Nachnutzungskonzepte fuer die Flughafenflaechen in Tempelhof und Tegel
Ereignis
Die Kleine Anfrage befasst sich mit dem zeitlichen Horizont und den strategischen Vorbereitungen für die Nachnutzung der Flughafenflächen in Tempelhof und Tegel. Stadtentwicklungssenator Peter Strieder legt dar, dass für das Tempelhofer Areal bereits seit einem Parlamentsbeschluss von 1993 Konzepte entwickelt und fortlaufend aktualisiert werden, während für Tegel seit Anfang 1997 verwaltungsinterne Vorüberlegungen laufen. Da die Schließung Tegels gemäß dem Schönefeld-Konsensbeschluss an den dortigen Ausbau gekoppelt ist und nicht vor 2007 erwartet wird, sieht der Senat keine akute Dringlichkeit für eine vorzeitige Investorensuche und verweist auf abzuwartende Privatisierungsschritte der Flughafen-Holding.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/2757
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/2757
des Abgeordneten Dr. Hermann Borghorst (SPD)
über Nachnutzungskonzepte für die Flughafenflächen in Tempelhof und Tegel
Ich frag den Senat:
1. In welchem Jahr beabsichtigt der Senat mit der Erarbeitung eines verbindlichen Nachnutzungskonzeptes für die Flughafenflächen des Airports Tempelhof zu beginnen?
2. In welchem Jahr beabsichtigt der Senat mit der Erarbeitung eines verbindlichen Nachnutzungskonzeptes für die Flughafenflächen des Airports Tegel zu beginnen?
3. Ist der Senat nicht auch der Auffassung, daß es sinnvoll wäre, bereits jetzt Investoren für die Nachnutzung der Flächen des Flughafens Tempelhof und so früh wie möglich für die Flächen des Flughafens Tegel zu suchen, damit die Areale nicht unter Zeitdruck verschleudert werden müssen?
Berlin, den 17. September 1997
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2757
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Über Konzepte zur Nachnutzung des Flughafens Tempelhof wird seit dem Abgeordnetenhausbeschluß vom 11. September 1993 nachgedacht. Ein erstes Konzept wurde 1994 vorgelegt, das laufend weiterentwickelt wird.
Zu 2.:
Verwaltungsinterne Vorüberlegungen für die Nachnutzung des Flughafens Tegel sind seit Anfang dieses Jahres in Arbeit. Da die Schließung des Flughafens Tegel entsprechend dem Konsensbeschluß vom 5. Juni 1996 in Abhängigkeit vom Ausbaufortschritt für den Großflughafen Schönefeld erfolgen soll (spätestens mit Inbetriebnahme einer neuen Start- und Landebahn; die Flughafenplanung geht vom Jahr 2007 aus), besteht keine besondere Dringlichkeit.
Zu 3.:
Entscheidungen der Gesellschafter der BBF sowie der Grundstückseigentümer (Bund/Land Berlin) im Zusammenhang mit dem Privatisierungskonzept für die BBF – Berlin Brandenburg Flughafen Holding – sollten abgewartet werden, bevor Investorenfestlegungen sinnvoll sind.
Berlin, den 4. November 1997
Peter S t r i e d e r
Senator für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt