Betriebliche Auswirkungen von Tempo 30 auf dem Kurfürstendamm

über betriebliche Auswirkungen von Tempo 30 bei der BVG

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit den konkreten verkehrsbetrieblichen und finanziellen Konsequenzen einer herabgesetzten Höchstgeschwindigkeit auf dem Kurfürstendamm. Der Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe, Horst Wagner, bestätigt, dass die Bezirke Wilmersdorf und Charlottenburg eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h – ausdrücklich auch für die Busspuren – fordern. Nach Berechnungen der BVG würde dieser Schritt auf dem Abschnitt zwischen Adenauerplatz und Wittenbergplatz zu spürbaren Fahrzeitverlängerungen bei den dort verkehrenden Hauptbuslinien führen. Um den Taktplan stabil zu halten, müssten zusätzliche Omnibusse in den Umlauf gebracht werden, was den Senat vor jährliche betriebliche Mehrkosten von rund einer halben Million DM stellen würde.

Details & Originaltext

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/732

Nr. 944
des Abgeordneten Michael Cramer (AL)
über betriebliche Auswirkungen von Tempo 30
bei der BVG

Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, daß die Bezirke Wilmersdorf und Charlottenburg für den Ku’damm – auch für die Busspuren – Tempo 30 fordern?
2. Welche Zeitverzögerungen gibt die BVG für ihren Busverkehr an, wenn statt Tempo 50 Tempo 30 auf dem Kurfürstendamm zwischen Adenauerplatz und Wittenbergplatz gefahren wird?
3. Wie hoch sind die eventuellen zusätzlichen Kosten, bzw. welche betrieblichen Auswirkungen hätte Tempo 30 auf der oben beschriebenen Ku’damm-Strecke?

Berlin, den 30. Januar 1990
Eingegangen am 31. Januar 1990

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 944
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Ja.

Zu 2. und 3.:
Laut Auskunft der BVG würde sich nach gegenwärtigem Stand für die Omnibuslinie 9 eine Fahrzeitverlängerung von 2 Minuten und für die Omnibuslinien 19 und 29 eine Fahrzeitverlängerung von 3 Minuten sowie einen zusätzlichen Fahrzeugbedarf von zwei Doppeldeck-Omnibussen und einem Eindeck-Omnibus ergeben.

Die zusätzlichen Betriebskosten wären mit jährlich ca. 500 000 DM anzusetzen.

Berlin, den 16. März 1990
Wagner
Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe
Eingegangen am 21. März 1990

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.