Vorzeitige Verkuerzung der Buslinie 62 infolge von Falschparkern

über die Einstellung des Busverkehrs auf der Linie 62

Ereignis

Die Kleine Anfrage thematisiert die vorzeitige Verkürzung der Buslinie 62, die nicht mehr wie ursprünglich geplant am Amtsgericht Charlottenburg endet, sondern an der Wilmersdorfer Straße. Der Abgeordnete Michael Cramer kritisiert dies als „Kapitulation vor dem widerrechtlich parkenden Autoverkehr“, da illegal parkende Pkw in der Leonhardtstraße den Weg der BVG-Busse blockierten. Der Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe, Horst Wagner, weist den Vorwurf zurück. Er erläutert, dass der betroffene Streckenabschnitt wegen eines extrem geringen Fahrgastanteils von nur 5% ohnehin im Herbst 1990 aus betriebswirtschaftlichen Gründen eingestellt worden wäre. Ein permanenter polizeilicher Dauereinsatz zur Freihaltung der Leonhardtstraße wäre angesichts dieser Zahlen unverhältnismäßig gewesen, weshalb die BVG die geplante Maßnahme lediglich vorgezogen hat.

Details & Originaltext

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/774

Nr. 1084
des Abgeordneten Michael Cramer (AL)
über die Einstellung des Busverkehrs auf der Linie 62

Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, daß die Buslinie A 62 bereits an der Wilmersdorfer Straße und nicht mehr am Amtsgericht Charlottenburg endet, weil nach Angaben der BVG unerlaubt parkende Autofahrer den Weg des Busses auf der Leonhardtstraße versperrt haben?
2. Hält der Senat diese Maßnahme die Kapitulation des Busverkehrs vor dem widerrechtlich parkenden Autoverkehr – für einen Beitrag zum ökologischen Stadtumbau oder sieht er vielmehr einen Widerspruch zur Regierungserklärung des Regierenden Bürgermeisters, nach der Busse, Bahnen, Fußgänger/innen und Fahrradfahrer/innen Vorrang bekommen sollen?
3. Welche Möglichkeiten hat der Senat unternommen, um in der Leonhardtstraße die Straßenverkehrsordnung durchzusetzen?
4. Welche Maßnahmen gedenkt der Senat zu tun, damit die großen Gelben wieder freie Fahrt in der Leonhardtstraße haben und der A 62 wieder wie vorgesehen am Amtsgericht Charlottenburg endet?

Berlin, den 19. März 1990
Eingegangen am 25. März 1990

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1084
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Ja.

Zu 2. bis 4.:
Die Teilstrecke zwischen der Wilmersdorfer Straße und dem Amtsgericht Charlottenburg für die Omnibuslinie 62 wird wegen des geringen Fahrgastaufkommens (nach Angaben der BVG ca. 5% des Gesamtaufkommens der Linie 62) aus betriebswirtschaftlichen Gründen auf Dauer nicht beibehalten. In der Linienplanung der BVG ist dieser Streckenteil daher nicht mehr enthalten. Das Gebiet wird durch mehrere andere Omnibuslinien (10, 74 und 94) gut erschlossen.

Unter diesen Voraussetzungen und mit Blick auf andere, dann zu vernachlässigende polizeiliche Aufgaben wäre der für eine vorübergehende Verbesserung des für die BVG unzumutbaren Zustandes erforderliche erhebliche polizeiliche Kräfteeinsatz in der Leonhardtstraße quasi rund um die Uhr unangemessen. Die für den Herbst 1990 vorgesehene Linienmaßnahme ist deshalb von der BVG lediglich vorgezogen worden.

Der Senat wird weiterhin prinzipiell dem ÖPNV [Vorrang] einräumen und vom Individualverkehr verursachte Behinderungen des BVG-Verkehrs reduzieren. Auch polizeiliche Maßnahmen zur Freihaltung von Omnibusstrecken können hierzu eingesetzt werden.

Berlin, den 11. April 1990
Wagner
Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe
Eingegangen am 18. April 1990

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.