Wie flexibel muss der Telebus sein
Ereignis
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dietmar Volk (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit der Flexibilität des Telebus bei „Notlagen“, der Frage, ob die S-Bahn GmbH bei plötzlicher S-Bahnunterbrechung den Telebus in die Lage versetzen muss, Behinderten bzw. Telebusberechtigten die Fahrtmöglichkeit zu geben, warum dies am 27. Mai 1997 nicht möglich war, welchen Weg ein Rollstuhlfahrer bei Ausfall der S-Bahn vom Bahnhof Zoo nach Lichtenberg nehmen sollte und welche Möglichkeiten der Senat sieht, die Telebuszentrale durch mehr Verständnis und Hilfsbereitschaft zu einem besseren Service zu bewegen. Die Senatorin für Gesundheit und Soziales, Beate Hübner, erklärt, dass der Telebus bei wirklichen Notlagen ausreichend flexibel sei, die Sicherstellung des Schienenersatzverkehrs jedoch nicht Aufgabe des Behindertenfahrdienstes, sondern der S-Bahn GmbH sei und eine Vereinbarung zwischen S-Bahn GmbH und BZA zu Schienenersatzverkehr nicht bestehe; für die konkrete Situation am 27. Mai 1997 sei ein individuelles Fehlverhalten eines Mitarbeiters des BZA nicht auszuschließen, was ausdrücklich bedauert werde.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/2376 (Kleine Anfrage Nr. 2376)
Kleine Anfrage Nr. 13/2376 des Abgeordneten Dietmar Volk (Bündnis 90/Die Grünen) über wie flexibel muß der Telebus sein
Ich frage den Senat:
- Wie flexibel ist der Telebus bei „Notlagen“ einsetzbar?
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Teilt der Senat die Auffassung, daß bei plötzlicher S-Bahnunterbrechung der Telebus durchaus in der Lage sein muß, Behinderten bzw. Telebusberechtigten trotz widriger Umstände die Perspektiven der Hilfestellung zu geben?
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Warum war dies am 27. Mai 1997 nicht möglich?
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Welchen Weg sollte ein Rollstuhlfahrer bei Ausfall der S-Bahn nehmen, um vom Bahnhof Zoo nach Lichtenberg zu kommen?
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Welche Möglichkeiten hat der Senat, um die Telebuszentrale deutlich zu machen, daß Verständnis und Hilfsbereitschaft die Grundlage bei der Vermittlung von Telebusfahrten sind?
Berlin, den 19. Juni 1997
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 2376
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Der Telebus ist bei wirklichen Notlagen ausreichend flexibel. Für den Berliner Zentralausschuß für soziale Aufgaben e. V. (BZA) als Träger des Fahrdienstes für Behinderte sind Notlagen Situationen, in denen ein telebusberechtigter Rollstuhlfahrer, der den Telebus bestellt hat, durch unvorhersehbare Umstände Hilfe benötigt, weil z. B. sein Rollstuhl unterwegs defekt wurde oder er seinen Telebus verpaßt hat. Entscheidend ist jedoch, daß der Fahrgast vorher eine Fahrt beim BZA bestellt hat. Der Fahrdienst für Behinderte ist grundsätzlich ein Vorbestellsystem. Darüber hinaus besteht mit dem Taxikonto eine Möglichkeit, ohne Vorbestellung ein normales Taxi frei und spontan benutzen zu können. Derzeit ist das für diejenigen Telebusberechtigten allerdings nicht möglich, die mit einem Elektrorollstuhl unterwegs sind oder sich aus gesundheitlichen Gründen nicht umsetzen können.
Zu 2.:
Grundsätzlich nicht; die Sicherstellung des Schienenersatzverkehrs ist nicht Aufgabe des Fahrdienstes für Behinderte, sondern der S-Bahn GmbH. Sie ist verkehrsrechtlich in der Pflicht, die Beförderung ihrer Kunden jederzeit sicherzustellen.
Eine Vereinbarung zwischen S-Bahn GmbH und dem BZA in Zusammenhang mit einem Schienenersatzverkehr gibt es nicht.
Zu 3.:
Aus den Antworten zu 1 und 2 ergibt sich, daß der Fahrdienst für Behinderte nicht tätig werden mußte. Am 27. Mai 1997 konnte offensichtlich eine auf einen Elektrorollstuhl angewiesene S-Bahnkundin durch Ausfall der S-Bahn in Richtung Lichtenberg nicht mit der S-Bahn weiterfahren. Der Fahrdienst für Behinderte war für den Beförderungswunsch nach Lichtenberg von dieser Kundin bewußt nicht ausgewählt worden. Als die S-Bahn GmbH ihrer Beförderungspflicht nicht nachkommen konnte, wollte diese S-Bahn-Kundin spontan ein Fahrzeug des Fahrdienstes für Behinderte in Anspruch nehmen, um ihren Fahrtwunsch entsprechend nach Lichtenberg zu gelangen. Dies war – wie unter 1 und 2 dargestellt – nicht möglich. Wegen des großen Elektrorollstuhls war die Beförderung auch in einem Taxi nicht möglich.
Zu 4.:
Ein Rollstuhlfahrer hätte die Bus-Shuttle der S-Bahn GmbH, der zwischen Bahnhof Zoo und Hauptbahnhof verkehrt, benutzen und vom Hauptbahnhof bis Lichtenberg fahren können.
Er hätte auch das Kundenzentrum der S-Bahn GmbH im Bahnhof Zoo um Hilfe bitten oder auch den Pavillon Zoo auf dem Hardenbergplatz der BVG aufsuchen und nach einer behindertengerechten Beförderungskette mit Fahrzeugen der BVG fragen können. So hätte die Bus-Shuttle der S-Bahn GmbH bis Hauptbahnhof und dann der behindertengerechte Bus 240 in Richtung S-Bahnhof Storkower Straße bis S- und U-Bahnhof Lichtenberg benutzt werden können. Es hätte auch vom U-Bahnhof Zoo die U-Bahn Linie 2 in Richtung Vinetastraße bis U-Bahnhof Wittenbergplatz, dann der Bus 129 in Richtung U-Bahnhof Hermannplatz bis Lindenstraße/Oranienstraße oder Wald-eckplatz und dann der Bus 240 in Richtung S-Bahnhof Storkower Straße bis S- und U-Bahnhof Lichtenberg benutzt werden können. In Berlin gibt es inzwischen mehrere Möglichkeiten, als Behinderter mobil zu sein. So wird der öffentliche Personennahverkehr, den Belangen der in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen entsprechend, ständig ausgebaut. Der Telebus stellt lediglich ein Segment in der Gesamtkonzeption der Mobilität für Behinderte dar.
Zu 5.:
Der Senat ist in ständigem Kontakt mit dem BZA. Die Mitarbeiter in der Zentrale des BZA bedienen täglich über 1 000 behinderte Kunden und erfüllen ihre individuellen Mobilitätsbedürfnisse. Verständnis und Hilfsbereitschaft sind dabei die Grundlage ihrer Arbeit. In der konkreten Situation am 27. Mai 1997 konnte der auf einen Rollstuhl angewiesenen Person jedoch nicht durch den BZA geholfen werden. Sollte es in diesem Einzelfall zu einem individuellen Fehlverhalten eines Mitarbeiters des BZA gekommen sein, wird das ausdrücklich bedauert.
Berlin, den 8. Juli 1997
Beate Hübner Senatorin für Gesundheit und Soziales
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt