Durchgehender Nachtverkehr bei U- und S-Bahn am Wochenende
Ereignis
Die Kleine Anfrage befasst sich intensiv mit den personellen, organisatorischen und finanziellen Auswirkungen eines hypothetischen durchgehenden Wochenend-Nachtverkehrs (Freitag- und Samstagnacht im 15- bzw. 20-Minutentakt) bei der Berliner U- und S-Bahn. Der Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe, Horst Wagner, legt detailliertes Zahlenmaterial vor. Er weist nach, dass ein solcher Betrieb erhebliche personelle Zusatzkapazitäten und jährliche Mehraufwendungen in Millionenhöhe (ca. 5,6 Mio. DM Personalkosten plus 5,7 Mio. DM Betriebskosten allein für alle U-Bahnlinien) verursachen würde. Zudem legt er dar, dass die nächtlichen Sperrpausen am Wochenende zwingend für betriebskritische Instandhaltungs- und Bauarbeiten (Oberbau, Signalanlagen, Stromversorgung) benötigt werden, da eine Verschiebung auf andere Wochentage die Betriebskosten durch Sonntagsarbeitszuschläge massiv in die Höhe treiben würde.
Details & Originaltext
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/619
Nr. 706
des Abgeordneten Michael Cramer (AL)
über den durchgehenden Nachtverkehr bei der U- und S-Bahn am Wochenende
Ich frage den Senat:
1. Wieviel Personal arbeitet in der nächtlichen Betriebspause bei der U-Bahn, wieviel Personal auf den U-Bahnlinien 1, 6, 7, und 9?
2. Wieviel Personal arbeitet in den nächtlichen Betriebspausen auf den S-Bahnlinien 1, 2 und 3?
3. Wieviel Personal müßte jeweils für einen durchgehenden Betrieb (15-Minutentakt) Freitag- und Samstagnacht zusätzlich auf allen U-Bahnlinien eingesetzt werden, wieviel auf den U-Bahnlinien 1, 6, 7 und 9? Wieviel Personal müßte jeweils für einen durchgehenden Betrieb (20-Minutentakt) an Wochenenden auf den S-Bahnlinien 1, 2 und 3 eingesetzt werden?
4. Wie hoch wären dafür die Mehraufwendungen
a) bei allen U-Bahnlinien,
b) auf den U-Bahnlinien 1, 6, 7 und 9,
c) auf allen S-Bahnlinien?
5. Wie viele Personen müßten im Nachtverkehr U- und S-Bahn benutzen, um eine Kostendeckung annähernd zu erreichen
a) bei allen U- und S-Bahnlinien,
b) auf allen S-Bahnlinien und den U-Bahnlinien 1, 6, 7 und 9?
6. Welche Arbeiten wurden im Jahre 1989 Freitag- und Samstagnacht auf den U- und S-Bahnlinien durchgeführt? Welche Maßnahmen wären nicht auf andere Nächte zu verschieben gewesen?
7. Gibt es Arbeiten, die eine nächtliche Sperrpause an Wochenenden unbedingt erforderlich machen? Wenn ja, welche?
Berlin, den 9. November 1989
Eingegangen am 10. November 1989
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 706
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. a):
In der nächtlichen Betriebspause werden bei der U-Bahn Betriebsbedienstete unterschiedlicher Berufsgruppen eingesetzt.
Der Einsatz der Zugabfertiger in den nächtlichen Betriebspausen Montag bis Sonntag erfolgt aus Gründen der Betriebssicherheit. Der Einsatz der Weichensteller in den nächtlichen Betriebspausen ist bedingt durch die Arbeitszugfahrten für Wartung, Instandhaltung und Neubau an den Betriebsanlagen in den Nächten Montag/Dienstag bis Freitag/Samstag.
Die Zugfahrer verbleiben in den nächtlichen Betriebspausen vor Ort für Umsetzfahrten, Rangierbewegungen und Überführungsfahrten.
Folgende Personale kommen in den nächtlichen Betriebspausen zum Einsatz:
| Linie | Weichensteller | Zugabfertiger | Zugführer |
|---|---|---|---|
| Linie U 1 | 5 | 19 | 6 |
| Linie U 2 | 2 | 13 | 2 |
| Linie U 3 | 1 | — | — |
| Linie U 4 | — | 4 | — |
| Linie U 6 | 5 | 22 | 4 |
| Linie U 7 | 6 | 37 | 7 |
| Linie U 8 | 3 | 12 | 2 |
| Linie U 9 | 3 | 18 | 4 |
| Reserve | — | 9 | — |
| gesamt: | 24 | 135 | 25 |
Gesamtpersonal: 184 Personale
Für die Bahnhofsreinigung kommen in der nächtlichen Betriebspause 8 Reinigungskolonnen mit je 3 Personalen = 24 Personale zum Einsatz.
Die Betriebsleitstelle U-Bahn ist in der nächtlichen Betriebspause besetzt mit:
* 1 Schichtleiter (Oberverkehrsmeister)
* 2 Fahrmeister mit höherwertigen Tätigkeiten
Zu 1. b):
Folgende Personale sind in der nächtlichen Betriebspause auf den nachstehend genannten Linien entsprechend der Tabelle zu 1. a) eingesetzt:
| Linie | Weichensteller | Zugabfertiger | Zugführer |
|---|---|---|---|
| Linie U 1 | 5 | 19 | 6 |
| Linie U 6 | 5 | 22 | 4 |
| Linie U 7 | 6 | 37 | 7 |
| Linie U 9 | 3 | 18 | 4 |
| Reserve | — | 7 | — |
| gesamt: | 19 | 103 | 21 |
Gesamtpersonal: 143 Personale
Zu 2.:
Der Einsatz der Aufsichten in den nächtlichen Betriebspausen Montag bis Sonntag erfolgt auf der S-Bahn aus Gründen der Betriebssicherheit.
Der Einsatz der Fahrdienstleiter auf den Gemeinschaftsbetriebsstellen der Deutschen Reichsbahn/BVG erfolgt auf der Grundlage der S-Bahnvereinbarung. Die Besetzung der BVG-Stellwerke in den nächtlichen Betriebspausen erfolgt für die Durchführung der Arbeitszugfahrten, Materialfahrten, Fahrten für die Ver- und Entsorgung der Betriebswerkstätten, Gleismeßfahrten usw.
Die Triebfahrzeugführer verbleiben in den nächtlichen Betriebspause vor Ort für Umsetzfahrten und Rangierbewegungen sowie aus Gründen der Sicherheit für die auf den frei zugänglich abgestellten S-Bahnwagen in den Kehranlagen.
Folgende Personale kommen in den nächtlichen Betriebspausen bei der S-Bahn zum Einsatz:
* Linie S 1: 11 Fahrdienstleiter, 10 Aufsichten, 9 Triebfahrzeugführer
* Linie S 2: 13 Fahrdienstleiter, 9 Aufsichten, 9 Triebfahrzeugführer
* Linie S 3: 7 Fahrdienstleiter, 6 Aufsichten, 3 Triebfahrzeugführer
* Reserve: 4 Aufsichten
* gesamt: 31 Fahrdienstleiter, 29 Aufsichten, 21 Triebfahrzeugführer = 81 Personale.
Die Betriebsleitstelle S-Bahn ist in der nächtlichen Betriebspause mit:
* 1 Oberverkehrsmeister
* 1 Verkehrsmeister mit höherwertigen Tätigkeiten
besetzt.
Zu 3. a):
Für einen durchgehenden Nachtverkehr Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag im 15-Minuten-Takt müssen zusätzlich auf allen U-Bahnlinien nachfolgend ausgeführte Personale der einzelnen Berufsgruppen zum Einsatz gebracht werden:
| Linie | Weichensteller | Zugabfertiger | Zugführer | Zugprüfer | Zugreinigungsfrauen |
|---|---|---|---|---|---|
| Linie U 1 | 6 | 4 | 3 | 2 | 2 |
| Linie U 2 | 1 | 3 | 1 | 1 | 1 |
| Linie U 3 | 1 | — | 1 | — | 1 |
| Linie U 4 | — | 1 | 1 | — | — |
| Linie U 6 | 3 | 4 | 3 (ohne Ost-durchfahrt) | 1 | 2 |
| Linie U 7 | 5 | 3 | 3 | 2 | 2 |
| Linie U 8 | 2 | 1 | 4 (ohne Ost-durchfahrt) | 1 | 2 |
| Linie U 9 | 3 | — | 2 | 1 | 2 |
| Reserve | — | 3 | 9 | — | — |
| gesamt: | 21 | 16 | 29 | 8 | 12 |
Gesamtpersonal: 86 Personale
Zusätzlich ist für einen durchgehenden Nachtverkehr auf der U-Bahn unter den o. g. Bedingungen nachfolgend genannte Betriebsaufsicht erforderlich:
* 2 Oberverkehrsmeister
* 1 Fahrmeister Großprofil
* 1 Fahrmeister Kleinprofil
* 1 Verkehrsmeister mit höherwertigen Tätigkeiten (Leitstelle)
* 1 Stellwerksmeister
* 2 Verkehrsmeister Linie U 1
* 1 Verkehrsmeister Linie U 2, 3 und 4
* 1 Verkehrsmeister Linie U 6 nördiich
