Steigende Preise im oeffentlichen Personennahverkehr (OEPNV) und sinkender Service
Ereignis
Die Kleine Anfrage befasst sich mit einer temporären Verkürzung der Straßenbahnlinie 1 zum Hackeschen Markt und den damit verbundenen Serviceeinschränkungen im November 1997. Der Senat begründet diese Maßnahme mit Kapazitätsengpässen an der Endstelle U-Bahnhof Schwartzkopffstraße, die nach Beendigung von Baustellensperrungen vorrangig für die stark frequentierten Linien 6 und 8 benötigt wurde. Eine Verknüpfung zwischen Tarifanpassungen und einem dauerhaft sinkenden Service wird zurückgewiesen; die Einschränkung der Linie 1 sei baubedingt provisorisch und werde nach Fertigstellung der Gleisverbindung am Oranienburger Tor durch die reguläre Weiterführung zum Kupfergraben aufgehoben.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/3010
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/3010
des Abgeordneten Vollrad Kuhn
(Bündnis 90/Die Grünen)
über steigende Preise im öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) und
sinkender Service
Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat die in Straßenbahnen der BVG ausliegende Fahrgastinformation des Unternehmensbereiches Straßenbahn der BVG über abweichende Linienführungen vom November 1997 bekannt?
2. Wie erklärt der Senat die offensichtliche Serviceeinschränkung der BVG bei der Straßenbahnlinie 1, die seit längerem am U-Bhf. Schwartzkopffstraße endet und ab 10. November 1997 nur bis Hackescher Markt fahren soll, ohne daß ein Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet wird? Ist die noch durch die Oranienburger Str. fahrende Linie 13 dafür ein gleichwertiger Ersatz, auch wenn die anderen Taktzeiten und das zusätzliche Umsteigen berücksichtigt werden?
3. Wie erklärt der Senat die Fahrempfehlung der BVG, zur Weiterfahrt die U 6 zu nutzen, wenn man am Hackeschen Markt steht, wo bekanntlich keine U 6 fährt?
4. Sieht der Senat einen Zusammenhang zwischen sinkenden Fahrgastzahlen bei der BVG, steigenden ÖPNV-Preisen und schlechter werdendem Service der BVG? Wenn ja, welchen, wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 17. November 1997
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 3010
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Ja. Die Fragen zu 2., 3. und 4. beziehen sich auf betriebliche Angelegenheiten der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) – Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Berliner Verkehrsbetriebe haben dazu folgendes mitgeteilt:
„Zu 2.:
Die Verkürzung der Linienführung der Linie 1 ist durch die im gegenwärtigen Straßenbahnnetz vorhandene Endstellenkapazität im Innenstadtbereich begründet. Ab 10. November 1997 war es mit Beenden der Baumaßnahmen in der Brunnen- und Invalidenstraße möglich, den seit März bestehenden unbefriedigenden Zustand für die stark ausgelasteten Linien 6 und 8 – Endpunkt vor Erreichen der Innenstadt bzw. des Schnellbahnnetzes – durch Weiterführung zur Endstelle U-Bhf. Schwartzkopffstraße zu beenden. Mit dieser Maßnahme und dem Sachverhalt der nicht fertiggestellten Streckenverbindung zur damit nicht nutzbaren Endstelle Kupfergraben war jedoch der Zustand erreicht, daß die Gleisschleife U-Bhf. Schwartzkopffstraße mit den Linien 1, 6, 8, 13 und 50 überlastet wäre, so daß nur die Alternative bestand, eine der weniger ausgelasteten Linien zur gerade noch aufnahmefähigen Endstelle Hackescher Markt zu führen.
Infolge der geringen Auslastung der Züge im Zuge der Oranienburger Straße – Chausseestraße wurde daraus ableitend die Linie 13 als ausreichende Verkehrsbedienung erkannt. Ein zusätzliches Umsteigen für die Relation Oranienburger Straße – Bhf. Friedrichstraße ist auch auf längere Sicht infolge des Bauzustandes nicht vermeidbar.
Zu 3.:
Die Fahrempfehlung bezieht sich auf die Sperpung der Gleisschleife Am Kupfergraben, ist sachlich richtig und gilt unabhängig von den in der Oranienburger Straße verkehrenden Linien während der gesamten Sperrzeit.
Zu 4.:
Nein, die hier unvermeidbare Serviceeinschränkung ist wie in 2. beschrieben verursacht und wird sofort nach endgültiger Beendigung des Bauzustandes am Oranienburger Tor durch Weiterführung der Linie 1 zum Kupfergraben aufgehoben.“
Berlin, den 9. Dezember 1997
In Vertretung
Ernst
Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt