Der Flugverkehr
Ereignis
Die Kleine Anfrage befasst sich mit den wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen des Flugverkehrs auf dem Flughafen Berlin-Tegel. Der Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe, Horst Wagner, legt umfangreiches statistisches Material vor, das einen deutlichen Anstieg der täglichen Flugbewegungen von 157 (1985) auf 271 (1989) dokumentiert. Er erörtert die Lärmkategorisierungen der eingesetzten Maschinen, die Subventionen für den Berlin-Verkehr (rund 100 Mio. DM im Jahr 1989) sowie die defizitäre Kostenstruktur der Berliner Flughafen-Gesellschaft (BFG) durch alliierte Vorgaben. Zudem wird die theoretische Kapazitätsgrenze des Lande- und Startbahnsystems in Tegel auf ca. 30 Bewegungen pro Spitzenstunde bzw. 500 pro Tag beziffert.
Details & Originaltext
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/659
Nr. 463
des Abgeordneten Michael Cramer (AL)
über den Flugverkehr
Ich frage den Senat:
1. Wie hoch sind die Landegebühren auf dem Berliner Flughafen Tegel im Verhältnis zu Frankfurt am Main?
2. Wie hoch sind die Mieten z. B. für die Förderbänder, Flugsteig und Abfertigungsräume der Fluggesellschaften pro qm und wie hoch ist der reale Kostendeckungsgrad?
3. Wie hoch ist der Betrag, der dem Land Berlin verlorengeht, weil die Fluggesellschaften von der Mineralölsteuer befreit sind?
4. Auf wie viele Mio. DM pro Jahr belaufen sich die von der Bundesregierung gewährten Flugpreisubventionen für den Berlinverkehr?
5. Wie viele Flugzeuge starteten bzw. landeten täglich im Jahresdurchschnitt 1985, 1986, 1987, 1988?
Wie viele Starts und Landungen werden für 1989 im Durchschnitt erwartet?
6. Wie hoch war der Jahresverlust der Berliner Flughafengesellschaft in den Jahren 1985, 1986, 1987, 1988?
Wie hoch wird er voraussichtlich im Jahre 1989 sein?
7. Wie erklärt sich der Senat die Kostenunterdeckung, die vom Steuerzahler aufgebracht werden muß, trotz der vielfältigen Privilegien gegenüber dem Eisenbahnverkehr?
8. Wie hoch war die Auslastung der Flugzeuge, die der Bundesregierung und den Alliierten zur Streichung vorgeschlagen worden sind? (Angaben bitte absolut und in Prozenten)
Um wie viele Flugpassagiere handelte es sich insgesamt und wie viele waren das prozentual?
9. Ist dem Senat bekannt, daß insbesondere an Samstagen durch die vielen Charterflugzeuge die Anwohner durch Lärm extrem belästigt werden?
Welche Maschinen starteten seit dem 1. Juli jeweils samstags in der Zeit zwischen 6.00 und 8.00 Uhr, um welche Fluggesellschaften handelte es sich? Wurden dabei die lärmärmeren Maschinen eingesetzt?
10. Ist dem Senat bekannt, daß zwischen 19.45 und 20.00 Uhr die British Airways, die Euro Berlin und die Pan American nach Frankfurt starten?
Wie hoch ist die Auslastung dieser Maschinen? (Prozentual und absolut)
11. Ist dem Senat bekannt, daß an einem Samstag zwischen 6.00 und 6.05 insgesamt 6 Charterflüge dem Flughafen Tegel verlassen haben? Was bedeutet das hinsichtlich der Kapazitätsgrenzen, wenn in 5 Minuten 6 Flüge starten können?
Wie bewertet der Senat auf diesem Hintergrund die Angaben der Kapazitätsgrenzen der Berliner Flughafengesellschaft mit 500 Starts und Landungen pro Tag und der Bürgerinitiative gegen das Luftkreuz, die 1 000 Starts und Landungen pro Tag angibt?
