und legt tabellarisch dar, dass von diesen Mitteln (ohne die Sonderfinanzierung aus dem GVFG-Bundesprogramm für das Jahr 2000) für den Ausbau des ÖPNV in Berlin in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt worden seien: GVFG-Länderprogramm 2000 74,1 Mio. DM, 2001 73,1, 2002 73,1, 2003 73,1; Regionalisierungsmittel 119,4, 105,1, 137,2, 136,4; IFG-Mittel 77,3, 77,3, 77,3, 77,3; Mittel aus Hauptstadtvertrag 25,0, 34,0, 19,2, 20,0; Komplementärmittel S-Bahn 9,4, 9,4, 9,4, 9,4; Komplementärmittel GVFG 30,8, 30,8, 30,8, 30,8; Komplementärmittel IFG 8,6, 8,6, 8,6, 8,6; Summe ÖPNV 344,6, 338,3, 355,6, 355,6; dass das ÖPNV-Finanzierungsprogramm ständig fortgeschrieben und an den jeweiligen Bauverlauf angepasst werde, mit Stand Ende Dezember 1999 bei den Maßnahmen von folgenden noch zu finanzierenden Gesamtkosten auszugehen sei: U-Bahngrundinstandsetzung der Linien 2, 5, 8: 234,40 Mio. DM, U-Bahnneubau; Fertigstellung U 2 (Pankow), Vorleistung U 3 und Weiterbau U 5: 1 060,10 Mio. DM, Straßenbahngrundinstandsetzung: 342,20 Mio. DM, Straßenbahnneubau: 273,20 Mio. DM, Bestellungen für den Ausbau der S-Bahn: 133,80 Mio. DM, Vorleistungen für die S-Bahnlinie 21: 81,00 Mio. DM, übrige Kosten (Beschleunigung Straßenbahn und Bus, U-Bahninfrastruktur, behindertengerechter Ausbau): 443,00 Mio. DM, und dass die vorgesehene Finanzierung der aus dem Haushalt 2000 bekannten Maßnahmen (Stand: Regierungsprogramm) der beigefügten Anlage zu entnehmen sei, hierin sei der II. Abschnitt der U 5 für den Zeitraum von 2001 bis 2003 mit gleichbleibenden Ansätzen von jährlich 103 Mio. DM enthalten, die Maßnahmen würden entsprechend dem zur Verfügung stehenden Finanzvolumen nach 2003 fortgeführt, und unter der Annahme, dass der Baubeginn des II. Abschnittes der U 5 verschoben würde, wäre damit keine zwangsläufige Ausweitung des ÖPNV-Investitionsprogramms durch die Aufnahme zusätzlicher ÖPNV-Maßnahmen verbunden.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/452 (Kleine Anfrage Nr. 452)
- Wieviel Finanzmittel stehen dem Senat pro Jahr für die Zeit von 2000 bis 2007 für den öffentlichen Nahverkehr insgesamt zur Verfügung, aus welchen Finanztöpfen kommen welche Mittel, und wie hoch ist der Komplementärmittel-Anteil des Berliner Landeshaushalts?
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Wie hoch sind die Kosten für Sanierung, Neubau und für welche sonstigen Maßnahmen im Bereich der U-Bahn, Straßenbahn und S-Bahn?
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Welche Maßnahmen sollen wie finanziert werden, wenn gleichzeitig die U 5 gebaut wird, bzw. welche Maßnahmen können zusätzlich realisiert werden, wenn die U 5 nicht gebaut wird?
Berlin, den 31. März 2000
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 452
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die vorliegende mittelfristige Finanzplanung von 1999 bis 2003 des Senats umfasst den Zeitraum bis 2003, so dass der Senat auch nur bis zu diesem Zeitrahmen Stellung nehmen kann.
Die Finanzierung der Infrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin wird aus folgenden Finanzierungsquellen des Bundes gespeist:
- Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) – Länderprogramm
- Regionalisierungsgesetz (RegG)
- Hauptstadtfinanzierungsvertrag – u. a. zweckgebunden für den Neubau der U-Bahnlinie 5
- Investitionsgesetz Aufbau Ost (IFG)
Darüber hinaus werden Komplementärmittel aus dem Berliner Haushalt als notwendige Gegenfinanzierung zu den Mitteln des GVFG und IFG benötigt.
Von diesen Mitteln sind (ohne die Sonderfinanzierung aus dem GVFG-Bundesprogramm für das Jahr 2000) für den Ausbau des ÖPNV in Berlin in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt:
Zu 2.:
Das ÖPNV-Finanzierungsprogramm wird ständig fortgeschrieben und an den jeweiligen Bauverlauf angepasst. Mit Stand Ende Dezember 1999 ist bisher bei den Maßnahmen von folgenden noch zu finanzieren Gesamtkosten auszugehen:
- U-Bahngrundinstandsetzung der Linien 2, 5, 8 234,40 Mio. DM
- U-Bahnneubau; Fertigstellung U 2 (Pankow), Vorleistung U 3 und Weiterbau U 5 1 060,10 Mio. DM
- Straßenbahngrundinstandsetzung 342,20 Mio. DM
- Straßenbahnneubau 273,20 Mio. DM
- Bestellungen für den Ausbau der S-Bahn 133,80 Mio. DM
- Vorleistungen für die S-Bahnlinie 21 81,00 Mio. DM
- übrigen Kosten (Beschleunigung Straßenbahn und Bus, U-Bahninfrastruktur, behindertergerechter Ausbau) 443,00 Mio. DM
Zu 3.:
Die vorgesehene Finanzierung der aus dem Haushalt 2000 bekannten Maßnahmen (Stand: Regierungsprogramm) ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. Hierin ist der II. Abschnitt der U 5 für den Zeitraum von 2001 bis 2003 mit gleichbleibenden Ansätzen von jährlich 103 Mio. DM enthalten.
Die Maßnahmen werden entsprechend dem zur Verfügung stehenden Finanzvolumen nach 2003 fortgeführt.
Unter der Annahme, dass der Baubeginn des II. Abschnittes der U 5 verschoben würde, wäre damit keine zwangsläufige Ausweitung des ÖPNV-Investitionsprogramms durch die Aufnahme zusätzlicher ÖPNV-Maßnahmen verbunden.
Berlin, den 28. Juni 2000
In Vertretung Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt