Einsparungen durch Reduzierung von Strassenquerschnitten
Ereignis
Die Kleine Anfrage Nr. 3342 befasst sich mit möglichen Einsparungen beim Neubau der Rauchstraße zwischen Goltzstraße und Nordbrücke durch Reduzierung der Richtungsfahrbahnen, des Mittelstreifens mit ÖPNV-Spur und der Parkbuchten, den Auswirkungen einer Querschnittsreduzierung um 2,25 Meter auf die Kosten für erforderliche Grundstückskäufe sowie möglichen Einsparungen beim Bau der Nordbrücke und des „Rudower Chaussee-Corso“ durch Reduzierung der Geh- und Radwege, der Richtungsfahrbahnen, des Mittelstreifens mit ÖPNV-Trassen und des südlichen Sicherheitsstreifens. Der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr, Jürgen Klemann, erklärt, dass die Rauchstraße künftig die Funktion einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße erhalte und für die Bemessung des Querschnitts die in gängigen Regelwerken festgelegten Querschnittselemente zur Anwendung kämen, dass das Regelmaß für die Breite zweistreifiger Fahrbahnen 6,5 m betrage und für Parkstände 2,0 m, dass eine Reduzierung des Mittelstreifens nicht in Betracht komme, da neben dem erforderlichen Lichtraumprofil der Straßenbahn Haltestellenbereiche, Fußgängerquerungen, Abbiegespuren und Seitenstreifen mit Baumpflanzungen einzuordnen seien, dass die in der Anfrage genannten hypothetischen Einsparungen zwar rechnerisch ermittelbar seien (ca. 70 000 DM, 73 500 DM und 14 000 DM für die Rauchstraße, ca. 449 000 DM für den Grunderwerb, ca. 319 000 DM, 594 000 DM und 242 000 DM für die Nordbrücke), aus volkswirtschaftlicher Sicht jedoch nicht als Einsparungen bewertet werden könnten, da durch den eingeschränkten Nutzen volkswirtschaftliche Verluste entstünden, dass beim Rudower Chaussee-Corso vorrangig die Betonung des Boulevard-Charakters mit 4 Baumreihen und breiten Gehwegen im Vordergrund gestanden habe, dass im Mittelstreifen neben dem Straßenbahngleiskörper und Haltestellen auch zwei Baumreihen sowie ein vorhandener gemauerter Regenwasserkanal mit einem Durchmesser von ca. 2,0 m hätten berücksichtigt werden müssen, woraus sich eine Gesamtbreite von 14,20 m ergeben habe, und dass die Reduzierung des Mittelstreifens einen Erlös von etwa 950 000 TDM sowie verminderte Abrisskosten von 470 000 TDM, insgesamt also 1,42 Mio. DM, zur Folge hätte, dem jedoch ein zusätzlicher Kostenaufwand für die Verlegung des vorhandenen Regenwasserkanals von 6,8 Mio. DM gegenüberstünde.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/3342 (Kleine Anfrage Nr. 3342)
- Welche Einsparungen könnten beim Neubau der Rauchstraße zwischen Goltzstraße und Nordbrücke erzielt werden, wenn a) die beiden Richtungsfahrbahnen jeweils mit den normalerweise üblichen 6 Metern Breite statt 6,50 Metern Breite angelegt würden, b) der Mittelstreifen mit einer Spur für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf 11 Meter statt 12,05 Meter ausgebaut würde und c) die Parkbuchten mit den üblichen 1,80 Metern statt 2,00 Metern angelegt würden?
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Welche Auswirkungen hätte die oben beschriebene Reduzierung des Straßenquerschnitts um 2,25 Meter auf die Kosten für erforderliche Grundstückskäufe?
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Welche Einsparungen könnten beim Bau der Nordbrücke erzielt werden, wenn a) die Geh- und Radwege auf 5,55 Meter statt auf 6,05 Meter Breite angelegt würden und damit immer noch breiter als im anschließenden Straßenstück wären, b) die Richtungsfahrbahnen auf jeweils 6 Meter statt auf 6,50 Meter Breite angelegt würden, c) der Mittelstreifen mit ÖPNV-Trassen auf 8 Meter statt auf 8,50 Meter Breite angelegt würde?
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Welche Einsparungen könnten beim Bau des „Rudower Chaussee-Corso“ erzielt werden, wenn a) der Mittelstreifen mit ÖPNV-Trasse auf 12 Meter statt auf 14,20 Meter Breite angelegt würde, b) der südliche Sicherheitsstreifen auf 0,75 Meter statt auf 1,00 Meter Breite angelegt würde?
Berlin, den 26. Januar 1998
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 3342
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die Rauchstraße wird zukünftig die Funktion einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße erhalten. Entsprechend dieser Bedeutung kamen für die Bemessung des Querschnitts die in gängigen Regelwerken festgelegten Querschnittselemente zur Anwendung.
Das Regelmaß für die Breite zweistreifiger Fahrbahnen beträgt danach 6,5 m. Weiterhin wurden für den ruhenden Verkehr auf der südlichen Straßenseite die Parkstände in der Regelbreite von 2,0 m festgelegt.
Eine Reduzierung des zukünftig für den Straßenbahnbetrieb vorgesehenen teilweise ca. 12,0 m breiten Mittelstreifens kann nicht in Betracht kommen. Neben dem erforderlichen Lichtraumprofil der Straßenbahn sind außerdem Haltestellenbereiche mit Standardbreiten von mindestens 3,0 m, Fußgängerquerungen mit mindestens 3,0 m breiten Aufstellflächen, Abbiegespuren für den Kfz-Verkehr von 3 m Breite oder aus statt- und straßengestalterischen Gesichtspunkten Seitenstreifen mit Baumpflanzungen einzuordnen, wobei die Baumachse Abstände von 3,5 m zur Gleischase und 1,0 m zum Fahrbahnrand aufweisen müssen.
