über Fahrtreppeneinbau in U-Bahnhöfen
Ereignis
Die Kleine Anfrage befasst sich mit dem aktuellen Stand, den Kriterien und den finanziellen Mitteln für den nachträglichen Einbau von Fahrtreppen (Rolltreppen) im Berliner U-Bahn-Netz, insbesondere zur Verbesserung des Komforts und der Barrierefreiheit für ältere Fahrgäste, Gehbehinderte und Fahrgäste mit Kinderwagen. Der Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe, Horst Wagner, legt dar, dass die BVG den Einbau von Fahrtreppen systematisch nach Prioritäten vorantreibt, die sich primär an der Fahrgastfrequenz, der Hubhöhe (Treppenlänge) und der Bedeutung des Bahnhofs als Umsteigeknoten orientieren. Er listet die im Haushaltsjahr 1990 vorgesehenen Neu- und Nachrüstungsmaßnahmen auf und verweist darauf, dass parallel dazu zunehmend auch der Einbau von Personenaufzügen forciert wird, um eine vollständige Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Details & Originaltext
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/774
Nr. 1128
des Abgeordneten Michael Cramer (AL)
über Fahrtreppeneinbau in U-Bahnhöfen
Ich frage den Senat:
1. Nach welchen Kriterien und Prioritäten entscheidet die BVG über den nachträglichen Einbau von Fahrtreppen in bereits bestehenden U-Bahnhöfen?
2. Für welche U-Bahnhöfe ist im laufenden Haushaltsjahr 1990 der Einbau bzw. die Erneuerung von Fahrtreppen geplant, und wie hoch sind die veranschlagten Kosten?
3. In welchen Fällen wird dem Einbau von Personenaufzügen gegenüber Fahrtreppen der Vorzug gegeben, um eine wirksame Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen zu erreichen?
Berlin, den 22. März 1990
Eingegangen am 26. März 1990
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1128
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Der nachträgliche Einbau von Fahrtreppen in bestehenden Anlagen des U-Bahn-Netzes erfolgt auf der Grundlage eines mit der Senatsverkehrsverwaltung abgestimmten Prioritätenprogramms der BVG. Die wesentlichen Kriterien für die Dringlichkeit einer Nachrüstung sind:
* die tägliche Fahrgastfrequenz des jeweiligen Bahnhofs (insbesondere im Berufs- und Berufs-Schulverkehr),
* die zu bewältigende Hubhöhe, wobei Bahnhöfe mit einer Treppenhöhe von mehr als 5,0 Metern vorrangig berücksichtigt werden,
* die Funktion des Bahnhofs als wichtiger innerstädtischer Umsteigeknoten (S-Bahn, Bus, andere U-Bahn-Linien) oder als Zugang zu bedeutenden öffentlichen Einrichtungen (Krankenhäuser, Verwaltungszentren).
Zu 2.:
Im Haushaltsjahr 1990 sind für den Neubau, den nachträglichen Einbau sowie für die grundlegende Erneuerung verschlissener Fahrtreppenanlagen im U-Bahn-Bereich erhebliche Investitionsmittel veranschlagt. Zu den Schwerpunktbahnhöfen gehören im laufenden Programm unter anderem die Bahnhöfe Alexanderplatz, Zoo, Leopoldplatz und Fehrbelliner Platz. Die durchschnittlichen Kosten für den nachträglichen Einbau einer Standard-Fahrtreppe belaufen sich – je nach den örtlichen baulichen Gegebenheiten und notwendigen Abfangungen im Tunnelbereich – auf rund 400.000,- DM bis 600.000,- DM pro Anlage. Die Gesamtinvestitionen der BVG in diesem Bereich werden im laufenden Jahr aus GVFG-Mitteln und Haushaltsmitteln des Landes gefördert.
Zu 3.:
Der Senat teilt die Auffassung, dass Fahrtreppen allein keine ausreichende Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte mit Gehhilfen oder Mütter mit Kinderwagen bieten. Aus diesem Grund verfolgt der Senat das Ziel, wichtige U-Bahnhöfe schrittweise mit Personenaufzügen auszustatten. Aufzüge und Fahrtreppen schließen einander jedoch nicht aus, sondern ergänzen sich: Während Fahrtreppen der Bewältigung großer Fahrgastströme dienen, stellen Aufzüge die gezielte barrierefreie Erschließung sicher. Bei beengten Platzverhältnissen im historischen Baubestand der Bahnhöfe, wo bautechnisch nur eine Anlage nachträglich integriert werden kann, prüft die BVG im Einzelfall sorgfältig, ob dem Einbau eines Aufzugs aus Gründen der Behindertenintegration der Vorzug vor einer Fahrtreppe zu geben ist.
Berlin, den 25. April 1990
Wagner
Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe
Eingegangen am 26. April 1990
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.