Berlin, den 29. August 1989
Eingegangen am 4. September 1989
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 463
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die auf die Höchststartgewichte bezogenen Landegebühren auf dem Flughafen Berlin-Tegel betragen derzeit in Abhängigkeit von der Antriebsart und der Einstufung in die zutreffende Lärmkategorie des Luftfahrzeuges 85% des Durchschnitts der Gebühren der Flughäfen Frankfurt, Hamburg und München. Ab 1. Juli 1990 werden die Landegebühren für die lauteren Flugzeuge, die nur die Lärmzulassungskriterien des ICAO Annex 16 Kapitel 2 erfüllen, mit dem Ziel der stärkeren Lärmdifferenzierung auf 100% angehoben.
Von dem variablen, auf die Zahl der Passagiere an Bord bezogenen Teil der Landegebühr war der Verkehr zwischen dem Bundesgebiet und Berlin bisher befreit. Die Flughäfen Frankfurt und München haben diesen Teil der Landegebühr ab 1. Juli 1989 auch im Berlin-Verkehr eingeführt. Für jeden an Bord befindlichen Passagier sind in Frankfurt 3,45 DM zu entrichten.
Im direkten Auslandsverkehr wurde bisher in Berlin eine Fluggastgebühr in Höhe von 11,- DM erhoben, die ab 1. November 1989 in einen variablen Teil der Landegebühr umgewandelt wurde. In Frankfurt beträgt der variable Teil der Landegebühr in Auslandsverkehr zur Zeit 12,15 DM pro Passagier.
Zu 2.:
Soweit die Abfertigungseinheiten im Flughafen Tegel (einschließlich ihrer technischen Einrichtungen) fest vermietet sind, beträgt die monatliche Miete incl. der Nebenkosten 18 181,57 DM; soweit sie stundenweise vermietet sind, beträgt die Miete 60,38 DM pro Stunde, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Hierin ist auch eine anteilige Nutzung der Ankunftswarteräume einschließlich der technischen Einrichtungen enthalten. Die so von den Alliierten genehmigten Nutzungsentgelte decken ca. 30 bis 35% der tatsächlichen Kosten.
Zu 3.:
Die Flughafengesellschaften sind nicht von der Mineralölsteuer befreit. Allerdings sind die Luftverkehrsgesellschaften weltweit von der Mineralölsteuer befreit. Aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit hat der Bundesgesetzgeber bisher von einer Aufhebung der Steuerbefreiung abgesehen.
Das Aufkommen aus der Mineralölsteuer steht in voller Höhe dem Bund zu. Die Mineralölsteuerbefreiung für Flugbenzin (§ 8 Abs. 3 Nr. 4 MinöStG) hat deshalb keine Auswirkungen auf den Berliner Haushalt.
Zu 4.:
1988 wurden 110 521 302,- DM für die Flugpreissubvention in Berlin-Verkehr gewährt. Für 1989 sind 99,75 Mio. DM im Haushalt des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen veranschlagt.
Zu 5.:
Durchschnittliche Bewegungen (Starts und Landungen) pro Tag:
* 1985: 157
* 1986: 160
* 1987: 185
* 1988: 228
* 1989: 271
Zu 6.:
Nach Verrechnung der Entnahmen aus Rücklagen aus Finanzierungsbeiträgen der Gesellschafter errechnen sich folgende Ergebnisse aus den Gewinn- und Verlustrechnungen der BFG:
* 1985: Verlust 11 401 000 DM
* 1986: Verlust 8 210 000 DM
* 1987: Verlust 5 769 000 DM
* 1988: Überschuß 442 000 DM
Der Planverlust für 1989 beträgt 1 719 000 DM.
Zu 7.:
Die Unterdeckung bei der BFG resultiert zum Teil aus Mindereinnahmen durch die von den Alliierten nicht leistungs- und kostengerecht festgesetzten Gebühren und Entgelte der BFG.
Zu 8.:
Die Auslastung der zur Streichung vorgeschlagenen Flugpaare lag zwischen 12 und 45%.
Genauere Auskünfte sind nicht möglich, da es sich um vertrauliche Angaben handelt, zu denen die Luftverkehrsgesellschaften nur gegenüber dem Statistischen Bundesamt nach dem Gesetz über die Luftfahrtstatistik vom 30. Oktober 1967, geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 14. März 1980, verpflichtet sind. Nach § 8 Abs. 2 dieses Gesetzes können die Daten nur veröffentlicht oder benutzt werden, wenn der Auskunftspflichtige (die Luftverkehrsgesellschaft) nicht genannt wird.