Auf Grund dieser Gegebenheiten kann von den festgelegten Regelmäßen nicht abgewichen werden. Somit hat die Fragestellung nur hypothetischen Charakter. Im einzelnen lassen sich folgende Werte ermitteln:
Zu 1. a):
Bei einer angenommenen Reduzierung der beiden Richtungsfahrbahnen um jeweils 50 cm ergeben sich Minderkosten von insgesamt ca. 70 000,- DM.
Zu 1. b):
Bei einer angenommenen Reduzierung des Mittelstreifens um 105 cm ergeben sich Minderkosten von insgesamt ca. 73 500,- DM.
Zu 1. c):
Bei einer angenommenen Reduzierung der Parkbuchten um 20 cm ergeben sich Minderkosten von insgesamt ca. 14 000,- DM.
Aus volkswirtschaftlicher Sicht können diese Kosten jedoch nicht als Einsparungen bewertet werden, da durch den dann eingeschränkten Nutzen der Straße volkswirtschaftliche Verluste entstehen.
Zu 2.:
Auf Grundlage der vorliegenden Wertgutachten ergeben sich bei einer wie in Frage 1. zugrundegelegten Querschnittsreduzierung Minderkosten für zu tätigenden Grunderwerb von ca. 449 000,- DM.
Zu 3.:
Auch für den Brückenbereich gelten die gleichen Regelbreiten wie bereits in der Antwort zu Frage 1 erwähnt.
Auch hier wird auf die Kosten einer hypothetischen Querschnittsreduzierung eingegangen:
Zu 3. a):
Bei reduzierten Geh- und Radwegbreiten von insgesamt 1,0 m ergeben sich Minderkosten von ca. 319 000,- DM.
Zu 3. b):
Bei reduzierten Fahrbahnbreiten von insgesamt 1,0 m ergeben sich Minderkosten von ca. 594 000,- DM.
Zu 3. c):
Bei Reduzierung des Mittelstreifens um 0,50 m ergeben sich Minderkosten von ca. 242 000,- DM.
Zu 4.:
Vorrangig stand bei der Querschnittsgestaltung der Rudower Chaussee-Corso aus städtebaulichen Gründen die Betonung des Boulevard-Charakters mit 4 Baumreihen und breiten Gehwegen im Vordergrund.
Im Mittelstreifen der Rudower Chaussee-Corso waren neben dem Straßenbahngleiskörper und Haltestellen deshalb auch zwei Baumreihen zu berücksichtigen. Ein vorhandener gemauerter Regenwasserkanal mit einem Durchmesser von ca. 2,0 m, der weitgehend parallel zur Straßenachse verläuft, mußte außerdem in den Mittelstreifen integriert werden. Um die Standsicherheit hinsichtlich Erschütterungen aus dem Betrieb der Straßenbahn zu gewährleisten, wurde ein Abstand des äußeren Gleises vom Kanal von 1,50 m erforderlich. Daraus ergab sich eine Gesamtbreite des Mittelstreifens von 14,20 m. Wegen der hohen Kosten für einen Abbruch und Neubau dieses Kanals wurde eine Umverlegung des Regenwasserkanals bereits in der Planungsphase ausgeschlossen. Die Möglichkeit einer Reduzierung der Mittelstreifenbreite kann unter diesen Randbedingungen nicht in Betracht gezogen werden.
Die unterschiedlichen Breiten für den Schutzstreifen zwischen Radweg und Fahrbahn bzw. Parkstreifen ergeben sich aus den Randbedingungen für den Bau der Rudower Chaussee. Im südlichen Bereich bestimmen die Lage des Regenwasserkanals und die zu erhaltenen Bäume die Querschnittseinteilung. Deshalb konnte hier das Mindestmaß von 0,75 m überschritten werden, ohne daß Einschränkungen an anderer Stelle erforderlich wurden. Im nördlichen Bereich wurden aus wirtschaftlichen Erwägungen für den Parkstreifen und den Sicherheitsstreifen Mindestmaße gewählt.
Zu 4. a):
Die Reduzierung des Mittelstreifens würde den Gewinn zusätzlich vermarktbarer Fläche und einem Erlös von etwa 950 000 TDM entsprechend der gegenwärtigen Marktlage zur Folge haben. Hinzu kämen verminderte Abrißkosten von 470 000 TDM, insgesamt also 1,42 Mio. DM. Dem Erlös würde jedoch ein zusätzlicher Kostenaufwand für die Verlegung (Abbruch und Neubau) des vorhandenen Regenwasserkanals von 6,8 Mio. DM im Corso gegenüberstehen.
Zu 4. b):
Der südliche Sicherheitsstreifen könnte theoretisch auf ein Maß von 0,75 m reduziert werden. Unter der Voraussetzung des Erhalts des Haubenkanals im Mittelstreifen und der Bäume im Gehweg würden sich Minderkosten für die Befestigung dieses Streifens mit Mosaikpflaster von 13,290 TDM ergeben, die jedoch bei einer Zuordnung des 0,25 m breiten Streifens zum Baumstreifen um die Kosten der Rasenansaat zu reduzierten wären. Demzufolge ergeben sich Minderkosten von 10,250 TDM.
Berlin, den 19. Mai 1998
Jürgen Klemann Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt