Wiedereroeffnung der U-Bahnverbindung zur Warschauer Bruecke

über Wiedereröffnung der U-Bahnverbindung zur Warschauer Brücke

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit den konkreten Plänen, den baulichen Maßnahmen und den veranschlagten Gesamtkosten für die Wiederherstellung der historischen Hochbahnverbindung vom U-Bahnhof Schlesisches Tor (West) über die Sektorengrenze hinweg zum U-Bahnhof Warschauer Brücke (Ost). Der Bausenator Wolfgang Nagel beziffert die Gesamtkosten für die aufwendigen Rekonstruktions- und Neubaumaßnahmen in beiden Teilen der Stadt auf ca. 126 Millionen DM. Er listet die Kernaufgaben detailliert auf, die neben der grundlegenden Sanierung der kriegsbeschädigten Oberbaumbrücke auch den vollständigen Neubau der zweigleisigen Stahlüberbauten entlang der Stralauer Allee sowie die umfassende Rekonstruktion des Ost-Berliner U-Bahnhofs inklusive Gleisbau, Stromversorgung und Zugsicherung umfassen. Der zeitlebliche Rahmen für die Realisierung wird auf insgesamt drei Jahre geschätzt.

Details & Originaltext

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/732

Nr. 969
des Abgeordneten Hans-Joachim Kohl (SPD)
über Wiedereröffnung der U-Bahnverbindung
zur Warschauer Brücke

Ich frage den Senat:
1. Wie hoch sind die Kosten für den Wiederaufbau und die Instandsetzung der unterbrochenen U-Bahnverbindung zwischen Schlesischem Tor und Warschauer Brücke?
2. Welche größeren Arbeiten sind auszuführen?
3. Gibt es einen Arbeitsplan, der sich an der schnellen Abwicklung des Brückenaustausches am Görlitzer Bahnhof im Jahr 1989 orientiert?
4. Wie beurteilt der Senat die Überlegungen einiger Kreuzberger Kommunalpolitiker, zur Beschleunigung dieser Arbeiten Investitionsmittel aus dem bezirklichen Tiefbauhaushalt zur Verfügung zu stellen?
5. Wann soll die U-Bahnverbindung zur Warschauer Brücke wiedereröffnet werden?

Berlin, den 29. Januar 1990
Eingegangen am 6. Februar 1990

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 969
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Die Gesamtkosten für Rekonstruktions- und Neubaumaßnahmen in Berlin (Ost) und (West) belaufen sich nach Kostenberechnungen der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen auf ca. 126 000 000,00 DM.

Zu 2. a):
Oberbaumbrücke
Auf Grund der Kriegseinwirkungen und seither nicht durchgeführter baulicher Unterhaltung ist das Bauwerk in einem so desolaten Zustand, daß nur durch umfangreiche Sanierungsarbeiten eine Nutzung durch die Hochbahn, Fußgänger und Kraftfahrzeuge erreicht werden kann. Das historische Erscheinungsbild soll dabei berücksichtigt werden.

Zu 2. b):
Hochbahnstrecke von Oberbaumbrücke bis Stralauer Allee
Abbruch und Neubau der 2gleisigen Stahlüberbauten und Ausbessern und Herrichten der Brückenpfeiler.

Zu 2. c):
Hochbahnbrücke über die Stralauer Allee und Anschlußbauwerk
Neubau eines 2gleisigen Überbaus und Herrichten der vorhandenen Brückenpfeiler und des Widerlagers.

Zu 2. d):
U-Bahnhof Warschauer Brücke mit anschließenden Gewölben
Rekonstruktion des Bahnhofs und Neubau des Bahnsteigs mit den erforderlichen Dienstgebäuden, Abdichtung der Gewölbe, Gleisbau, Anschluß der Zugsicherung und Stromversorgung an das vorhandene U-Bahnnetz. Verlegung der Lagerräume, die sich zur Zeit im Bereich des U-Bahnhofs befinden. Instandsetzung des alten Stellwerks.

Zu 2. e):
Baumaßnahmen in Berlin (West)
Überarbeitung der im Anschluß an den Bahnhof Schlesisches Tor vorhandenen Stahlviadukte bis zur Oberbaumbrücke und Herstellung der erforderlichen Anschlüsse an das bestehende Netz zur Wiederinbetriebnahme.

Zu 3.:
Nein, da die Projektierung noch nicht abgeschlossen ist.

Zu 4.:
Nach der Durchführungsverordnung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (DVO-AZG) ist die Instandsetzung und der Neubau von Brücken und Schnellbahnen Vorbehaltsaufgabe der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen.

Zu 5.:
Die Bauwerke liegen zum größten Teil auf dem Gebiet von Berlin (Ost). Da die Finanzierung noch nicht gesichert ist, kann über einen Eröffnungstermin der U-Bahn keine Aussage gemacht werden. Die Bauzeit für die Rekonstruktions- und Neubauarbeiten wird einschließlich Planungsvorlauf voraussichtlich 3 Jahre betragen.

Berlin, den 21. März 1990
Nagel
Senator für Bau- und Wohnungswesen
Eingegangen am 27. März 1990

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.