* 1 Verkehrsmeister Linie U 6 südlich
* 3 Verkehrsmeister Linie U 7
* 1 Verkehrsmeister Linie U 8 nördlich
* 1 Verkehrsmeister Linie U 8 südlich
* 2 Verkehrsmeister Linie U 9
* 18 Betriebsaufsichten insgesamt
Zu 3. b):
Bei Einführung eines durchgehenden Nachtbetriebes Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag im 15-Minuten-Takt auf den U-Bahnlinien 1, 6, 7 und 9 müssen folgende Personale zusätzlich in Ansatz gebracht werden:
| Linie | Weichensteller | Zugabfertiger | Zugführer | Zugprüfer | Zugreinigungsfrauen |
|---|---|---|---|---|---|
| Linie U 1 | 6 | 4 | 3 | 1 | 2 |
| Linie U 6 | 3 | 4 | 3 | 1 | 2 |
| Linie U 7 | 5 | 3 | 3 | 2 | 2 |
| Linie U 9 | 3 | — | 2 | 1 | 2 |
| Reserve | — | 2 | 5 | — | — |
| gesamt: | 17 | 13 | 16 | 5 | 8 |
Gesamtpersonal: 59 Personale
Zusätzlich ist für dieser durchgehenden Nachtverkehr nachfolgend genannte Betriebsaufsicht erforderlich:
* 2 Oberverkehrsmeister
* 1 Fahrmeister Großprofil
* 1 Fahrmeister Kleinprofil
* 1 Verkehrsmeister mit höherwertigen Tätigkeiten (Leitstelle)
* 1 Stellwerksmeister
* 2 Verkehrsmeister Linie U 1
* 1 Verkehrsmeister Linie U 6 nördlich
* 1 Verkehrsmeister Linie U 6 südlich
* 3 Verkehrsmeister Linie U 7
* 2 Verkehrsmeister Linie U 9
* 15 Betriebsaufsichten insgesamt
Zu 3. c):
Für einen durchgehenden Nachtbetrieb im 20-Minuten-Takt Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag auf den S-Bahnlinien S 1, S 2 und S 3 müssen zusätzlich nachfolgend genannte Personale in Ansatz gebracht werden:
* Linie S 1: 1 Fahrdienstleiter, 1 Zugprüfer, 2 Zugreinigungsfrauen
* Linie S 2: 2 Zugreinigungsfrauen
* Linie S 3: 1 Aufsichten
* Reserve: 1 Triebfahrzeugführer
* gesamt: 1 Fahrdienstleiter, 1 Aufsichten, 1 Triebfahrzeugführer, 1 Zugprüfer, 4 Zugreinigungsfrauen = 7 Personale.
Zusätzlich müssen für den durchgehenden Nachtbetrieb S-Bahn unter den o. g. Bedingungen nachfolgende genannte Betriebsaufsichten zum Einsatz gebracht werden:
* 1 Fahrmeister mit höherwertigen Tätigkeiten (Betriebsleitstelle)
* 1 Fahrmeister
* 1 Verkehrsmeister im Stellwerksdienst
* 1 Verkehrsmeister Linie S 1
* 1 Verkehrsmeister Linie S 2 nördlich
* 1 Verkehrsmeister Linie S 2 südlich
* 1 Verkehrsmeister Linie S 3
* 7 Betriebsaufsichten insgesamt
Zu 4. a):
Die zusätzlichen Personalkosten für die Mehraufwendungen auf allen U-Bahnlinien betragen:
| Berufsgruppe | Anzahl | Durchschnittslohn jährlich DM | Lohnkosten jährlich DM |
| :— | :—: | :—: | :—: |
| Weichensteller | 21 | 56 369,89 | 1 183 767,69 |
| Zugabfertiger | 16 | 46 464,65 | 743 434,40 |
| Zugführer | 29 | 56 744,62 | 1 645 593,98 |
| Zugprüfer | 8 | 59 023,99 | 472 191,92 |
| Zugreinigungsfrauen | 12 | 47 401,48 | 568 817,76 |
| Betriebsaufsicht (Grundlage: Vgr. V c) | 18 | 57 244,69 | 1 030 404,42 |
| gesamt: | 104 | | 5 644 210,17 |
Zusätzlich würden für den Nachtverkehr Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag im 15-Minuten-Takt auf allen U-Bahnlinien insgesamt 1 281 776 Nutzwagenkilometer (NW-km) im Jahr anfallen.
Damit würden Mehraufwendungen/Jahr insgesamt in folgender Höhe anfallen:
1 281 776 NW-km x 4,49 DM/NW-km = 5 755 200,- DM.
Zu 4. b):
Die zusätzlichen Personalkosten für die Mehraufwendungen auf den U-Bahnlinien 1, 6, 7 und 9 betragen:
Berufsgruppe Anzahl Durchschnittslohn jährlich DM Lohnkosten jährlich DM
Weichensteller 17 56 369,89 958 288,13
Zugabfertiger 13 46 464,65 604 040,45
Zugführer 16 56 744,62 907 913,92
Zugprüfer 5 59 023,99 295 119,95
Zugreinigungsfrauen 8 47 401,48 379 211,84
Betriebsaufsicht (Grundlage: Vgr. V c) 15 57 244,69 858 670,35
gesamt: 74 4 003 244,64
Zusätzlich würden für den Nachtverkehr Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag im 15-Minuten-Takt auf den U-Bahnlinien 1, 6, 7 und 9 insgesamt 481 101 NW-km im Jahr anfallen.
Damit würden Mehraufwendungen/Jahr insgesamt in folgender Höhe anfallen:
481 101 NW-km x 4,49 DM/NW-km = 2 160 150,- DM.
Zu 4. c):
Die zusätzlichen Personalkosten für die Mehraufwendungen auf allen S-Bahnlinien betragen:
Berufsgruppe Anzahl Durchschnittslohn jährlich DM Lohnkosten jährlich DM
Fahrdienstleiter (Lohngr. FU 2) 1 57 940,40 57 940,40
Triebfahrzeugführer 1 57 090,30 57 090,30
Zugprüfer 1 53 266,98 53 266,98
Zugreinigungsfrauen 4 43 409,64 173 638,56
Betriebsaufsicht (Grundlage: Vgr. V c) 7 55 985,17 391 896,19
gesamt: 14 733 832,43
Zusätzlich würden für den Nachtverkehr Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag im 20-Minuten-Takt auf den S-Bahnlinien S 1, S 2 und S 3 insgesamt 713 756 NW-km im Jahr anfallen.
Damit würden Mehraufwendungen/Jahr insgesamt in folgender Höhe anfallen:
713 756 NW-km x 8,05 DM/NW-km = 5 745 750,- DM.
Zu 5.:
Eine Ermittlung der Kostendeckung für den Nachtverkehr U- und S-Bahn (insgesamt und nach Linien) kann nicht vorgenommen werden, da die Erfassung der Aufwendungen nur für bestimmte Perioden (Monat, Jahr) erfolgt und eine Zuordnung zu einzelnen Tagen bzw. Tageszeiten nicht möglich ist.
Darüber hinaus ist eine Aussage über die Erlössituation eines zukünftigen Nachtverkehrs U- und S-Bahn erst möglich, wenn die Nachfrage, das Umsteigeverhalten und die Fahrausweisstruktur dieses Nutzerkreises bekannt ist.
Zu 6.:
Der für Wartung und Instandhaltung vorgesehene Arbeitszyklus in den Betriebspausen umfaßt die Nächte von Montag/Dienstag bis Freitag/Samstag. Dies sind insbesondere Arbeiten am Oberbau, an den Signalanlagen, an der Stromversorgung sowie an Bauwerken innerhalb des Gefahrenbereichs des Zugbetriebs. Ebenfalls werden Reinigungsarbeiten in den Bahnhöfen an den gleisseitigen Wandflächen und im Schotterbett durchgeführt.
Da die Arbeiten in den nächtlichen Betriebspausen, um eine hohe Effizienz zu erreichen, am Tage vorbereitet werden müssen, würde eine Verschiebung dieser vorbereitenden Maßnahmen für eine nächtliche Betriebpause Sonntag/Montag auf den Sonntag entfallen. Die Folge wäre, daß zusätzliches Personal in den Werkstätten bei der BVG und bei den unter Vertrag stehenden Fremdfirmen sonntags vorgehalten werden müßte.
Dies bedeutet, daß wegen der geringen Akzeptanz von Sonntagsarbeit die Nacht Sonntag/Montag für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten in vollem Umfang nicht zur Verfügung steht. Die entsprechenden Arbeiten an den Betriebsanlagen müßten dann auf 4 Betriebspausen von Montag/Dienstag bis Donnerstag/Freitag durch Einsatz weiterer Fremdfirmen und Zunahme von BVG-eigenem Personal im Wartungsbereich kompensiert werden. Dies hätte eine nicht unerhebliche Erhöhung der Betriebskosten zur Folge.
Zu 7.:
Im Zusammenhang mit umfangreicheren Baumaßnahmen an Betriebsanlagen wie z. B. Brückenneubauten, Bahnhofserneuerungen, Gleisverschwenkungen, Stellwerksumbauten, Oberbauarbeiten im Nord-Süd-Tunnel durch die Deutsche Reichsbahn, Funkkabelverlegung auf den Linien U 6 und U 8 (vorgezogene Betriebspause ab 20.00 Uhr) können nächtliche Sperrpausen am Wochenende erforderlich werden.
Berlin, den 7. Februar 1990
Wagner
Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe
Eingegangen am 13. Februar 1990
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.