Vertraeglichkeitspruefung nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie
Ereignis
Die Kleine Anfrage untersucht die umweltrechtliche Relevanz und den Umsetzungsstand europäischer Naturschutzvorgaben (FFH-Richtlinie 92/43/EWG) bei planfeststellungsbedürftigen Berliner Infrastrukturvorhaben und dem Ausbau des Flughafens Schönefeld. Der Senat verweist auf die erfolgte nationale Verankerung der Habitat-Prüfung durch die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes im April 1998. Für das Berliner Stadtgebiet stellt die Verwaltung fest, dass gegenwärtig keine Verkehrsprojekte verfolgt werden, die gemeldete potenzielle Schutzgebiete räumlich tangieren; bezüglich des Brandenburger Umlands und des Schönefelder Flughafenareals wird auf die laufende Umweltverträglichkeitsprüfung innerhalb des dortigen Planverfahrens verwiesen.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/3947
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/3947
der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS)
über Verträglichkeitsprüfung nach
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie
Ich frage den Senat:
1. Bei welchen Verkehrsprojekten in Berlin, einschließlich des Flughafens Schönefeld, muß vor der Planfeststellung die besondere Verträglichkeitsprüfung nach den Vorgaben der Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten und der Flora-Fauna-Habitat(FFH)-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft durchgeführt werden?
2. Für welche dieser Verkehrsprojekte wurden die entsprechenden Untersuchungen eingeleitet?
3. Welche Ergebnisse dieser Untersuchungen liegen vor?
Berlin, den 10. Juli 1998
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 3497 (vom Senat korrigiert zu 3947)
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 3.:
Der Senat von Berlin hat gemäß Beschluß vom 15. Juli 1997 dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die potentiellen Schutzgebiete des Landes Berlin entsprechend der Richtlinie 92/43/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. März 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) gemeldet. Die Richtlinie 92/43/EWG des Rates ist zwischenzeitlich durch das 2. Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 28. April 1998 in nationales Recht umgesetzt worden.
In Berlin werden gegenwärtig keine planfeststellungsbedürftigen Verkehrsprojekte verfolgt, die eines der von Berlin gemeldeten potentiellen FFH-Gebiete tangieren.
Ob der Ausbau des Flughafens Schönefeld FFH-Gebiete in Brandenburg berührt, ist dem Senat derzeit nicht bekannt. Die Ermittlung erfolgt im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung im Planfeststellungsverfahren für den Flughafen.
Berlin, den 18. August 1998
In Vertretung
Ingo Schmitt
Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt