Einschraenkungen bei der Konzessionsvergabe fuer Buslinien durch den Senat

Einschraenkungen bei der Konzessionsvergabe fuer Buslinien durch den Senat

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der restriktiven Vergabepraxis von Linienkonzessionen im Berliner Busverkehr, die vom Senat seit einiger Zeit nur noch mit kurzen Laufzeiten erteilt werden. Der Senat bestätigt, dass die Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Anlehnung an den laufenden Unternehmensvertrag vorerst strikt bis zum 31. Dezember 1999 befristet werden. Begründet wird diese Vorgehensweise mit anstehenden europäischen und bundesweiten Strukturreformen im ÖPNV-Markt sowie der Notwendigkeit, die verkehrliche Gestaltungsfähigkeit angesichts des fortschreitenden Schienennetz-Ausbaus und des neuen Nahverkehrsplanes 1998/99 flexibel aufrechtzuerhalten.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/3809

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/3809
des Abgeordneten Vollrad Kuhn
(Bündnis 90/Die Grünen)
über Einschränkungen bei der Konzessionsvergabe für Buslinien durch den Senat

Ich frage den Senat:
1. Sind Informationen zutreffend, daß die zuständige Senatsverwaltung als Genehmigungsbehörde den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) Konzessionen für Buslinien seit einiger Zeit nur noch für kurze Laufzeiten, z. B. zwei Jahre, erteilt?
2. Wenn ja, mit welcher Begründung erfolgt diese Vorgehensweise?
3. Inwieweit wird mit dieser Vorgehensweise das öffentliche Verkehrsinteresse durch die zuständige Senatsverwaltung entsprechend den Vorschriften des § 16 Personenbeförderungsgesetz ausreichend berücksichtigt, zumal nach diesen beim Busverkehr die Konzessionsdauer acht Jahre betragen kann und gegenwärtig höchstens die Reduzierung auf fünf Jahre in einigen Bundesländern diskutiert wird?
4. Inwieweit hängt die Wiedererteilung von Konzessionen für Buslinien mit dem inzwischen aufgestellten Nahverkehrsplan zusammen?
5. Welchen Zusammenhang gibt es zwischen der Konzessionsdauer bei Buslinien in Berlin, der prekären wirtschaftlichen Situation der BVG und einer möglichen Rechtsformänderung bzw. Holdingkonstruktion bei der BVG unter Einbeziehung anderer Unternehmen, z. B. der Bahn AG?

Berlin, den 4. Juni 1998

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 3809
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. und 2.:
Ja.
Die auf der Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) erteilten Genehmigungen werden zur Zeit in Anlehnung an die Dauer des laufenden zwischen den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) und dem Land Berlin geschlossenen Unternehmensvertrages bis zum 31. Dezember 1999 befristet.
Die europäischen sowie bundesweiten Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen und die daraus resultierenden erforderlichen Neustrukturierungen bei der Organisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), die Weiterentwicklung der Schienenverkehrsnetze und –angebote in der Berliner Region sowie der geltende Unternehmensvertrag stellen die Gründe für die zur Zeit praktizierte Verfahrensweise dar. Die Vorgehensweise bei der Konzessionierung im Busbereich steht damit im unmittelbaren Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung der Organisation und Finanzierung des ÖPNV in Berlin.

Zu 3.:
Die gegenwärtigen Befristungen bei der Konzessionsvergabe ergeben sich aus dem aktuellen Umstrukturierungsprozeß im gesamten Verkehrsmarkt. Die somit bewirkte Erhöhung der Gestaltungsfähigkeit dient der Maßgabe, für die Zukunft ein attraktives, integriertes und effizientes ÖPNV-Angebot zu gewährleisten. Insofern wird die in § 16 PBefG vorgesehene maximale Geltungsdauer für Genehmigungen für Linienverkehr derzeit nicht vergeben. Für einen späteren Zeithorizont können wieder längere Bemessungszeiten vorgesehen werden.

Zu 4.:
Entsprechend den Vorgaben des § 8 Abs. 3 PBefG sowie dem „Gesetz über die Aufgaben und die Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs im Land Berlin (ÖPNV-Gesetz)“ dient der „Nahverkehrsplan des Landes Berlin 1998/99“ als Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV und ist als Grundlage bei der Erteilung von Linienkonzessionen von der Genehmigungsbehörde zu beachten. In seiner Funktion als Aufgabenträger für den ÖPNV hat der Senat mit dem Nahverkehrsplan den verbindlichen Rahmen für die Schaffung eines nachfrageorientierten ÖPNV festgelegt. Er ist unter Mitwirkung von in Berlin tätigen ÖPNV-Unternehmen aufgestellt worden.
Zur Dauer der Konzessionierungen macht der Nahverkehrsplan keine Aussagen.

Zu 5.:
Vgl. die Beantwortung der Fragen 1 und 2.

Berlin, den 29. Juli 1998

In Vertretung
Ingo Schmitt
Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt