Endlose Buddelei am Bahnhof Oranienburger Tor der U 6

Endlose Buddelei am Bahnhof Oranienburger Tor der U 6

Ereignis

Die Kleine Anfrage thematisiert die jahrelangen, massiven Verkehrsbehinderungen und Umsatzverluste im Bereich des U-Bahnhofs Oranienburger Tor infolge fortlaufender Tiefbaumaßnahmen. Der Senat begründet die Dauerbaustelle mit einer komplexen Ballung anspruchsvoller Vorhaben in der Friedrichstraße, darunter die BVG-Bahnsteigverlängerung der U6, umfangreiche Hochbauaktivitäten sowie die Erneuerung der Straßenbahngleisanlagen. Um einen doppelten Straßenaufbruch zu verhindern, wurde eine umfassende Sanierung der Tunneldichtung (Kosten rund 1,0 Millionen DM) direkt in die oberirdischen Straßenbaumaßnahmen integriert, wobei Durchfeuchtungsschäden im Bahnhof auf Kosten der fehlerhaft ausführenden Fachfirma malermäßig behoben werden sollen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/2626

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/2926
des Abgeordneten Vollrad Kuhn
(Bündnis 90/Die Grünen)
über endlose Buddelei am Bahnhof
Oranienburger Tor der U 6

Ich frage den Senat:
1. Was ist die Ursache dafür, daß der U-Bahnhof Oranienburger Tor und sein Umfeld seit Jahren zu einer Dauerbaustelle mit all ihren negativen Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), den Individualverkehr und die Einzelhandelsumsätze der umliegenden Geschäfte geworden sind?
2. Weshalb finden seit längerem erneut Tiefbauarbeiten im Bereich des U-Bahnhofes mit Freilegung der Tunneldecke und Abdichtungsmaßnahmen statt, nachdem diese doch schon einmal beendet waren?
3. In welcher Höhe fallen für die unter 2. genannten Arbeiten Kosten an, wer trägt diese Kosten im einzelnen auf welcher Grundlage?
4. Ist eine erneute malermäßige Instandsetzung des U-Bahnhofes wegen der Durchfeuchtungsschäden vorgesehen? Wenn ja, wer trägt die Kosten auf welcher Grundlage?
5. Ist it im Zusammenhang mit den o. g. Tiefbaumaßnahmen auch zu Arbeiten an den Straßenbahngleisen und am Bahnsteig gekommen, oder handelt es sich dabei um planmäßig über mehrere Jahre verteilte Arbeiten?
6. In welcher Höhe fallen für die unter 5. genannten Arbeiten Kosten an, wer trägt diese im einzelnen auf welcher Grundlage?
7. Gab bzw. gibt es für die o. g. Dauerbaustelle einschließlich der von den Berliner Wasserbetrieben durchgeführten umfangreichen Arbeiten eine Gesamtkoordination? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, seit wann und bei welcher Institution auf welcher Grundlage?
8. Sieht der Senat bezüglich der o. g. Problematik Handlungsbedarf, auch im Hinblick auf ähnliche „Großbaustellen“ in Berlin? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welchen?

Berlin, den 28. Oktober 1997

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2926
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Die Ursache für die länger andauernden Baumaßnahmen im Bereich U-Bahnhof Oranienburger Tor ist in den zu beachtenden Bedingungen des Umfeldes zu sehen, unter denen der Straßenbau in den einzelnen Abschnitten der Friedrichstraße
− 1. BA Torstraße bis Oranienburger Straße: 1994/95
− 2. BA Oranienburger Straße bis Weidendammer Brücke: 1996 – 1998
durchzuführen war und ist. Er ist in seiner zeitlichen Abfolge vom Straßenbahnbetrieb abhängig, der zu jeweils mindestens einer Endschleife in der Schwartzkopffstraße bzw. Am Kupfergraben aufrechterhalten bleiben muß. Hinzu kommen in erheblichem Umfang Baumaßnahmen Dritter, die ebenfalls zu Beeinträchtigungen im Umfeld führen und führten. Hier sind zu nennen:
− Bahnsteigverlängerung der U 6 am Bahnhof Oranienburger Tor 1992/93 durch die BVG
− Ausbau Straßenbahnendhaltestelle Schwartzkopffstraße 1996
− Errichtung eines Neubaues Friedrichstraße 120/121 1994/95
− Hochbaumaßnahme Friedrichstraße/Ecke Torstraße 1997/98
− verschiedene Erschließungsmaßnahmen einzelner Leitungsverwaltungen

Zu 2.:
Im Rahmen der Bahnsteigverlängerung U 6 wurde der damals freigelegte Bereich des Tunnels (ca. 50 m) im Auftrag der BVG gedichtet. Im Zuge des Straßenbaus wird nunmehr die Tunneldichtung im Abschnitt zwischen Oranienburger Straße und Reinhardtstraße (ca. 250 m) erneuert.

Zu 3.:
Die Kosten betragen ca. 1,0 Mio. DM. Die Mittel werden durch die BVG aus GVFG-Zuwendungen zur Sanierung der U-Bahn bereitgestellt. Durch die gemeinsame Baudurchführung wurde ein doppelter Aufbruch der Friedrichstraße vermieden (Verkürzung von Verkehrsraumeinschränkungen sowie Mitteleinsparung).

Zu 4.:
Die malermäßige Instandsetzung des U-Bahnhofes zur Beseitigung der Durchfeuchtungsschäden ist vorgesehen. Die Kostenübernahme erfolgt durch den Schadenverursacher (fehlerhafte Durchführung der Dichtungsarbeiten durch die von der BVG beauftragte Firma).

Zu 5.:
Im Rahmen der Tiefbaumaßnahmen wird die gesamte Straßenbahngleisanlage erneuert. Gleichzeitig werden 2 Haltestelleninseln (direkter Übergang U-Bahn/Straßenbahn) neu gebaut.

Zu 6.:
Die Auftragssumme beträgt 1,02 Mio. DM und wird durch die BVG getragen.

Zu 7.:
Mit Baubeginn des Abschnittes Oranienburger Straße bis Weidendammer Brücke am 13. Oktober 1996 obliegt die Gesamtkoordination der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr. Es sind Bauleistungen im Gesamtwert von rund 11 Mio. DM zu koordinieren. Dies betrifft Straßenbau, Gleis- und Fahrleitungsbau, Tunneldichtungen, Kanal- und Leitungsbau für Berliner Wasserbetriebe, Bewag, Gasag, Telekom sowie Stromversorgungsanlagen für Straßenbahn und Lichtzeichenanlagen.

Zu 8.:
Zu der Problematik hat der Senat bereits gehandelt, indem er gemeinsame Ausschreibungen mit den wesentlichen zuvor genannten Betrieben und Verwaltungen einschließlich Gesamtkoordination durchführt. Gleichwohl ist es immer möglich, daß Störungen im geplanten Bauablauf auftreten, wenn insbesondere unterirdische Versorgungsanlagen Schäden aufweisen, die nicht vorhersehbar waren oder Anliegerbaustellen sich nicht optimal in den Ablauf der öffentlichen Bauvorhaben integrieren lassen.

Berlin, den 5. Dezember 1997

Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt