Mitnahme von Fahrrädern im Regionalverkehr
Ereignis
Die Kleine Anfrage befasst sich mit dem generellen Verbot der Fahrradmitnahme auf der neu eröffneten Regionalbahnlinie 13 (RB 13) im Abschnitt zwischen Berlin und Rathenow. Der Senat bestätigt diesen Zustand und erläutert die fahrplantechnischen Zwänge der Deutschen Bahn AG. Da die Trasse die Gleise der Schnellbahnverbindung Hannover–Berlin mitnutzt, müssen die Züge eine Mindestgeschwindigkeit von 160 km/h einhalten. Da die Schienenfahrzeugindustrie die hierfür bestellten, fahrradgerechten Doppelstockwagen nicht rechtzeitig zum Inbetriebnahme-Termin ausliefern konnte, verkehrt die Linie vorerst mit ausgeliehenen Fernverkehrswagen (IC/IR), die aufgrund ihrer Seitengänge und beengten Platzverhältnisse für den Fahrradtransport gänzlich ungeeignet sind. Eine Freigabe für Fahrräder wird nach Auslieferung des neuen Wagenmaterials zum Fahrplanwechsel im Mai 1999 zugesichert.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4521
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/4521
des Abgeordneten Hartwig Berger (Bündnis 90/Die Grünen)
über: Mitnahme von Fahrrädern im Regionalverkehr
Ich frage den Senat:
1. Trifft es zu, dass die Deutsche Bahn AG im wieder neu eröffneten Regionalverkehr von Berlin nach Stendal über Rathenow die Mitnahme von Fahrrädern generell nicht gestattet?
2. Welche Gründe veranlassen die Deutsche Bahn AG zu diesem Schritt?
3. Teilt der Senat meine Auffassung, dass das Mitnahmeverbot für Fahrräder die Bedeutung der neuen Strecke für die Naherholung der Berliner(innen) deutlich einschränkt, da die landschaftlich sehr schönen Gebiete an der Unterhavel so nur sehr viel schwieriger zu erreichen sind?
4. Was wird der Senat unternehmen bzw. hat er unternommen (und mit welchem Ergebnis), um die Bahn zur Änderung der genannten Regelung zu bewegen?
Berlin, den 5. Januar 1999
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4521
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Es ist zutreffend, daß im Abschnitt Berlin – Rathenow (RB 13) eine Fahrradmitnahme zur Zeit nicht gestattet ist. Im Abschnitt Rathenow – Stendal sind alle Züge für die Fahrradmitnahme freigegeben. Eine Fahrradmitnahme von Berlin nach Rathenow und Stendal ist zur Zeit nur in den Interregio-Zügen möglich.
Zu 2.:
Die DB AG führt folgende Gründe an:
Die Regionalzüge der RB 13 (Berlin-Rathenow) benutzen im Abschnitt Wustermark – Rathenow die Gleise der Schnellbahnverbindung Hannover – Berlin, auf der die ICE-Züge mit Geschwindigkeiten bis zu 250 km/h verkehren. Damit die Trassen der Regionalzüge fahrplantechnisch eingebunden werden können, ist eine Mindestgeschwindigkeit von 160 km/h notwendig. Entsprechende bestellte Doppelstockwagen, die für 160 km/h lauffähig sind, konnten von der Schienenfahrzeugindustrie bis zum Inbetriebnahmetermin für den Regionalverkehr nicht geliefert werden. Die wenigen für 160 km/h lauffähigen Wagen werden in Berlin/Brandenburg für die Regionalbahnlinien RE 1 und 4 benötigt. Ansonsten gibt es in Deutschland keine entsprechenden Wagen im Regionalverkehr.
Die DB Regio hat daher vom Bereich Fernverkehr einstöckige Wagen ausgeliehen, die im IC- und im IR-Verkehr eingesetzt werden. Dadurch ist die Platzkapazität zur Zeit sehr eingeschränkt, da die Züge nach Rathenow auf Grund verschiedener Randbedingungen (Bahnsteiglängen) nur mit 3 Wagen verkehren können. Die Wagen haben einen Seitengang und sind für die Fahrradmitnahme generell nicht geeignet.
Zu 3. und 4.:
Der Senat von Berlin sieht in der Kombination von Regionalbahn und Fahrrad ein wünschenswertes Angebot für einen umweltverträglichen Ausflugsverkehr in die Region. Die Länder Berlin und Brandenburg haben daher gemeinsam im Kapitel 6.2.1. des Landesentwicklungsplans für den engeren Verflechtungsraum Transportangebote der Bahn für Fahrräder als wichtiges Ziel für einen attraktiven Regionalverkehr festgelegt. In Berlin und Brandenburg ist seit Sommer 1998 im Regionalverkehr im Vergleich zu anderen Bundesländern das beste Wagenmaterial mit den größten Kapazitäten für einen Fahrradtransport im Einsatz.
Die DB AG hat uns mitgeteilt, dass sie bis spätestens zum Fahrplanwechsel im Mai 1999, wenn die entsprechenden Doppelstockwagen ausgeliefert sind, diese Wagen auch auf der RB 13 einsetzt und die Fahrradmitnahme freigeben wird. Diese Doppelstockwagen werden über große Kapazitäten für den Fahrradverkehr (1 Mehrzweckabteil pro Wagen) verfügen und ein Höchstmaß an Komfort (z. B. Klimatisierung) bieten. In Abhängigkeit von der rechtzeitigen Lieferung dieser neuen Fahrzeuge geht die DB AG davon aus, dass bereits im Frühjahr ein Einsatz auf der Linie RB 13 (neu RE 2) erfolgen könnte, so dass auch unter Umständen die Fahrradmitnahme bereits vor Fahrplanwechsel freigegeben werden kann. Da die DB Regio selber bemüht ist, eine Fahrradmitnahme so schnell wie möglich anzubieten, sieht der Senat zur Zeit keinen weiteren Handlungsbedarf.
Berlin, den 22. Januar 1999
Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt