über Straßenbahnlinien in Berlin (West)
Ereignis
Die Kleine Anfrage greift ein wegweisendes Angebot des Ost-Berliner Verkehrsbetriebes BVB zur Verlängerung von Straßenbahnlinien über die Sektorengrenze hinweg nach Berlin (West) auf. Der Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe, Horst Wagner, stellt klar, dass der Senat eine Verknüpfung der getrennten Nahverkehrsnetze ausdrücklich befürwortet und auch die BVG diesem Vorhaben nicht ablehnend gegenübersteht. Er gibt bekannt, dass beide Verkehrsbetriebe bereits eine konkrete Prüfliste für Tram-Verlängerungen erarbeiten. Zu den Prioritäten gehören Streckenführungen über die Bornholmer Straße zum U-Bahnhof Osloer Straße, im Zuge der Invalidenstraße zum S-Bahnhof Lehrter Bahnhof sowie eine Verbindung von Rosenthal ins Märkische Viertel. Aufgrund notwendiger Planfeststellungsverfahren ist jedoch mit längeren Vorlaufzeiten zu rechnen.
Details & Originaltext
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/732
Nr. 959
des Abgeordneten Michael Cramer (AL)
über Straßenbahnlinien in Berlin (West)
Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, daß die BVB (Ost) dem Senat angeboten hat, einzelne Straßenbahnlinien von Ost-Berlin aus nach Berliner (West) hinein zu verlängern?
2. Wie bewertet der Senat dieses Angebot der BVB (Ost)?
3. Kann der Senat erklären, warum die BVG (West) diesem Projekt ablehnend gegenübersteht?
4. Welche Verlängerungen von Straßenbahnlinien hält der Senat für besonders geeignet? Welche Angebote wurden durch die BVB (Ost) dem Senat gemacht und denkt der Senat daran, eine Linie als Pilotprojekt z. B. die Linie 22 von Rosenthal durch das Märkische Viertel zum Rathaus Reinickendorf vorrangig zu realisieren?
Berlin, den 2. Februar 1990
Eingegangen am 6. Februar 1990
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 959
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Ja.
Zu 2.:
Der Senat befürwortet grundsätzlich eine Verknüpfung der bisher durch die Grenzen getrennten Nahverkehrsnetze im Großraum Berlin. Nachdem bereits mehrere grenzüberschreitende Buslinien eingerichtet wurden und nachdem die zuständigen Dienststellen gemeinsam an einem Konzept für grenzüberschreitende S- und U-Bahnstrecken arbeiten, ist selbstverständlich auch zu prüfen, inwiefern mit dem Verkehrsmittel Straßenbahn ein Beitrag zur Verschmelzung der Berliner Verkehrsnetze zu erzielen ist.
Zu 3.:
Die Behauptung, die BVG stehe einem solchen Projekt ablehnend gegenüber, trifft nicht zu.
Zu 4.:
Zur Zeit prüfen BVG und BVB gemeinsam die Realisierbarkeit folgender Straßenbahnverlängerungen:
* Linie 3 von der Endstelle Björnsonstraße über den künftig wieder betriebenen S-Bahnhof Bornholmer Straße sowie die Osloer Straße zum U-Bahnhof Osloer Straße mit einer möglichen Weiterführung über Seestraße, Amrumer Straße zum U-Bahnhof Amrumer Straße (Klinikum, TFH).
* Verlängerung einer Straßenbahnlinie im Zuge der Invalidenstraße mit vorläufigem Endpunkt am S-Bahnhof Lehrter Bhf.
* die Straßenbahnlinie 22 von Rosenthal über den Wilhelmsruher Damm (Ost) zum Wilhelmsruher Damm (West). Die vorgeschlagene weitere Verlängerung der Linie 22 durch das Märkische Viertel über Bahnhof Wittenau/Nordbahn bis zum Rathaus Reinickendorf würde keineswegs vorrangig realisiert.
* Die Straßenbahnlinie 17 vom Sterndamm über Stubenrauchstraße (Ost), Stubenrauchstraße (West) bis zum U-Bahnhof Zwickauer Damm.
* die Straßenbahnlinien 4 und 13 vom Endpunkt Eberswalder Straße über die Bernauer Straße zum S-Bahnhof Nordbahnhof und gegebenenfalls bis nach Berlin (West) (S Lehrter Bahnhof).
* die Straßenbahnlinie 84 vom S-Bahnhof Adlershof über die Rudower Chaussee (Ost), Köpenicker Straße (West) zum U-Bahnhof Rudow.
Endgültige Aussagen des Senats können erst nach Abschluß der zur Zeit noch laufenden Untersuchungen getroffen werden.
Es ist auch darauf hinzuweisen, daß für den (Wieder-)Aufbau von Straßenbahnstrecken in Berlin (West) Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden müssen, d. h. kurzfristige Baumaßnahmen ohnehin nicht möglich sind.
Berlin, den 19. März 1990
Wagner
Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe
Eingegangen am 22. März 1990
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.