Gepflasterte Schlangenlinie statt Tramallee in der Karl-Liebknecht-Strasse
Ereignis
Die Kleine Anfrage befasst sich mit Gestaltungsänderungen und Planungsverzögerungen beim Bau der neuen Straßenbahntrasse zwischen dem Alexanderplatz und dem Hackeschen Markt. Der Senat dementiert eine Unterbrechung des Planfeststellungsverfahrens und erklärt, dass dieses lediglich zur reibungslosen Abwicklung in zwei Abschnitte aufgeteilt wurde. Anstelle der ursprünglich geplanten grünen „Tramallee“ wird die Strecke im Zuge verkehrlicher Anpassungen auf einem gepflasterten, rund 9 Meter breiten Mittelstreifen realisiert, wobei an markanten Kreuzungspunkten rund 300 Quadratmeter Gehwegfläche für Haltestellenkonstruktionen in Anspruch genommen werden.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/2237
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/2237
des Abgeordneten Michael Cramer
(Bündnis 90/Die Grünen)
über gepflasterte Schlangenlinie statt
Tramallee in der Karl-Liebknecht-Straße
Ich frage den Senat:
1. Warum hat der Senat das laufende Planfeststellungsverfahren für die Anbindung des Alexanderplatzes an das Straßenbahnnetz unterbrochen, und mit welcher Konzeption will er den Streckenabschnitt zwischen Alexanderplatz und Hackescher Markt gestalten?
2. Trifft es zu, daß der gepflasterte Mittelstreifen für die Straßenbahn in der Karl-Liebknecht-Straße schlangenlinienförmig zwischen 12 und 9 m betragen soll, und daß diese Schlangenlinienform bei einer Realisierung der 2. Ausbaustufe zwischen Karl-Liebknecht-Straße und Prenzlauer Tor ebenfalls weiterverfolgt werden soll? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie bewertet der Senat diese Schlangenlinienform hinsichtlich der Gestaltung des Stadtbildes?
3. Trifft es zu, daß bei der geplanten Straßenbahntrasse die bestehende Fahrbahn der Karl-Liebknecht-Straße teilweise zu Lasten der Gehwege aufgeweitet werden muß? Wenn nein, warum nicht?
4. Wenn ja, an welchen Stellen muß um wieviel qm die Fahrbahn der Karl-Liebknecht-Straße aufgeweitet werden? Mit welchen Gesamtkosten ist für diese Fahrbahnaufweitungen zu rechnen, und wie verteilen sich die Kosten für Leitungsverlegungen, Fahrbahnumbau, Entwässerungsanlagen, Lichtsignalanlagenumbau, Änderung der öffentlichen Beleuchtung? Werden diese Kosten durch den Haushaltstitel für den Bau einer Straßenbahn getragen? Wenn ja, warum? Wenn nein, aus welchen Haushaltstiteln dann?
5. Hält der Senat weiterhin an dem Parlamentsbeschluß fest, nach dem in einer 2. Ausbaustufe eine Straßenbahnführung zwischen Prenzlauer Tor und Karl-Liebknecht-Straße so realisiert werden soll, daß im Jahre 1999 mit dem Bau begonnen werden kann? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wo liegen in diesem Bauabschnitt die Haltestellen, und mit welchen Maßen werden sie versehen?
6. Wie groß ist die Mindestbreite der Straßenbahntrasse unter den Eisenbahnbrücken?
7. Ist dem Senat bekannt, daß die Polizeibehörden bei der Realisierung der Straßenbahn im Zuge der Osloer Straße eine Einzäunung aus Sicherheitsgründen forderten, die von der Genehmigungsbehörde nur mit dem Hinweis auf die Breite der Trasse und die Breite des Sicherheitsabstandes zwischen Fahrbahn und Straßenbahnschienen zurückgewiesen werden konnte? Mit welchen Argumenten hält der Senat den Sicherheitsabstand bei einer knapp 9 m breiten gepflasterten Straßenbahntrasse für ausreichend, insbesondere wenn Menschen mit Kinderwagen die Karl-Liebknecht-Straße überqueren wollen, und mit welchen Argumenten will er der Forderung der Polizei entgegentreten, in der Karl-Liebknecht-Straße die gepflasterte und schlangenlinienförmig angelegte Straßenbahntrasse einzuzäunen?
8. Hält der Senat es für notwendig, daß nach Wegfall der Tramallee mit Rasengleis und 50 bis 60 Bäumen ein neuer landschaftspflegerischer Begleitplan für die Ausgleichsmaßnahmen von 3 000 bis 4 000 qm versiegelter Fläche angelegt wird? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann wird dieser neue landschaftspflegerische Begleitplan mit welchen Maßgaben erstellt?