Zu 9.:
Dem Senat ist bekannt, daß an Samstagen viele Flugzeuge im Charterverkehr starten und landen. Dies hängt mit den Usancen im Beherbergungsgewerbe (Bettenwechsel) zusammen.
Die genaue Zahl der Starts zwischen 6.00 und 8.00 Uhr an Samstagen seit dem 1. Juli 1989 ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Zu 10.:
Ja. Aus den zu 8. dargestellten Gründen sieht sich der Senat nicht in der Lage, die gewünschten Auskünfte zu geben. Inzwischen ist jedoch bekannt geworden, daß British Airways, nicht zuletzt wegen der entsprechenden Bitte des Senats, die Bedienung der Strecke Berlin-Frankfurt mit Beginn des Winterflugplans 1989/90 aufgegeben hat. Dies führt u. a. auch zum Wegfall einer der drei erwähnten Flüge, was die Auslastung der beiden anderen steigern wird.
Zu 11.:
„Spitzentag“ in diesem Zusammenhang war Samstag, der 1. Juli 1989.
Folgende Starts und Landungen wurden verzeichnet:
* 06.00 Uhr DAN AIR (B 737-300, 5014 nach Fuerteventura)
* 06.05 Uhr EUROBERLIN (B 737-300, 5120 nach München)
* 06.07 Uhr DAN AIR (B 737-300, 5694 nach Korfu)
* 06.09 Uhr Paramount (B 737-200, 4635 nach Heraklion)
Das Starten von sechs Flugzeugen in pfünf Minuten kann in Tegel nicht durchgeführt werden, da zwischen den einzelnen Flugbewegungen zeitliche Mindestabstände von 90 Sekunden liegen müssen.
Die Ballung von Abflügen vor allem im Charterverkehr um 6.00 Uhr ist eine Folge der Nachtflugbeschränkungen. Andernfalls könnte die für einen noch wirtschaftlich vertretbaren Preis erforderliche Zahl der Umläufe nicht in der Zeit von 6.00 bis 23.00 Uhr abgewickelt werden. Die Luftverkehrsgesellschaften legen auch deshalb die ersten Abflüge so früh, um das Risiko der Verspätungen mit der Folge von Landungen nach 23.00 Uhr zu reduzieren.
Die theoretische maximale Kapazität liegt für das Lande-/Startbahnsystem in Tegel bei ca. 30 Starts und Landungen pro Spitzenstunde, bei ca. 500 Starts und Landungen pro Tag und bei ca. 150 000 Starts und Landungen pro Jahr.
Berlin, den 7. Februar 1990
Wagner
Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe
Eingegangen am 21. Februar 1990
Anlage zu Zu 9.: Starts an Samstagen von 06.00 bis 08.00 Uhr seit dem 1. Juli 1989
- PAN AM: 4-5 wöchentlich, Typ B 727/2 (Annex 16.2)
- British Airways: 3-6 wöchentlich, Typ B 737/2 (Annex 16.2) / ATP (1x, Andere Antriebsart)
- Air France: 1 wöchentlich, Typ A-320 (Annex 16.3)
- Air Berlin: —
- TWA: 1-2 wöchentlich, Typ B 727/1 (Annex 16.2)
- EuroBerlin: 2-3 wöchentlich, Typ B 737/3 (Annex 16.3)
• PAN AM Express: 2 wöchentlich, Typ ATR (Andere Antriebsart)
• DAN AIR: 2-4 wöchentlich, Typ B 727/2 (Annex 16.2) / B 737/3 (Annex 16.3)
• Paramount Airways: 1 wöchentlich, Typ B 737/3 (Annex 16.3)
Summe wöchentlich: 17 bis 24 Bewegungen (Gesamt im Zeitraum: 234 Bewegungen).
Aufteilung: 56,9 % Annex 16.2; 33,3 % Annex 16.3; 9,8 % Turboprops.
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.