Verbaut der Senat am Karower Kreuz die Zukunft?

Verbaut der Senat am Karower Kreuz die Zukunft?

Ereignis

Die Kleine Anfrage hinterfragt die langfristige Schienenkonzeption am Karower Kreuz und kritisiert, dass beim aktuellen Neubau der Brückenbauwerke der Stettiner Bahn die alte Trassenlage beibehalten wird. Der Senat stellt klar, dass er keinen Kreuzungsbahnhof im Regionalverkehr verfolgt, sondern langfristig eine Verknüpfung im S-Bahn-Netz nach Schließung der Netzlücke von Wartenberg anstrebt, welche die Bestandsbauwerke nicht tangiert. In finanzpolitischer Hinsicht schlüsselt die Verwaltung die Mittelzuteilung auf: Berlin erhält für 1998 insgesamt 638 Millionen DM aus Bundes-Regionalisierungsmitteln, wovon ca. 184 Millionen DM („x-Betrag“) explizit für investive Maßnahmen in die städtische ÖPNV-Schieneninfrastruktur und die fahrzeugseitige BVG-Flottenmodernisierung reserviert sind.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4027

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/4027
des Abgeordneten Michael Cramer
(Bündnis 90/Die Grünen)
über Verbaut der Senat am Karower Kreuz die Zukunft?

Ich frage den Senat:
1. Treffen Informationen der Deutschen Bahn AG zu, nach denen bei der Sanierung der Stettiner Bahn zwischen Gesundbrunnen und Karow am Karower Kreuz die Brücken und Widerlager zwar abgerissen und erneuert werden, ihre alte Lage aber beibehalten wird? Wenn ja, warum?
2. Hält der Senat an der Option für einen Kreuzungsbahnhof im Regionalverkehr am Karower Kreuz fest, und trifft es zu, daß bei Realisierung dieses Kreuzungsbahnhofs die neugebauten Widerlager wieder abgerissen werden müssen oder das Umsteigen weniger attraktiv ist bzw. mit hohen finanziellen Mehraufwendungen verbunden sein wird? Wenn nein, warum nicht?
3. Warum hat sich der Senat nicht bei der Deutschen Bahn AG dafür eingesetzt, daß die erneuerten Widerlager um jeweils 3 m nach Norden bzw. Süden versetzt werden, so daß ein zukünftiger Kreuzungsbahnhof problemlos realisiert werden kann?
4. Hat sich der Senat dafür eingesetzt, daß bei der Sanierung der Stettiner Bahn zwischen Gesundbrunnen und Karow der optional vorgesehene Kreuzungsbahnhof im Regionalverkehr planfestgestellt wird? Wenn ja, warum konnte er sich nicht durchsetzen? Wenn nein, warum nicht?
5. Wieviel Gelder erhält Berlin aus dem Eisenbahnneuordnungsgesetz für den Regionalverkehr insgesamt, wie teilen sich diese Gelder hinsichtlich der Kosten für den Betrieb und die Infrastrukturinvestitionen auf, und welche Maßnahmen sollen aus dem Fonds für die Investitionen in die Infrastruktur wofür in den nächsten Jahren verwendet werden?

Berlin, den 27. Juli 1998

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4027
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Ja, weil die DB AG als Vorhabenträger keine Veranlassung für eine Änderung sieht.

Zu 2. und 3.:
Der Senat hat bisher keine Option für einen Kreuzungsbahnhof im Regionalverkehr am Karower Kreuz gehabt und hat dementsprechend auch keine Absicht, eine solche Planung zu einem künftigen Zeitpunkt realisieren zu lassen. Vielmehr hat der Senat die langfristige Absicht, in Abhängigkeit von der städtebaulichen Entwicklung am Karower Kreuz nach Schließung der Lücke Wartenberg – Karower Kreuz einen Kreuzungsbahnhof im S-Bahn-Verkehr errichten zu lassen. Die hierfür erforderliche Unterquerung des Bahndammes der „Stettiner Bahn“ wird jedoch nordöstlich der Gleise des Berliner Außenringes erfolgen, so daß die neugebauten Widerlager davon nicht berührt sind.

Zu 4.:
Da der Senat wie bereits unter zu 2. u. 3. dargelegt, keine Planung eines Kreuzungsbahnhofs im Regionalverkehr zwischen Gesundbrunnen und Karow verfolgt, hatte er auch keine Veranlassung, sich hierfür einzusetzen.

Zu 5.:
Berlin erhält nach dem Regionalisierungsgesetz (RegG) für 1998 insgesamt 638 Mio. DM (um die Umsatzsteuersteigerung bereinigter Betrag). Hiervon sind ca. 454 Mio. DM für die Bestellung von Verkehrsleistungen im S- und Regionalverkehr bei der DB AG bestimmt, wovon wiederum ca. 20,9 Mio. DM für den Regionalverkehr verwendet werden. Der verbleibende Betrag von ca. 184 Mio. DM is nach § 8 Abs. 2 RegG (sog. x-Betrag) für Investitionen in die Infrastruktur des ÖPNV vorgesehen.

Diese Mittel sind im Haushalt 1998 aufgeteilt worden in:
1. Investitionen in die Schieneninfrastruktur des ÖPNV (U-Bahn u. Straßenbahn sowie die Infrastrukturbestellungen bezügl. der S-Bahn) in Höhe von ca. 66 Mio. DM (Kapitel 1200, Titel 89102) und
2. Investitionen nach § 10 des Unternehmensvertrages mit der BVG, in dem die Fahrzeugbeschaffung für die Laufzeit des Vertrages sowie die Sanierung der Hochbahnviadukte der U-Bahnlinie 1 geregelt ist (Kapitel 1301, Titel 83130).

Die Aufteilung der Mittel nach § 8 Abs. 2 RegG soll in der mittelfristigen Finanzplanung des Senats bis 2002 fortgeschrieben werden.

Berlin, den 17. August 1998

In Vertretung
Ingo Schmitt
Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt