Betriebliche Auswirkungen des Mitteleinstiegs bei den BVG-Bussen

über betriebliche Auswirkungen der Möglichkeit des Mitteleinstiegs bei den Bussen der BVG

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit den verkehrlichen, betrieblichen und wirtschaftlichen Folgen einer generellen Freigabe des Mitteleinstiegs bei den Omnibussen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Die Senatorin für Kulturelle Angelegenheiten, Dr. Anke Martiny, antwortet in Vertretung für die Senatsverwaltung und legt dar, dass eine dauerhafte Abkehr vom kontrollierten Vordeinstieg zu erheblichen Verzögerungen beim Fahrgastwechsel führen würde. Nach Berechnungen der BVG verlängern sich die Haltestellenaufenthaltszeiten durch den ungeordneten Einstieg in der Mitte spürbar, was im gesamten Liniennetz zu Fahrzeitverlängerungen und damit zu einem massiven zusätzlichen Fahrzeug- und Personalbedarf führen würde. Zudem wird das Risiko von Einnahmeausfällen durch Schwarzfahrer ohne Sichtkontrolle als hoch eingeschätzt.

Details & Originaltext

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/774

Nr. 1115
des Abgeordneten Michael Cramer (AL)
über betriebliche Auswirkungen der Möglichkeit des
Mitteleinstiegs bei den Bussen der BVG

Ich frage den Senat:
1. Welche konkreten Auswirkungen auf die Haltestellenaufenthaltszeiten und die Umlaufzeiten hat die probeweise oder dauerhafte Freigabe des Mitteleinstiegs bei den BVG-Bussen?
2. Wie hoch beziffert die BVG den eventuellen zusätzlichen Fahrzeug- und Personalbedarf, falls durch verlängerte Abfertigungszeiten an den Haltestellen Fahrzeitverlängerungen eintreten?
3. Welche Erfahrungen haben andere Verkehrsunternehmen in der Bundesrepublik mit dem Mitteleinstieg im Vergleich zum kontrollierten Vordereinstieg gemacht?

Berlin, den 22. März 1990
Eingegangen am 26. März 1990

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1115
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Nach den vorliegenden verkehrsbetrieblichen Untersuchungen der BVG führt die generelle Freigabe des Mitteleinstiegs zu einer spürbaren Erhöhung der Haltestellenaufenthaltszeiten. Während beim kontrollierten Vordereinstieg der Fahrgastfluss im Wagen geordnet reguliert wird, kommt es beim gleichzeitigen Ein- und Ausstieg an den mittleren Türen zu blockierenden Gegenströmen. Dies verzögert den Fahrgastwechsel insbesondere an den stark frequentierten innerstädtischen Umsteigepunkten erheblich. Die daraus resultierende Verlängerung der Umlaufzeiten beeinträchtigt die Pünktlichkeit und die Einhaltung der Taktfahrpläne im gesamten Busliniennetz.

Zu 2.:
Sollten durch die verlängerten Abfertigungszeiten flächendeckende Fahrzeitverlängerungen eintreten, müsste die BVG zur Aufrechterhaltung des bestehenden Fahrplanangebotes zusätzliche Kurse einrichten. Auf der Grundlage theoretischer Modellrechnungen für das Berliner Busnetz wird der zusätzliche Fahrzeugbedarf auf mindestens 15 bis 20 zusätzliche Omnibusse geschätzt. Dies würde einen erheblichen finanziellen Mehraufwand für die Beschaffung sowie einen zusätzlichen Personalbedarf von rund 40 bis 50 Fahrern bedeuten, der auf dem angespannten Arbeitsmarkt derzeit kaum zu decken wäre. Zudem ist mit steigenden Einnahmeausfällen zu rechnen, da der Verzicht auf die Sichtkontrolle des Fahrausweises durch den Fahrer den Anteil der Fahrten ohne gültigen Fahrausweis erfahrungsgemäß erhöht.

Zu 3.:
Die Erfahrungen anderer großer Verkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland zeigen ein uneinheitliches Bild, tendieren jedoch zunehmend zur Beibehaltung oder Wiedereinführung des kontrollierten Vordereinstiegs beim Busverkehr. Unternehmen, die den Mitteleinstieg praktizieren, verzeichnen zwar unter bestimmten Bedingungen (z.B. flächendeckender Einsatz von Entwerfern und hoher Anteil von Zeitkarteninhabern) akzeptable Haltestellenzeiten, klagen jedoch fast ausnahmslos über eine drastisch gestiegene Schwarzfahrerquote. Aus diesem Grund haben mehrere Großstadtbezirke in den vergangenen Jahren den Einstieg beim Fahrer wieder als Standard eingeführt, um die Einnahmesicherung zu stabilisieren und die soziale Kontrolle im Fahrzeug zu erhöhen.

Berlin, den 23. April 1990
Dr. Anke Martiny
Senatorin für Kulturelle Angelegenheiten
Eingegangen am 26. April 1990

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.