über Wiederinbetriebnahme der Oberbaumbrücke für den Fahrzeugverkehr
Ereignis
Die Kleine Anfrage befasst sich mit den Verhandlungen und baulichen Voraussetzungen zur Wiedereröffnung der geschichtsträchtigen Oberbaumbrücke für den Kraftfahrzeugverkehr nach den Grenzöffnungen. Der Bausenator Wolfgang Nagel legt dar, dass der Senat diesen Wunsch bereits im Rahmen der Gespräche mit dem DDR-Verkehrsministerium erörtert hat. Die DDR-Seite sieht aufgrund des starken Querverkehrs im Bereich Mühlenstraße / Stralauer Allee jedoch erhebliche verkehrstechnische Schwierigkeiten, hat eine genaue Prüfung aber zugesagt. Zudem befindet sich das vollständig auf Ost-Berliner Gebiet liegende Bauwerk infolge von Kriegseinwirkungen und jahrzehntelang unterlassener Instandhaltung in einem desolaten Zustand. Eine Freigabe für den Straßen- und U-Bahn-Verkehr ist ohne aufwendige, schätzungsweise dreijährige Sanierungsarbeiten unmöglich.
Details & Originaltext
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/732
Nr. 968
des Abgeordneten Hans-Joachim Kohl (SPD)
über Wiederinbetriebnahme der Oberbaumbrücke
für den Fahrzeugverkehr
Ich frage den Senat:
1. Auf welcher Ebene wurden bisher Gespräche über die Wiederinbetriebnahme der Oberbaumbrücke für den Fahrzeugverkehr geführt?
2. Sind außer den Abrißkosten für das Abfertigungsgebäude auf Ost-Berliner-Seite finanzielle Aufwendungen für die volle Inbetriebnahme der Brücke notwendig?
3. Wann soll die Brücke für den Fahrzeugverkehr geöffnet werden?
Berlin, den 29. Januar 1990
Eingegangen am 6. Februar 1990
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 968
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Im Rahmen der Gespräche über Grenzbrücken zwischen Vertretern des Ministeriums für Verkehrswesen der DDR und der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen wurde der Wunsch des Senats erörtert, die Oberbaumbrücke wieder für den Straßenverkehr zu nutzen.
Wegen des sehr starken Querverkehrs im Straßenzug Mühlenstraße – Stralauer Allee werden hierfür vom Verhandlungspartner große Schwierigkeiten gesehen. Eine Prüfung wurde zugesagt. Ergebnisse liegen bisher nicht vor.
Zu 2.:
Auf Grund von Kriegseinwirkungen und seither nicht durchgeführter baulicher Unterhaltungsarbeiten ist das Bauwerk in einem Zustand, der eine Aufnahme des Straßen- und auch des U-Bahn-Verkehrs ohne aufwendige Sanierungsarbeiten unmöglich macht.
Zu 3.:
Das Bauwerk liegt auf dem Gebiet von Ost-Berlin. Da zur Zeit die Art der Finanzierung noch nicht feststeht, kann über einen Fertigstellungstermin keine Aussage gemacht werden. Es ist davon auszugehen, daß einschließlich Planungsvorlauf ein Zeitbedarf von ca. 3 Jahren erforderlich ist.
Berlin, den 19. März 1990
Nagel
Senator für Bau- und Wohnungswesen
Eingegangen am 28. März 1990
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.