Straßenbahnbau in Buchholz

Straßenbahnbau in Buchholz

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit den inhaltlichen Hürden und bauzeitlichen Verzögerungen bei der geplanten Verlängerung der Straßenbahnlinie 50 im Neubaugebiet Buchholz. Der Senat legt dar, dass die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens aufgrund verspäteter städtebaulicher Konzeptvorlagen des Bezirksamtes Pankow erst im August 1998 erfolgen kann, wodurch mit dem rechtskräftigen Beschluss frühestens im Herbst 1999 zu rechnen ist. Da der Schienenbau im öffentlichen Straßenraum als Sondernutzung zwingend an den Erwerb privater Flurstücke gekoppelt ist und freihändige Kaufverhandlungen scheiterten, ist der vom Abgeordnetenhaus beschlossene Eröffnungstermin hinfällig; ein frühestmöglicher Linienbetrieb wird nunmehr für Ende Mai 2000 avisiert.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/3772

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/3772
des Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS)
über Straßenbahnbau in Buchholz

Ich frage den Senat:
1. Wann wird der Planfeststellungsbeschluß für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 50 gefaßt, und welche inhaltlichen Gründe stehen einer zügigen Beschlußfassung noch entgegen?
2. Wie viele und welche Grundstücke müssen für den Straßenbahnbau erworben werden, welche ungeklärten Probleme existieren in diesem Bereich gegenwärtig?
3. In welchem Umfang werden für den notwendigen Grunderwerb finanzielle Mittel benötigt, und wie sind diese in den Investitionskosten berücksichtigt?
4. Welche Verwaltungseinrichtung ist für die Abwicklung des Grundstücksverkehrs für den Straßenbahnbau zuständig, und wie erfolgt die Zusammenarbeit zwischen der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr und dem Bezirksamt Pankow?
5. Kann der Senat sicherstellen, daß der vom Abgeordnetenhaus beschlossene Zeitplan für die Inbetriebnahme der Trassenverlängerung eingehalten wird, und wenn nein, aus welchen Gründen?

Berlin, den 26. Mai 1998

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 3772
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Voraussetzung für die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens für eine Straßenbahnbaumaßnahme in einem Neubaugebiet ist das Vorliegen eines städtebaulichen Konzeptes.
Entgegen früherer Zusagen des Bezirksamtes Pankow, hier rechtzeitig entsprechende Grundlagen bereitzustellen, wurde erst am 2. Juli 1998 ein entsprechender BVV-Beschluß gefaßt. Erst danach konnten die Bebauungspläne ausgelegt und das Verfahren zur vorzeitigen Besitzeinweisung begonnen werden. Ausgehend von diesem wesentlichen Datum für die zur verkehrlichen Erschließung des Neubaugebietes notwendige Inanspruchnahme fremder Grundstücke kann das Planfeststellungsverfahren erst im August 1998 eingeleitet werden. Unter Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten zur Verkürzung des Verfahrens ist mit einem Planfeststellungsbeschluß frühestens im Herbst 1999 zu rechnen.

Zu 2. und 3.:
Der Bau der Straßenbahnanlage ist abhängig vom Erwerb privater Flächen für öffentliches Straßenland, in das sie sich als Sondernutzer einordnet. Da ein freihändiger Erwerb nicht für alle benötigten Flächen möglich ist, sind festgesetzte Bebauungspläne oder die schon erwähnten vorzeitigen Besitzeinweisungen erforderlich.
Darüber hinaus erfordert der Bau der Straßenbahn Flächen landeseigener Grundstücke von insgesamt rd. 4 470 m2. Die dafür benötigten Mittel von voraussichtlich 755 000,− DM (netto) sind Bestandteil der Straßenbahnmaßnahme.

Zu 4.:
Für die Abwicklung des Grundstücksverkehrs bezüglich der Straßenbahnflächen ist die Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr zuständig. Während des gesamten Planungsprozesses und Grundstücksgeschäftes erfolgt eine intensive Zusammenarbeit zwischen der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr und dem Bezirksamt Pankow.

Zu 5.:
Nein, durch die nicht rechtzeitig zu erreichende Übernahme der entsprechenden Grundstücksteile für den Straßenbau ist ein frühestmöglicher Betrieb der Straßenbahn nur noch für Ende Mai 2000 realisierbar.

Berlin, den 31. Juli 1998

In Vertretung
Ingo Schmitt
Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt