Nahverkehrsplan fuer Berlin

Nahverkehrsplan fuer Berlin

Ereignis

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit der Zusammensetzung der Arbeitsgruppe des Senats zur Erarbeitung des Nahverkehrsplans, den herangezogenen Erfahrungen aus anderen Bundesländern, den zugrunde gelegten politischen Zielstellungen, dem verwendeten statistischen Material über Verkehrsströme, den Verkehrs- und Bevölkerungsprognosen, dem Abstimmungsverfahren, dem weiteren Umgang mit dem Nahverkehrsplan sowie der Gewährleistung, dass Aussagen aus dem Nahverkehrsplan in den Haushalt 1998 einfließen. Der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr, Jürgen Klemann, erklärt, dass der Nahverkehrsplan im Auftrag seines Hauses durch den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) unter Mitwirkung der BVG, der S-Bahn Berlin GmbH und der DB AG aufgestellt worden sei, dass die Aufstellung in Abstimmung mit dem Nahverkehrsplan für den Schienenpersonennahverkehr des Landes Brandenburg sowie den Nahverkehrsplänen der Landkreise bzw. kreisfreien Städte in Brandenburg erfolgt sei und durch die Mitarbeit im Deutschen Städtetag ein ständiger Austausch über Ziele, Inhalte und Bearbeitungsstand zwischen den kommunalen Gebietskörperschaften bestehe, dass dem Plan die politischen Zielvorstellungen des ÖPNV-Gesetzes und die verkehrlichen Vorgaben zum Modal Split für den Zentralen Bereich des Senatsbeschlusses Nr. 1109/91 zugrunde lägen, dass die Fahrgastnachfrage auf Basis der verkehrsrelevanten demographischen Determinanten und der Fahrgastzählungsergebnisse der Verkehrsunternehmen ermittelt worden sei, dass die Vorausberechnungen für 1999, 2001 bzw. 2005 mit Hilfe eines ökonometrischen Prognose- und Verteilungsmodells durchgeführt worden seien, dass die Abstimmung durch den VBB im Rahmen der Fertigstellung des Nahverkehrsplans mit den ÖPNV-Aufgabenträgern im Land Brandenburg, den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie sowie für Wirtschaft und Betriebe und der Industrie- und Handelskammer zu Berlin vorgenommen worden sei, dass der jetzt eingebrachte erste Nahverkehrsplan den Rahmen für die weitere Ausgestaltung des ÖPNV darstelle und gemäß § 5 Abs. 7 des ÖPNV-Gesetzes spätestens in zwei Jahren fortgeschrieben werde und dass neben den Tarifeinnahmen Betriebskostenzuschüsse nach § 8 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 Regionalisierungsgesetz zur Verfügung stünden und das Betriebsangebot des kommunalen Nahverkehrs auf Basis des zwischen der BVG und dem Land Berlin abgeschlossenen und bis 31. Dezember 1999 geltenden Unternehmensvertrages finanziell abgesichert sei.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/2850 (Kleine Anfrage Nr. 2850)

Kleine Anfrage Nr. 13/2850 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über Nahverkehrsplan für Berlin

Ich frage den Senat:

  1. Wie setzt sich die Arbeitsgruppe des Senats zur Erarbeitung des Nahverkehrsplans zusammen, und nach welchen Kriterien erfolgte die Zusammensetzung?

  2. Werden bei der Erarbeitung Erfahrungen aus anderen Bundesländern herangezogen, wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?

  3. Welche politischen Zielstellungen werden der Erarbeitung zugrunde gelegt?

  4. Welches statistische Material über Verkehrsströme wird zugrunde gelegt?

  5. Welche Verkehrs- und Bevölkerungsprognosen bzw. welche Entwicklungsszenarien finden bei der Erarbeitung des Nahverkehrsplans Berücksichtigung?

  6. Wie erfolgt das Abstimmungsverfahren für den Nahverkehrsplan durch den Senat?

  7. Wie gedenkt der Senat mit dem Nahverkehrsplan weiterhin umzugehen?

  8. Wie ist gewährleistet, daß Aussagen aus dem Nahverkehrsplan in den Haushalt 1998 einfließen?

Berlin, den 10. Oktober 1997

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2850

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Der Nahverkehrsplan für Berlin ist im Auftrag unseres Hauses durch den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) entsprechend dem Grund- und Gesellschaftsvertrag unter Mitwirkung der in Berlin tätigen Verkehrsunternehmen: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), S-Bahn Berlin GmbH und Deutsche Bahn AG/Geschäftsbereich Nahverkehr/Regionalbereich Berlin-Brandenburg, aufgestellt worden. Mit Beteiligung von Vertretern unseres Hauses setzte sich die Arbeitsgruppe für die Nahverkehrsplan-Erarbeitung entsprechend zusammen.

Zu 2.:

Ja. Die Aufstellung des Nahverkehr