9. Hält der Senat es für möglich, daß die 2. Erörterungsveranstaltung im laufenden Planfeststellungsverfahren für die Straßenbahntrasse zwischen Alexanderplatz und Hackescher Markt noch vor den Sommerferien stattfindet? Wenn ja, wann soll diese Veranstaltung stattfinden? Wenn nein, wie Microsoft will der Senat sicherstellen, daß der Planfeststellungsbeschluß, wie vom Abgeordnetenhaus gefordert, noch in diesem Jahr erlassen wird?
Berlin, den 27. Mai 1997
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2237
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Das laufende Planfeststellungsverfahren wurde nicht unterbrochen, sondern in zwei Teilabschnitte geteilt, um das Verfahren weitestgehend unabhängig von den notwendig gewordenen Querschnittsveränderungen in der Karl-Liebknecht-Straße reibungslos fortführen zu können.
Als Ergebnis der Diskussionen um die Ausbildung der Karl-Liebknecht-Straße ergeben sich zwischen den heutigen Gehwegborden zwei Richtungsfahrbahnen mit je einer Breite von 9,50 m und der Straßenbahnanlage auf einem für eine durchgängige Querbarkeit abgepflasterten Mittelstreifen der Breite von rd. 9 m.
Die Gleise der Straßenbahn werden im 1. BA bis vor die Stadtbahnbrücke geradlinig verlegt. Die anschließende Straßenbahntrasse wird wie im ersten Bauabschnitt in die vorhandene Fahrbahn der Karl-Liebknecht-Straße mit möglichst geradliniger Bordsteinführung eingefügt.
Zu 3. und 4.:
Ja, an der Kreuzung Spandauer Straße müssen die Fahrbahnen zur Anlage von Überquerungshilfen und einer Haltestelle unter Inanspruchnahme von insgesamt rd. 300 m2 Gehwegfläche beidseits verschwenkt werden. Die Höhe der Kosten dieser Maßnahme wird im Rahmen der Bearbeitung der Bauplanungsunterlagen ermittelt und durch Straßenbahnbaumittel finanziert.
Zu 5.:
Für die Realisierung der Straßenbahnneubaustrecke zwischen Prenzlauer Tor und Karl-Liebknecht-Straße ist auch weiterhin der Baubeginn für 1999 vorgesehen. Die Haltestellen werden in der Karl-Liebknecht-Straße zwischen Dircksenstraße und Memhardstraße sowie am Prenzlauer Tor – in Fahrtrichtung jeweils vor dem Knotenpunkt – mit einer Nutzlänge von 62 m und einer Breite von rd. 3 m geplant.
Zu 6.:
Auf Grund der Mittelstützen der Eisenbahnbrücken über die Karl-Liebknecht-Straße, an denen die Gleise beiderseits vorbeigeführt werden, ergibt sich unter den Brücken eine Bahnkörperbreite für die Straßenbahn von mindestens 11 m.
Zu 7.:
Dem Senat ist bekannt, daß anläßlich des Planfeststellungsverfahrens für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 23 von Seiten der Straßenverkehrsbehörde die Forderung nach Einzäunung der Straßenbahntrasse erhoben worden ist. Nach Diskussion der Argumente, die für und gegen eine solche Einzäunung sprechen, ist im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde jedoch darauf verzichtet worden.
Der Gedanke, eine hoch belastete 3-spurige Richtungsfahrbahn außerhalb signalgesicherter Überwege mit einem Kinderwagen zu überqueren, wird allerdings als realitätsfern angesehen und ist deshalb keine in der Planung zu beachtende Randbedingung. Der Abstand zwischen Fahrbahn und Gleis ermöglicht jedoch eine ausreichende Aufstellfläche für die außerhalb signalgeregelten Überwegen querenden Fußgänger.
Die Argumente pro und contra eine Einzäunung der Straßenbahngleise können auch hier nicht anders sein als seinerzeit bei der Osloer Straße.
Zu 8.:
Mit dem Verzicht auf die „Tramallee“ wird der Anteil der nicht wasserdurchlässigen Oberfläche in diesem Abschnitt nicht erhöht, da schon heute der für die Straßenbahntrasse vorgesehene Bereich versiegelt ist. Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen wird jedoch ein landschaftspflegerischer Begleitplan für den gesamten Streckenabschnitt die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen festlegen und voraussichtlich Anfang August 1997 vorliegen.
Zu 9.:
Die noch erforderlichen Abstimmungen können nicht innerhalb der nächsten zwei Wochen durchgeführt werden. Dennoch wird an dem Ziel, wie für den ersten Teilabschnitt auch für den zweiten Abschnitt den Planfeststellungsbeschluß noch 1997 zu erlassen, festgehalten. Die Inbetriebnahme ist weiterhin für Ende 1998 geplant.
Berlin, den 18. Juli 1997
In Vertretung
Ingo Schmitt
Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt