Finanzierung der Strassenbahngleise ueber die Warschauer Bruecke
Ereignis
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der finanztechnischen Abwicklung und dem Vorwurf verfallener EU-Fördergelder beim Einbau von Straßenbahngleisen im Zuge der Sanierung der Warschauer Brücke. Der Senat dementiert einen Verfall von Drittmitteln, da der Gleiskörper nicht Bestandteil der ursprünglichen Bauplanungsunterlagen war. Die nunmehr anfallenden nachträglichen Einbaukosten von ca. 500.000 DM werden aus Landesmitteln gedeckt, was laut Bausenator haushalterisch günstiger ausfällt als eine spekulative Vorleistung während der Hauptsanierung, da die fahrzeugtechnische Beschaffung der Zweirichtungswagen zum damaligen Zeitpunkt noch völlig ungeklärt war. Eine weitere Schienenverlängerung zum Kreuzberger Hermannplatz wird frühestens für den Zeithorizont ab 2006 in Aussicht gestellt.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/3496
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/3496
der Abgeordneten Gerlinde Schermer (SPD)
über Finanzierung der Straßenbahngleise
über die Warschauer Brücke
Ich frage den Senat:
1. Trifft es zu, daß ca. 400 000 DM EU-Mittel zur Sanierung der Warschauer Brücke nicht abgerufen, also verfallen sind, weil keine Straßenbahngleise über die Warschauer Brücke verlegt wurden, wofür die Mittel vorgesehen waren?
2. Worin liegt die Ursache für die gegebenenfalls Nichtinanspruchnahme von EU-Mitteln in diesem Fall?
3. Aus welchem Budget werden nun die Mittel zur Verlegung von Straßenbahngleisen über die Warschauer Brücke aufgebracht, und um wieviel wird die nachträgliche Verlegung teurer für den Landeshaushalt?
4. Trifft es zu, daß die über die Oberbaumbrücke verlegten Gleise bei einer eventuellen Weiterführung der Straßenbahnlinie von der Warschauer Brücke über die Oberbaumbrücke nicht geeignet sind und demzufolge ausgewechselt werden müßten?
5. Welche Zeitschiene und welche Strecke hat der Senat zur Realisierung der Straßenbahnlinie Friedrichshain/Kreuzberg vorgesehen?
6. Welche finanziellen Mittel sind dafür veranschlagt?
Berlin, den 4. März 1998
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 3496
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Nein, der Einbau von Straßenbahngleisen war nicht Bestandteil der Bauplanungsunterlagen für die Sanierung der Warschauer Brücke und somit auch nicht Bestandteil eines Förderbescheides.
Zu 3.:
Die Verlegung der Straßenbahngleise über die Warschauer Brücke wird – als Teilmaßnahme der Straßenbahnverlängerung von der Revaler Straße bis zum U-Bahnhof Warschauer Straße – aus Mitteln des ÖPNV-Programms des Landes Berlin finanziert, so daß eine Inbetriebnahme bereits im Jahr 2000 ermöglicht werden kann.
Die nachträgliche Verlegung der Gleise in die Brückenfahrbahn erfordert einen Aufwand von ca. 500 000 DM: Der Gleiseinbau auf der Brücke im Rahmen der Brückensanierung hätte einen Investitionsaufwand von 1,35 Mio. DM erfordert. Da zum damaligen Zeitpunkt der Bau und die Inbetriebnahme der Straßenbahn über die Warschauer Brücke noch völlig offen waren – so war die Beschaffung von dafür notwendigen Zweirichtungswagen noch ungeklärt –, wäre die frühzeitige Verlegung der Gleise für das Land Berlin auf Grund der Zinslasten dieser Vorleistung insgesamt finanziell ungünstiger gewesen. Durch den Verzicht auf den Gleiseinbau konnten außerdem Investitionsmittel eingespart werden, die nicht sofort wirksam geworden wären.
Zu 4.:
Nein.
Zu 5. und 6.:
Eine Verlängerung der Straßenbahnstrecke bis zum Hermannplatz in Kreuzberg dürfte nicht vor 2006 in Angriff genommen werden können.
Berlin, den 29. Mai 1998
Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt